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1.
Erscheinungsdatum:
01.10.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Leserbrief
zum
Artikel
"
´30
Millionen
für
ein
Traumschloss′
–
Stadthallen-
Mitarbeiter
kritisieren
in
offenem
Brief
die
Arena-
Pläne"
(Ausgabe
vom
22.
September)
.
Überschrift:
Zum Wohl der Allgemeinheit
Artikel:
Originaltext:
"
Mit
diesem
Brief
haben
die
Mitarbeiter
versucht,
ihre
Interessen
wahrzunehmen,
was
ihr
gutes
Recht
ist.
Deshalb
hätte
der
letzte
Absatz,
der
sich
mit
dem
möglichen
Verlust
ihrer
Arbeitsplätze
befasst,
schon
ausgereicht.
Das
Übrige
ist
doch
nur
eine
Verbrämung
ihrer
individuellen
Wünsche.
Die
Mitarbeiter
umliegender
Arenen
zu
befragen
kann
kein
schlüssiges
Argument
ergeben.
Sie
sehen
doch
in
einer
Osnabrücker
Arena
zwangsläufig
eine
Konkurrenz,
die
ihnen
ein
Stück
vom
Kuchen
wegnehmen
wird,
wenn
sie
denn
besser
als
die
ihre
ist.
Die
Entscheidung
für
oder
gegen
eine
Arena
ist
eine,
die
die
gesamte
Stadt
berührt
und
von
daher
vom
Rat
oder
gar
in
einer
Volksabstimmung
von
der
Gesamtbevölkerung
zu
treffen
ist.
Preußen
regelte
diese
Problematik
in
der
Einleitung
zum
Preußischen
Allgemeinen
Landrecht
sinngemäß
so:
Einzelne
Rechte
und
Vorteile
der
Mitglieder
des
Staats
müssen
den
Rechten
und
Pflichten
zur
Beförderung
des
gemeinschaftlichen
Wohls,
wenn
zwischen
beiden
ein
wirklicher
Widerspruch
(Kollision)
eintritt,
nachstehen.
Das
Individuum
ist
gegebenenfalls
zu
entschädigen.
Heute
ist
es
oft
umgekehrt.
Im
Übrigen
böte
eine
solche
neue
Arena
vermutlich
mehr
Arbeitsplätze
als
die
jetzige
Stadthalle,
warum
sollten
denn
die
Damen
und
Herren
von
der
Stadthalle
nicht
dort
ein
neues
Auskommen
finden?
"
Autor:
Horst Denningmann