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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Stadt rät Mietern: Immer den neuen Energieausweis zeigen lassen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Die seit dem 1. Oktober 2007 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Ausstellung von Energieausweisen. Seit dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Darauf weist die Stadt Osnabrück hin. Der Hauseigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zur Einsicht vorlegen. Für Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden, sind die Ausweise seit gestern Pflicht. Für später errichtete Wohngebäude gilt der 1. Januar 2009. Stichtag für alle Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009.
Der städtische Fachbereich Umwelt weist darauf hin, dass der im Internet unter www.osnabrueck.de/ 22210.asp bereits vorhandene Energiespar-Ratgeber jetzt um die Komponente eines Energieausweis-Ratgebers ergänzt wurde.
Der Ratgeber erklärt Laien die neuen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen, motiviert zur Einsicht in den Ausweis und gibt Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Einführung des Energieausweises entstehen.
Welchen Energieausweis benötigen Hauseigentümer, wenn sie ihr Einfamilienhaus verkaufen möchten? Muss der Vermieter dem Mieter den Energieausweis des Mietshauses vorlegen? Was ist der Unterschied zwischen Energieverbrauchs- und - bedarfsausweis?
Der Energieausweis beschreibt in übersichtlicher Form den energetischen Zustand eines Gebäudes beziehungsweise einer Wohnung und enthält Empfehlungen zur energetischen Modernisierung.
Wegen der stetig steigenden Energiekosten rät der Fachbereich Umwelt allen Käufern von Immobilien und Neumietern, sich die entsprechenden Ausweise vor Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages genau anzusehen, um sich vor unliebsamen Überraschungen bei der Abrechnung der Energiekosten zu schützen.


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