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1.
Erscheinungsdatum:
16.03.2008
aus Zeitung:
Osnabrücker Sonntagszeitung/ OSZ
Inhalt:
Bericht
über
die
Kontrollen
in
Bezug
auf
die
brauchtumsmäßigen
Osterfeuer,
die
dieses
Jahr
in
der
Stadt
stark
dezimiert
werden
sollen,
um
die
Luftbelastung
gering
zu
halten.
Überschrift:
Osnabrück/Brauchtum: Osterfeuerverbot soll hart durchgesetzt werden
Zwischenüberschrift:
Stadt kontrolliert die Osterfeuer in der Verbotszone
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück/
Brauchtum:
Osterfeuerverbot
soll
hart
durchgesetzt
werden
Stadt
kontrolliert
die
Osterfeuer
in
der
Verbotszone.
Der
städtische
Fachbereich
Umwelt
weist
daraufhin,
dass
Osterfeuer
dieses
Jahr
nur
noch
im
Außenbercich,
das
heißt
außerhalb
des
bebauten
Stadtgebietes
erlaubt
sind.
Auch
im
Außenbereich
sind
Feuer
nur
gestattet,
wenn
sie
bestimmte
Abstände
zu
Gebäuden
und
Gehöl-
/
cn
einhalten
und
vorher
beim
Fachbereich
Umwelt,
Herr
Bro-
sig,
Tel.
0541/
323-
2434,
E-
Mail
brosig@
osnabrueck.de,
angezeigt
(bis
zu
einer
Größe
von
sechs
Kubikmetern)
oder
bereits
genehmigt
wurden.
Feuer
mit
einer
Grundfläche
von
mehr
als
25
Quadratmeter
sind
grundsätzlich
in
Osnabrück
nicht
mehr
zulässig.
Ausdrücklich
wird
auch
darauf
hingewiesen,
dass
das
Material
einen
Tag
vor
dem
Feuer
noch
einmal
aus
Gründen
des
Tierschutzes
umgeschichtet
werden
muss.
Hingewiesen
wird
in
diesem
Zusammenhang
auch
insbesondere
auf
das
Verbot
des
Verbren-
ncns
von
Paletten
und
beschichteten
oder
lackierten
Hölzern,
bei
deren
Verbrennung
es
sich
um
einen
Straftatbestand
handelt.
Auch
die
Verwendung
von
Brandbeschlcunigern
ist
strikt
untersagt.
Lediglich
Strauch-
und
Gehölzschnitt
darf
im
Rahmen
der
angezeigten
und
genehmigten
Feuer
verbrannt
werden.
Das
Osterfeuerverbot
in
Osnabrück
wird
am
kommenden
Wochenende
von
Polizei
und
Ordnungsamt
überwacht.Foto:
Schäfer
Detaillierte
Informationen,
beispielsweise
zur
Abgrenzung
des
Innen-
und
Außenbereiches,
können
dem
Intcrnetauftritt
der
Stadt
Osnabrück
unter
der
Adresse
www.osnabrueck.de/
osterfeuer
entnommen
werden
und
sind
in
Infoblättcrn
bei
der
Bürgcrberatung
(Bierstraße)
nachzulesen.
Die
Einhaltung
der
Vorschriften
wird
dieses
Jahr
gemeinsam
vom
Fachbereich
Umwelt
und
der
Polizei,
Tel.
0541/
327-
1212,
überwacht.
Bei
Verstößen
gegen
die
Anzeige-
und
Genehmigungspflicht
können
Bußgelder
von
50
Euro
bis
maximal
5000
Euro
verhängt
werden.
Die
strikten
Regelungen
sind
angesichts
der
auch
in
Osnabrück
vorhandenen
Feinstaubproblematik
und
aufgrund
hunderter
Beschwerden
aus
der
Bevölkerung
in
der
Vergangenheit
notwendig
geworden.(
PA)