Suche: | Auswahl zeigen |
Treffer: | 1 |
Sortierungen: |
1.
![]() ![]() |
||
Erscheinungsdatum:
|
||
---|---|---|
aus Zeitung:
|
||
Inhalt:
|
||
Überschrift:
|
Laubsauger schon ab 7 Uhr
|
|
Artikel:
|
||
Originaltext:
|
"‚ Danach ist Rasenmähen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Sehr lärmintensive Geräte wie Rasentrimmer und Laubsauger dürfen nur eingeschränkt verwendet werden: zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr.′ Das ist nur bedingt richtig. Bei den Wohnanlagen, Behörden etc. wird gewerblich Rasen gemäht, Laub gesaugt. Da kann man dann beobachten, wie ein Mann drei bis vier Blätter vor sich herbläst! Diese dürfen auch von 7 bis 9 und von 13 bis 15 Uhr aktiv sein."
|
|
Autor:
|
Rainer Bruns
|
|