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1.
Erscheinungsdatum:
18.02.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ringeltauben
und
Rabenkrähen
sollen
fast
ganzjährig
gejagt
werden.
Mit
Kommentar:
Das
ist
Tierschutz
Überschrift:
Stadt will Vögel abschießen lassen
Die Jagd auf Vögel geht weiter
Zwischenüberschrift:
Ringeltauben und Rabenkrähen sollen fast ganzjährig gejagt werden
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Schlechte
Nachrichten
für
Rabenkrähen
und
Ringeltauben:
Der
Osnabrücker
Stadtrat
wird
voraussichtlich
in
seiner
nächsten
Sitzung
Anfang
März
beschließen,
die
Schonzeit
für
die
beiden
Vogelarten
für
die
Dauer
der
nächsten
drei
Jahre
fast
komplett
aufzuheben.
Das
bedeutet,
dass
die
Tiere
bis
auf
die
Brut-
und
Aufzuchtzeiten
ganzjährig
gejagt
werden
dürfen.
Der
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
hat
diesem
Vorhaben
bereits
mit
großer
Mehrheit
zugestimmt.
Die
Begründung:
Auf
den
Feldern
hätten
die
Tiere
erhebliche
Schäden
angerichtet.
Im
Jahr
2004
habe
man
im
Gebiet
der
Stadt
Osnabrück
Schäden
in
Höhe
von
mindestens
18
000
Euro
festgestellt,
heißt
es
in
der
Beschlussvorlage
aus
der
Stadtverwaltung
an
den
Stadtrat.
Fast
ganzjährig
Jagd
auf
Ringeltauben
und
Rabenkrähen
zu
machen
findet
außerhalb
der
Kommunalpolitik
große
Zustimmung:
Die
Osnabrücker
Bezirksstelle
der
niedersächsischen
Landwirtschaftskammer
hat
"
ein
großes
Interesse"
an
der
Aufhebung
der
Schonzeiten.
Durch
die
frühzeitige
Bejagung
hätten
die
"
übermäßigen
Wildschäden"
in
den
letzten
Jahren
erheblich
eingedämmt
werden
können.
Im
Landkreis
Osnabrück
und
im
benachbarten
Nordrhein-
Westfalen
ist
ebenfalls
die
Schonzeit
bis
auf
die
Brut-
und
Aufzuchtzeiten
verkürzt.
Daher
ist
es
nach
Ansicht
von
Kreisjägermeister
Antonius
Albers
notwendig,
dass
sich
die
Stadt
dieser
Regelung
anschließt.
Mehr
Abschüsse
Durch
die
Verlängerung
der
Jagdzeiten
konnten
die
Jäger
deutlich
mehr
Abschüsse
melden:
6800
Ringeltauben
und
1650
Rabenkrähen
wurden
in
den
vergangenen
drei
Jahren
auf
dem
Gebiet
der
Stadt
Osnabrück
abgeschossen.
Das
Aufheben
der
Schonzeit
ist
nicht
neu:
Vor
drei
Jahren
hatte
der
Stadtrat
die
Schonzeit
bereits
aufgehoben.
Diese
Regelung
muss
jetzt
verlängert
werden.
Der
Naturschutzbund
NABU
hat
auf
eine
Stellungnahme
zur
Schonzeit-
Verkürzung
verzichtet:
Lediglich
die
Untere
Naturschutzbehörde
sieht
das
Vorhaben
kritisch.
Es
fehle
der
Beweis,
dass
in
Osnabrück
Rabenkrähen
und
Ringeltauben
Ernteschäden
von
"
erheblichen
Ausmaß"
verursachten.
Außerdem
bezweifelt
die
Behörde,
dass
"
mit
dem
Abschuss
der
Tiere
ein
wirkungsvoller
Beitrag
zur
Verminderung
von
Wildschäden
geleistet
werden
kann"
.
Die
meisten
Tiere
brüteten
nämlich
im
bebauten
Stadtgebiet.
Dort
darf
nicht
geschossen
werden,
so
dass
"
größere
Teile
des
Bestandes"
gar
nicht
bejagt
werden
können,
so
die
Untere
Naturschutzbehörde.
Kommentar
Das
ist
Tierschutz
Ausgerechnet
die
Friedensstadt
Osnabrück
will
Ringeltauben
und
Rabenkrähen
den
Krieg
erklären.
Eine
Stadt,
deren
inoffizielles
Wappentier
die
Friedenstaube
ist.
Jagd
auf
wehrlose
Tiere
zu
machen
widerspricht
außerdem
dem
Tierschutzgedanken
–
so
scheint
es.
Bei
nüchterner
Betrachtung
müssen
aber
auch
Tierliebhaber
die
Gegenargumente
zur
Kenntnis
nehmen.
Insbesondere
Rabenkrähen
sind
wegen
fehlender
Feinde
in
vielen
Städten
zu
einer
echten
Plage
geworden.
Die
sehr
intelligenten
Tiere
machen
Landwirten
und
Jägern
schwer
zu
schaffen.
Sie
beschädigen
Siloabdeckungen
und
attackieren
sogar
Lämmer
auf
der
Weide.
Niemand
will
die
Ausrottung
der
Tiere.
Aber
eine
Reduzierung
des
Bestandes
ist
notwendig
und
beugt
einer
Überbevölkerung
vor.
Das
ist
Tierschutz.
Osnabrück.
Nicht
alle
Osnabrücker
Vögel
dürften
den
Frühling
herbeisehnen
–
zumindest
nicht
Rabenkrähen
und
Ringeltauben.
Der
Osnabrücker
Stadtrat
wird
nämlich
voraussichtlich
in
seiner
nächsten
Sitzung
im
März
beschließen,
die
Schonzeit
für
Rabenkrähen
und
Ringeltauben
für
die
Dauer
weiterer
drei
Jahre
fast
ganz
aufzuheben.
Das
bedeutet,
dass
die
Tiere
bis
auf
die
Brut-
und
Aufzuchtzeiten
ganzjährig
gejagt
werden
dürfen.
Die
Begründung:
Auf
den
Feldern
hätten
die
Tiere
erhebliche
Schäden
angerichtet.
Im
Jahr
2004
habe
man
im
Gebiet
der
Stadt
Osnabrück
Schäden
in
Höhe
von
mindestens
18
000
Euro
festgestellt,
heißt
es
in
der
Beschlussvorlage
aus
der
Stadtverwaltung
an
den
Stadtrat.
Fast
ganzjährig
Jagd
auf
Ringeltauben
und
Rabenkrähen
zu
machen
findet
außerhalb
der
Kommunalpolitik
große
Zustimmung:
Die
Landwirtschaftskammer
hat
„
ein
großes
Interesse″
an
der
Aufhebung
der
Schonzeiten.
Autor:
Stefan Prinz