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1.
Erscheinungsdatum:
18.07.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Vogelexperten
raten:
Jungvögel,
die
sich
vereinsamt
außerhalb
des
Nestes
befinden,
in
Ruhe
zu
lassen.
Ausnahme:
Schwalben-
Jungvögel
müssen
zurück
ins
Nest.
Überschrift:
Nur die Schwalben gehören zurück ins Nest
Zwischenüberschrift:
Einsamer Vogelnachwuchs im Garten: Lieber sich selbst überlassen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Kaum
etwas
weckt
bei
Menschen
so
reflexartig
den
Wunsch
zu
helfen
wie
kleine,
scheinbar
hilflose
Tiere.
Gerade
jetzt
zur
Brutzeit
stoßen
Gartenbesitzer
und
Spaziergänger
nicht
selten
auf
junge
Vögel,
die
versehentlich
aus
dem
Nest
gefallen
zu
sein
scheinen.
Der
erste
Reflex
könnte
dann
sein,
das
Tier
mit
nach
Hause
zu
nehmen
und
dort
zu
versuchen,
es
aufzupäppeln.
Davon
aber
raten
Vogelexperten
ab.
"
Wenn
Gartenbesitzer
Tiere
mit
ins
Haus
nehmen,
ist
das
zwar
nett
gemeint,
aber
es
hilft
meist
nicht"
,
sagt
Ornithologe
Johannes
Melter,
Mitglied
beim
Naturschutzbund
(NABU)
in
Osnabrück.
Denn
die
Jungvögel
sehen
nur
einsam
aus
–
normalerweise
werden
sie
von
den
Alttieren
auch
außerhalb
des
Nestes
mit
Nahrung
versorgt,
wenn
sie
noch
nicht
vollständig
flügge
sind.Melter
räumt
zwar
ein,
dass
eine
heimische
Kükenaufzucht
für
Kinder
eine
interessante
Erfahrung
sein
könnte.
"
Aber
für
die
Tiere
ist
das
nicht
gut."
In
menschlicher
Pflege
würden
sie
weniger
fit
für
die
Natur
und
müssten
mit
hohem
Aufwand
wieder
ausgewildert
werden.
Eine
Ausnahme
sind
übrigens
kleine
Schwalben,
die
offenbar
schon
mal
unfreiwillig
das
Nest
verlassen:
"
Man
kann
versuchen,
sie
vorsichtig
zurück
ins
Nest
zu
setzen"
,
empfiehlt
der
Ornithologe.
Immer
wieder
komme
es
auch
vor,
dass
Menschen
ausgewachsene
Vögel
finden,
die
sich
verletzt
haben
und
die
tatsächlich
hilflos
sind.
"
Viele
versuchen
dann,
das
Tier
gesund
zu
pflegen"
,
sagt
er,
"
aber
die
Erfolgsaussichten
sind
leider
gering."
Werner
Kirchner,
zuständiger
Mitarbeiter
für
Artenschutz
bei
der
Unteren
Naturschutzbehörde
in
Osnabrück,
macht
zudem
darauf
aufmerksam,
dass
geheilte
Tiere
laut
Bundesnaturschutzgesetz
wieder
in
die
Wildnis
entlassen
werden
müssen.
Eine
einst
flügellahme
Amsel
als
Haustier
zu
behalten
–
das
ist
verboten.
Der
Tierschutz
schreibt
auch
vor,
dass
die
untere
Naturschutzbehörde
benachrichtigt
werden
muss,
wenn
ein
als
"
streng
geschützt"
eingestufter
Vogel
verletzt
aufgenommen
wird.
"
Dazu
gehören
beispielsweise
alle
Tag-
und
Nachtgreifvögel"
,
so
Kirchner.
Er
empfiehlt,
verletzte
Tiere
zu
einer
der
beiden
vom
Land
Niedersachsen
anerkannten
Betreuungsstationen
in
Osnabrück
zu
bringen:
zum
Zoo
oder
zu
Wolfgang
Herkt
in
Hellern.
Bildtext:
So
sollte
es
sein:
junge
Schwalben
im
Nest.
Wenn
man
ausnahmsweise
eine
davon
außerhalb
ihres
Zuhauses
findet,
kann
man
versuchen,
sie
zurückzusetzen.
Foto:
Klaus
Lindemann
Autor:
andi