User Online: 1 | Timeout: 18:05Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Der Nachbar ist eine Nervensäge
Zwischenüberschrift:
Lärm ist der häufigste Grund für Streit – Betroffene berichten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Immer abends kommt der Ärger. Dann kommt Barbara S.* von ihrem anstrengenden Job zurück in ihre Wohnung in einem Osnabrücker Mehrfamilienhaus. Sie möchte ihren Feierabend in Ruhe genießen, aber das ist nicht möglich. Denn nebenan kommt ihr Nachbar Sven B. ebenfalls heim und dreht seine Musikanlage auf. Der Sound bringt ihn in gute Feierabendstimmung. Aber im Wohnzimmer von Barbara S. sind die Bässe zu hören und stören sie.
Von Gunhild Seyfert
Osnabrück. Viele Menschen können ein Lied davon singen: Laute Nachbarn nerven. Zahlreiche Streitereien und Zerwürfnisse unter Nachbarn haben ihre Ursache im Lärm. " Mittlerweile bin ich richtig sauer auf ihn", so Barbara S. " Ein paar Mal habe ich mich schon beschwert. Dann entschuldigt er sich höflich und stellt leiser. Aber schon am anderen Tag ist es so laut wie zuvor. Ich will da doch nicht immerzu hingehen und mich beschweren!" Lärm, dem man sich hilflos ausgeliefert fühlt, geht am meisten auf die Nerven.
Die Gesetzeslage zum Nachbarschaftslärm ist eindeutig und spricht für diejenigen, die es ruhig haben wollen. Bei Musik im Hause gilt es, Zimmerlautstärke einzuhalten. Der Schallpegel soll tagsüber 35 Dezibel nicht überschreiten, das entspricht einem leise eingestellten Radio. Zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens dürfen es sogar nur 25 Dezibel sein. Das ist nur mehr ein Flüstersound.
Aber Papier ist geduldig. Wie kann Barbara S. durchsetzen, dass eingehalten wird, was in den Verordnungen steht? " Ich habe auch schon die anderen Nachbarn im Hause gefragt, ob sie die laute Musik stört. Die sagen, ja, manchmal, aber dann drehen wir halt unseren Fernseher lauter. Immer öfter denke ich, ich sollte hier ausziehen. Mir geht das alles zu sehr auf die Nerven, ich reagiere schon richtig allergisch darauf."
Schmucke Einzelhäuser in gepflegten grünen Gärten von einer solchen Wohnlage träumen viele, die in Mehrfamilienhäusern gestresst sind von Musik und Fernsehen der Nachbarn, lauten Klospülungen und Trittschall an der Zimmerdecke. In den vier Wänden des Eigenheims hat man mehr Abstand zu den Nachbarn, und man könnte annehmen, daraus ergäbe sich eine entspanntere Lage. Aber die Menschen, die dort wohnen überwiegend Angehörige der Mittelschicht –, haben offensichtlich höhere Ansprüche an eine ruhige Umgebung. Sie fühlen sich ebenfalls durch Lärm gestört. Außerdem bieten eigenes Heim und eigener Garten viele Möglichkeiten, Krach zu machen.
Siegmar H. wohnt in einer Siedlung aus den sechziger Jahren, fernab von großen Straßen am Ende einer Sackgasse. Eine sehr ruhige Wohnlage, sollte man meinen. Aber Siegmar H. und seine Frau Annette sind gereizt: " Wir haben Verständnis dafür, dass an den Häusern hier renoviert und umgebaut wird. Aber dass unser Nachbar zwei Grundstücke weiter seit Jahren an seinem Haus baut, jeden Abend, den ganzen Samstag und manchmal sogar sonntags, dafür haben wir kein Verständnis!" Auf Nachbars Dauerbaustelle kreischen die Kreissäge und die Flex, es wird gehämmert und geklopft.
Von starkem Tatendrang beseelte Heimwerker und Hobbygärtner sind offenbar Störquelle Nummer 1 in diesen idyllisch anmutenden Wohnlagen. Benzinbetriebene Rasenmäher scheren das Gras kurz, und bis alle Anwohner immer einer nach dem anderen damit fertig sind, vergeht schon mal ein langer lauter Tag. Wer es besonders ordentlich braucht, schneidet die Kanten mit dem Rasentrimmer nach und fegt seinen Garten im Herbst mit einem Laubsauger. " Zuerst dachte ich, hier werden Bäume gefällt, so laut ist das." Annette H. schüttelt den Kopf. " Manchmal habe ich den Eindruck, jeder hier möchte zeigen, dass er arbeitet, und macht deshalb möglichst viel Krach."
Freizeitlärm aus Gärten fällt unter die Regelungen des Emissionsschutzes. Danach ist Rasenmähen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Sehr lärmintensive Geräte wie Rasentrimmer und Laubsauger dürfen jedoch nur eingeschränkt verwendet werden: zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr.
Der Sonntag ist Ruhetag na endlich.
* Alle Namen von
der Redaktion geändert.
Autor:
Gunhild Seyfert


Anfang der Liste Ende der Liste