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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Mindener Straße: Halteverbot testen
Zwischenüberschrift:
SPD-Vorschlag im Bürgerforum
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Verkehrsthemen standen jetzt im Bürgerforum Darum, Gretesch, Lüstringen im Mittelpunkt der Diskussion. Ein wesentliches Thema waren mögliche Umgestaltungen und neue Regeln fürs Parken an der Mindener Straße.
Der Vorschlag des Ortsvereins der SPD: In Lüstringen könne ein absolutes Halteverbot stadtauswärts getestet werden. Laut Heike Stumberg, Fachdienstleiterin Verkehrsplanung, werde die Verwaltung nun Zählungen einschließlich des Fußgängerverkehrs vornehmen. Die mögliche Kehrseite des Verbots: Viele Autofahrer würden dann in dem Bereich schneller fahren, zudem wäre ein absolutes Halteverbot nicht im Sinne der dort ansässigen Geschäfte. Jegliche Regelung sei aber nur ein " Notnagel", so Stumberg. " Die richtige Lösung wäre der Ausbau der Mindener Straße", wofür die Stadt allerdings zusätzlichen Grund erwerben müsste, um ausreichend Platz für eine Neugestaltung zu haben.
Nach Beendigung der derzeitigen Bauarbeiten etwa in Höhe der Siemensstraße Mitte März wird die Verwaltung zudem prüfen, welche Art von Überquerungshilfe an der Mindener Straße eingerichtet werden kann.
Das Bürgerforum beschäftigte sich mit der Prioritätenliste des Radverkehrsplans. Der Vorschlag der Teilnehmer: Der geplante Radweg am Schledehauser Weg könnte zugunsten des Ausbaus an der Belmer Straße zurückgestellt werden. Dieser Weg genießt beim Ausbau keine Priorität. Wegen der schmalen Straße und der vielen Lastwagen seien Radfahrer dort aber besonders gefährdet, so der Tenor im Bürgerforum.
Anlieger hatten zudem das " Flickenwerk" des Fußweges an der Burgstraße bemängelt. Im Anschluss an die Arbeiten der Stadtwerke war eine zusätzliche Asphaltdecke eingezogen worden. Nun wird die Verwaltung in Abstimmung mit den Stadtwerken prüfen, ob Gewährleistungsansprüche bestehen, weil die Arbeiten möglicherweise unzureichend ausgeführt wurden. Eine reine Ausbesserung des Fußweges sei nicht mehr möglich. Dies könne nur bei einem Ausbau der Straße geschehen, sagte Stumberg. Dafür aber gebe es kein Geld. Eine weitere Konsequenz einer kompletten Sanierung: Es würden Anliegergebühren fällig.
Autor:
hmd


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