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1.
Erscheinungsdatum:
25.06.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Energie-
Ausweis
wird
in
Deutschland
zum
1.
Juli
stufenweise
eingeführt.
Erläuterungen
dazu
im
Artikel.
Überschrift:
Wer braucht den Energieausweis?
Zwischenüberschrift:
Selbstnutzer müssen sich nicht kümmern
Artikel:
Originaltext:
München.
Zum
1.
Juli
wird
stufenweise
der
Energieausweis
in
Deutschland
eingeführt.
Deshalb
müssen
zwar
nicht
alle
rund
15
Millionen
privaten
Immobilienbesitzer
die
Auskunft
über
die
Energieeffizienz
ihres
Objekts
schon
zu
diesem
Zeitpunkt
parat
haben.
Frühzeitig
kümmern
sei
allerdings
wichtig,
raten
Eigentümerverbände.
AP
München.
Jetzt
haben
Immobilienbesitzer
noch
die
freie
Wahl
zwischen
den
beiden
Ausweisvarianten.
Das
kann
Geld
sparen.
Nach
der
Übergangsfrist
bis
zum
30.
September
ist
es
für
so
manchen
mit
der
Auswahl
vorbei,
speziell
für
die
Eigentümerälterer,
größerer
Häuser.
Weil
viele
Immobilienbesitzer
bislang
noch
untätig
geblieben
seien,
befürchten
"
Haus
+
Grund
München"
sowie
der
Bundesverband
der
Energie-
und
Wasserwirtschaft
(bdew)
für
die
kommenden
Wochen
Terminengpässe
bei
den
Ausstellern
–
und
womöglich
steigende
Ausweispreise.
Als
Erstes
sind
Eigentümer
von
Altbauten
in
der
Pflicht,
deren
Häuser
und
Mietwohnungen
bis
Ende
1965
gebaut
wurden.
Sie
müssen
einen
Energiepass
ab
1.
Juli
immer
dann
vorweisen
können,
wenn
sie
neu
vermieten
oder
verkaufen
wollen
und
Interessenten
danach
fragen.
Sonst
droht
ein
Bußgeld
von
bis
zu
15
000
Euro.
Wichtig:
Selbstnutzer
brauchen
keinen
Energiepass.
Das
gilt
auch
für
Besitzer
denkmalgeschützter
Immobilien.
Ab
1.
Januar
2009
sind
dann
auch
die
Eigentümer
neuerer
Wohngebäude
ab
Baujahr
1966
in
der
Pflicht.
Für
Gewerbebauten
und
Geschäftshäuser
ist
der
Ausweis
ab
1.
Juli
2009
obligatorisch.
Bisher
war
ein
Nachweis
über
die
Energieeffizienz
nur
bei
Neubauten
vorgeschrieben.
Künftig
soll
jeder
Mieter
und
Käufer
wenigstens
erkennen
können,
wie
es
um
die
Heiz-
und
Warmwasserkosten
im
Objekt
steht.
Den
Energiepass
gibt
es
in
zwei
Varianten:
Als
Verbrauchsausweis
und
als
Bedarfsausweis.
Beide
sind
zehn
Jahre
gültig.
Die
Kosten
können
steuerlich
abgesetzt
werden.
Der
Verbrauchsausweis
wird
anhand
des
Energiebedarfs
der
letzten
drei
Jahre
ausgestellt.
Vermieter
können
das
unter
anderem
über
die
Heizungsablesefirma
berechnen
lassen.
Kostenpunkt:
Etwa
zwischen
25
und
50
Euro.
Der
Haken:
Die
Daten
sagen
nur
etwas
über
das
Heizverhalten
des
Vormieters,
aber
nichts
über
den
energetischen
Zustand
des
Gebäudes
aus.
Verbraucherschützer
und
Mieterverbände
halten
den
Verbrauchsausweis
für
unzureichend.
Billigversionen
ab
fünf
Euro
übers
Internet
erfüllten
nicht
immer
die
rechtlichen
Anforderungen,
warnt
die
Deutsche
Energie-
Agentur
(dena)
.
Der
Bedarfsausweis
ist
deutlich
aussagekräftiger,
aber
auch
teurer.
Dieser
Pass
darf
nur
von
einem
Fachmann
ausgestellt
werden,
etwa
einem
Architekten,
Ingenieur
oder
geschulten
Energieberater.
Dessen
Berechnungen
sollen
im
Detail
offenlegen,
wie
es
um
die
Heizanlage
steht,
um
Dämmung,
Wärmeverluste
über
Dach
und
Fenster,
wie
viel
Energie
das
Haus
verschlingt
und
was
verbessert
werden
könnte.
Bei
der
Expertensuche
helfen
unter
anderem
die
Verbraucherzentralen
vor
Ort,
die
dena
(www.dena.de)
oder
der
Verband
privater
Bauherrn
(www.vpb.de)
.
Der
Pferdefuß:
Der
ausführliche
Pass
kann
ab
300
Euro
aufwärts
kosten,
je
nach
Anwesen
und
Aufwand.
Eigentümer
dürfen
nur
noch
bis
zum
30.
September
2008
frei
zwischen
den
Ausweisarten
wählen.
Ab
1.
Oktober
ist
es
mit
der
Übergangsfrist
vorbei.
Ab
dann
wird
der
Bedarfsausweis
Pflicht
für
Gebäude
mit
bis
zu
vier
Wohneinheiten,
für
die
der
Bauantrag
vor
dem
1.
November
1977
gestellt
wurde.
Auch
wer
staatliche
Fördermittel
für
seine
Immobilie
bekommt,
muss
sich
dann
die
teure
Variante
zulegen.
Immobilienverbände
raten
speziell
Eigentümern
älterer
Mehrfamilienhäuser
dazu,
die
Übergangsfrist
zu
nutzen.
Wer
wisse,
dass
er
in
den
nächsten
zehn
Jahren
verkauft
oder
neu
vermietet,
solle
sich
vorsorglich
umeinen
günstigen
Verbrauchsausweis
kümmern.
"
Dieses
Schlupfloch
verwässert
das
Konzept"
,
kritisiert
Hans
Weinreuter
von
der
Verbraucherzentrale
Rheinland-
Pfalz.
Der
Deutsche
Mieterbund
empfiehlt,
bei
Neuvermietung
künftig
gezielt
nach
einem
Bedarfsausweis
zu
fragen.
Autor:
AP