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1.
Erscheinungsdatum:
28.08.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Neubau
der
Schellenbergbrücke
droht
eine
unendliche
Geschichte
zu
werden:
Die
Firma
Echterhoff
klagt
vor
dem
Oberlandesgericht
(OLG)
gegen
das
vermeintlich
fehlerhafte
Auswahlverfahren.
Sollte
sie
recht
bekommen,
müsste
der
Auftrag
möglicherweise
noch
einmal
neu
ausgeschrieben
werden.
Überschrift:
Schellenbergbrücke: Abriss verzögert sich
Zwischenüberschrift:
Echterhoff klagt als unterlegener Bieter gegen die Stadt
Artikel:
Originaltext:
Der
Neubau
der
Schellenbergbrücke
droht
eine
unendliche
Geschichte
zu
werden:
Die
Firma
Echterhoff
klagt
vor
dem
Oberlandesgericht
(OLG)
gegen
das
vermeintlich
fehlerhafte
Auswahlverfahren.
Sollte
sie
recht
bekommen,
müsste
der
Auftrag
möglicherweise
noch
einmal
neu
ausgeschrieben
werden.
Eigentlich
schien
alles
klar
zu
sein.
Schon
vor
mehreren
Monaten
hatte
die
Stadt
den
Auftrag
zum
Rück-
und
Neubau
der
Brücke
europaweit
ausgeschrieben
und
sich
vor
längerem
für
ein
Angebot
entschieden.
Im
September
sollte
mit
dem
Abriss
begonnen
werden.
Daraus
wird
wohl
nichts.
Denn
die
Firma
Echterhoff
versucht,
ihren
eigenen
Anspruch
auf
den
Auftrag
juristisch
durchzusetzen.
Sie
landete
bei
dem
Auswahlverfahren
an
zweiter
Stelle
und
kritisiert
nun,
dass
das
Verfahren
nicht
nach
Vorschrift
verlaufen
sei.
Das
ausgewählte
Unternehmen
habe
bei
der
Stadt
nur
unvollständige
Unterlagen
eingereicht.
Mit
diesem
Argument
zog
das
Unternehmen
bereits
vor
die
Vergabekammer
in
Lüneburg,
bekam
dort
aber
nicht
recht.
Denn
die
Stadt
konterte
ihrerseits
damit,
Echterhoff
selbst
habe
keine
vollständigen
Unterlagen
eingereicht.
Mit
Erfolg.
Inzwischen
ist
der
Fall
vor
dem
Oberlandesgericht
in
Celle
gelandet.
Die
Firma
Echterhoff
vertritt
dort
als
Antragstellerin
den
Standpunkt,
alle
Bewerber
hätten
mangelhafte
Unterlagen
abgegeben.
Sollte
sie
damit
recht
bekommen,
müsste
die
Stadt
Osnabrück
den
Auftrag
neu
ausschreiben.
Möglich
ist
auch,
dass
Echterhoff
der
Auftrag
zugesprochen
wird.
Das
passiert,
sollte
sich
herausstellen,
dass
die
Unterlagen
der
Westerkappelner
Firma
vollständig
sind,
die
des
von
der
Stadt
bevorzugten
Unternehmens
dagegen
nicht.
Möglich
macht
den
Antrag
vor
Gericht
das
EU-
Recht.
Das
schreibt
ganz
exakt
vor,
welche
Unterlagen
ein
Unternehmen
in
so
einem
Fall
einreichen
muss.
"
Das
ist
ein
sehr
formalistisches
Verfahren"
,
sagt
Dr.
Stephanie
Springer,
Sprecherin
des
OLG
in
Celle.
Die
Stadt
hält
sich
mit
Aussagen
über
den
Fall
etwas
bedeckt.
Das
Thema
ist
heute
Punkt
der
nichtöffentlichen
Tagesordnung
im
Stadtentwicklungsausschuss.
Auch
Echterhoff
hat
nicht
viel
zu
sagen.
"
Wir
sind
während
eines
laufenden
Vergabe-
und
Gerichtsverfahrens
zu
keinem
Kommentar
bereit"
,
blockt
Geschäftsführer
Thomas
Echterhoff
alle
Fragen
ab.
Am
11.
September
fällt
am
OLG
eine
Entscheidung.
Dann
stellt
sich
heraus,
ob
bald
ein
Unternehmen
seine
Arbeit
an
der
Brücke
aufnehmen
kann.
Oder
ob
die
lange
Geschichte
des
Neubaus
der
Schellenbergbrücke,
der
immer
wieder
verschoben
wurde,
mit
einem
neuen
Kapitel
weitergeht.
Bildtext:
So
sieht
die
Schellenbergbrücke
derzeit
aus.
Sollte
Echterhoff
mit
seinem
Antrag
vor
dem
OLG
Celle
Erfolg
haben,
könnte
das
auch
noch
eine
Weile
so
bleiben.
Foto:
Gert
Westdörp/
Archiv
Autor:
Anne Reinert