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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Rollifahrer muss warten
 
Kein Platz für Rollstühle in Bussen
Zwischenüberschrift:
Neuere Busse dürfen zweiten Rollstuhl nicht transportieren
Artikel:
Kleinbild
 
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Wenn zwei Rollstuhlfahrer gemeinsam im Bus fahren wollen, haben sie ein Problem: Unter Umständen muss einer von ihnen an der Haltestelle stehen bleiben, weil im Bus nur ein Rollstuhlfahrer mitfahren darf. Schuld daran ist, dass Deutschland eine EU-Richtlinie offenbar mangelhaft umgesetzt hat.
Dennis Arends glaubte, seinen Ohren nicht zu trauen. Vor einigen Wochen wollte der 18-Jährige, wie jeden Tag nach Schulschluss, mit dem Bus vom Schölerberg nach Hause in Atter fahren. Als Dennis Arends mit seinem Rollstuhl in den Bus gerollt war, forderte der Fahrer ihn auf, den Bus wieder zu verlassen weil er schon einen anderen Rollstuhlfahrer an Bord hatte. " Es war aber Platz für uns beide", erinnert sich Dennis Arends. Es half nichts: Er musste an der Haltestelle zurückbleiben und auf den nächsten Bus warten.
Das Erstaunliche ist: Der Busfahrer hat offenbar richtig gehandelt. Der Ursprung des Problems ist in Brüssel zu suchen. Dort brachte die Europäische Union 2001 eine Richtlinie heraus, die festlegt, dass in jedem Bus mindestens ein speziell ausgerüsteter Platz für Rollstuhlfahrer bereitstehen muss. Zu einer solchen Ausrüstung gehört beispielsweise eine gepolsterte Lehne, die den Rollstuhl vor dem Umkippen bewahren soll. Dieses Regelwerk für sich ist zunächst einmal kein Problem.
Deutschland aber setzte die EU-Richtlinie um, indem es die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung änderte. Damit begannen die Schwierigkeiten. Denn seit dieser Neuregelung gilt: Alle Busse ab Baujahr 2005 dürfen nur so viele Rollstuhlfahrer mitnehmen, wie es Plätze gibt. Festgelegt ist das in den Fahrzeugpapieren. In der Regel sind die Busse nur für einen Rollstuhlplatz zugelassen.
Bußgelder und Punkte
Verstöße dagegen werden streng geahndet. Der Busfahrer muss ein Bußgeld zahlen und kassiert einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. " Für Berufskraftfahrer wie unsere Busfahrer kann das existenzbedrohend sein", sagt Katrin Hofmann, Sprecherin der Stadtwerke Osnabrück.
Bei den Stadtwerken sind etwa 50 Busse von der neuen Regelung betroffen. Zwar ist es durchaus möglich, Busse nachträglich mit einem zweiten Rollstuhlplatz auszurüsten, auch wenn dies in der Regel Stellplätze kosten würde. Die Stadtwerke schließen eine Umrüstung allerdings aus und verweisen auf die hohen Kosten. Bei den Hannoverschen Stadtwerken schlug der Umbau von 21 modernen Bussen mit 4000 Euro pro Fahrzeug zu Buche. Andere Stadtwerke in Deutschland legten fest, dass generell nur noch ein Rollstuhlfahrer pro Bus mitfahren darf für die Kunden sei es ansonsten schwer zu durchschauen, ob ein Bus nur einen oder mehrere Rollstuhlfahrer transportieren darf.
Die Stadtwerke Osnabrück gehen so weit nicht, bei ihnen gilt die Regelung nur in den neueren Fahrzeugen. Sie verweisen darauf, dass die Busfahrer für jeden Rollstuhlfahrer, der nicht sofort transportiert werden kann, schnellstmöglich über die Leitstelle einen Ersatzwagen anfordern sollen. Bei Dennis Arends hat das offenbar nicht funktioniert. " Das war ein Versehen, und dafür entschuldigen wir uns", sagt Katrin Hofmann. Die Schulungen der Fahrer zu diesem Thema seien im Gange.
Harsche Kritik an der mangelhaft umgesetzten EU-Richtlinie kommt unterdessen von den Interessenvertretern behinderter Menschen: " Es muss gewährleistet sein, dass auf der Mehrzweckfläche von Bussen mindestens zwei Rollstuhlfahrer gleichzeitig befördert werden", fordert beispielsweise Marianne Saarholz, Vizepräsidentin des Sozialverbands Deutschland. /

Bildtext:
Warten an der Haltestelle: Das kann Rollstuhlfahrern wie Dennis Arends passieren, wenn der Stellplatz im Bus belegt ist.
Foto:
Michael Hehmann

Es tut sich was
Die Kritik der Sozialverbände hat offenbar gewirkt: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), kündigte an, dass ihr Parteikollege und Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee die Zulassungsordnung überarbeiten lasse. Wir warten gespannt auf das Ergebnis″, sagt Dorothee Winden, Sprecherin des Sozialverbands Deutschland.

Kommentar
Gründlich daneben

Die Brüsseler EU-Bürokraten sind dafür bekannt, dass sie bisweilen ziemlich abstruses Regelwerk in die Welt setzen. Die Richtlinie, die das Befördern von Rollstuhlfahrern in Bussen regelt, war allerdings gut durchdacht. Gründlich danebengegangen ist die Umsetzung in deutsches Recht. Es kann tatsächlich passieren, dass ein Rollstuhlfahrer bei Regen und Kälte an der Haltestelle warten muss, obwohl im Bus, der gerade davonfährt, reichlich Platz ist. Hoffentlich lässt die Berliner Politik ihren Worten sehr rasch Taten folgen und schafft Abhilfe.

Osnabrück. Zwei Rollstuhlfahrer wollen gemeinsam im Bus fahren, aber nur einen lässt der Fahrer hinein: Das ist die Folge einer EU-Richtlinie, die in Deutschland offenbar unzureichend umgesetzt worden ist. Busfahrer werden mit einem Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei bestraft, wenn sie in ihren Fahrzeugen ab Baujahr 2005 mehr Rollstuhlfahrer befördern, als es Plätze für diese gibt. Die Rollstuhl-Stellplätze müssen nach den Vorgaben der EU speziell ausgerüstet sein, beispielsweise mit einer gepolsterten Lehne. Auch in Osnabrück hat dies schon dazu geführt, dass Rollstuhlfahrer an der Haltestelle warten mussten, obwohl sie auf den Mehrzweckflächen im Bus noch Platz gehabt hätten. Die Stadtwerke bieten für diese Fälle an, schnellstmöglich ein Ersatzfahrzeug zu rufen.
Autor:
Jens Buchkremer


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