User Online: 1 | Timeout: 21:52Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Schellenbergbrücke: Abriss verzögert sich
Zwischenüberschrift:
Echterhoff klagt als unterlegener Bieter gegen die Stadt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Der Neubau der Schellenbergbrücke droht eine unendliche Geschichte zu werden: Die Firma Echterhoff klagt vor dem Oberlandesgericht (OLG) gegen das vermeintlich fehlerhafte Auswahlverfahren. Sollte sie recht bekommen, müsste der Auftrag möglicherweise noch einmal neu ausgeschrieben werden.
Eigentlich schien alles klar zu sein. Schon vor mehreren Monaten hatte die Stadt den Auftrag zum Rück- und Neubau der Brücke europaweit ausgeschrieben und sich vor längerem für ein Angebot entschieden. Im September sollte mit dem Abriss begonnen werden.
Daraus wird wohl nichts. Denn die Firma Echterhoff versucht, ihren eigenen Anspruch auf den Auftrag juristisch durchzusetzen. Sie landete bei dem Auswahlverfahren an zweiter Stelle und kritisiert nun, dass das Verfahren nicht nach Vorschrift verlaufen sei. Das ausgewählte Unternehmen habe bei der Stadt nur unvollständige Unterlagen eingereicht.
Mit diesem Argument zog das Unternehmen bereits vor die Vergabekammer in Lüneburg, bekam dort aber nicht recht. Denn die Stadt konterte ihrerseits damit, Echterhoff selbst habe keine vollständigen Unterlagen eingereicht. Mit Erfolg.
Inzwischen ist der Fall vor dem Oberlandesgericht in Celle gelandet. Die Firma Echterhoff vertritt dort als Antragstellerin den Standpunkt, alle Bewerber hätten mangelhafte Unterlagen abgegeben. Sollte sie damit recht bekommen, müsste die Stadt Osnabrück den Auftrag neu ausschreiben. Möglich ist auch, dass Echterhoff der Auftrag zugesprochen wird. Das passiert, sollte sich herausstellen, dass die Unterlagen der Westerkappelner Firma vollständig sind, die des von der Stadt bevorzugten Unternehmens dagegen nicht.
Möglich macht den Antrag vor Gericht das EU-Recht. Das schreibt ganz exakt vor, welche Unterlagen ein Unternehmen in so einem Fall einreichen muss. " Das ist ein sehr formalistisches Verfahren", sagt Dr. Stephanie Springer, Sprecherin des OLG in Celle.
Die Stadt hält sich mit Aussagen über den Fall etwas bedeckt. Das Thema ist heute Punkt der nichtöffentlichen Tagesordnung im Stadtentwicklungsausschuss. Auch Echterhoff hat nicht viel zu sagen. " Wir sind während eines laufenden Vergabe- und Gerichtsverfahrens zu keinem Kommentar bereit", blockt Geschäftsführer Thomas Echterhoff alle Fragen ab.
Am 11. September fällt am OLG eine Entscheidung. Dann stellt sich heraus, ob bald ein Unternehmen seine Arbeit an der Brücke aufnehmen kann. Oder ob die lange Geschichte des Neubaus der Schellenbergbrücke, der immer wieder verschoben wurde, mit einem neuen Kapitel weitergeht.

Bildtext: So sieht die Schellenbergbrücke derzeit aus. Sollte Echterhoff mit seinem Antrag vor dem OLG Celle Erfolg haben, könnte das auch noch eine Weile so bleiben.

Foto: Gert Westdörp/ Archiv
Autor:
Anne Reinert


Anfang der Liste Ende der Liste