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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Stadt will Vögel abschießen lassen
 
Die Jagd auf Vögel geht weiter
Zwischenüberschrift:
Ringeltauben und Rabenkrähen sollen fast ganzjährig gejagt werden
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Schlechte Nachrichten für Rabenkrähen und Ringeltauben: Der Osnabrücker Stadtrat wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung Anfang März beschließen, die Schonzeit für die beiden Vogelarten für die Dauer der nächsten drei Jahre fast komplett aufzuheben.

Das bedeutet, dass die Tiere bis auf die Brut- und Aufzuchtzeiten ganzjährig gejagt werden dürfen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat diesem Vorhaben bereits mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Begründung: Auf den Feldern hätten die Tiere erhebliche Schäden angerichtet. Im Jahr 2004 habe man im Gebiet der Stadt Osnabrück Schäden in Höhe von mindestens 18 000 Euro festgestellt, heißt es in der Beschlussvorlage aus der Stadtverwaltung an den Stadtrat.
Fast ganzjährig Jagd auf Ringeltauben und Rabenkrähen zu machen findet außerhalb der Kommunalpolitik große Zustimmung: Die Osnabrücker Bezirksstelle der niedersächsischen Landwirtschaftskammer hat " ein großes Interesse" an der Aufhebung der Schonzeiten. Durch die frühzeitige Bejagung hätten die " übermäßigen Wildschäden" in den letzten Jahren erheblich eingedämmt werden können.
Im Landkreis Osnabrück und im benachbarten Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls die Schonzeit bis auf die Brut- und Aufzuchtzeiten verkürzt. Daher ist es nach Ansicht von Kreisjägermeister Antonius Albers notwendig, dass sich die Stadt dieser Regelung anschließt.
Mehr Abschüsse
Durch die Verlängerung der Jagdzeiten konnten die Jäger deutlich mehr Abschüsse melden: 6800 Ringeltauben und 1650 Rabenkrähen wurden in den vergangenen drei Jahren auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück abgeschossen.
Das Aufheben der Schonzeit ist nicht neu: Vor drei Jahren hatte der Stadtrat die Schonzeit bereits aufgehoben. Diese Regelung muss jetzt verlängert werden.
Der Naturschutzbund NABU hat auf eine Stellungnahme zur Schonzeit-Verkürzung verzichtet: Lediglich die Untere Naturschutzbehörde sieht das Vorhaben kritisch. Es fehle der Beweis, dass in Osnabrück Rabenkrähen und Ringeltauben Ernteschäden von " erheblichen Ausmaß" verursachten. Außerdem bezweifelt die Behörde, dass " mit dem Abschuss der Tiere ein wirkungsvoller Beitrag zur Verminderung von Wildschäden geleistet werden kann". Die meisten Tiere brüteten nämlich im bebauten Stadtgebiet. Dort darf nicht geschossen werden, so dass " größere Teile des Bestandes" gar nicht bejagt werden können, so die Untere Naturschutzbehörde.

Kommentar
Das ist Tierschutz

Ausgerechnet die Friedensstadt Osnabrück will Ringeltauben und Rabenkrähen den Krieg erklären. Eine Stadt, deren inoffizielles Wappentier die Friedenstaube ist. Jagd auf wehrlose Tiere zu machen widerspricht außerdem dem Tierschutzgedanken so scheint es. Bei nüchterner Betrachtung müssen aber auch Tierliebhaber die Gegenargumente zur Kenntnis nehmen. Insbesondere Rabenkrähen sind wegen fehlender Feinde in vielen Städten zu einer echten Plage geworden.
Die sehr intelligenten Tiere machen Landwirten und Jägern schwer zu schaffen. Sie beschädigen Siloabdeckungen und attackieren sogar Lämmer auf der Weide. Niemand will die Ausrottung der Tiere. Aber eine Reduzierung des Bestandes ist notwendig und beugt einer Überbevölkerung vor. Das ist Tierschutz.

Osnabrück. Nicht alle Osnabrücker Vögel dürften den Frühling herbeisehnen zumindest nicht Rabenkrähen und Ringeltauben. Der Osnabrücker Stadtrat wird nämlich voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung im März beschließen, die Schonzeit für Rabenkrähen und Ringeltauben für die Dauer weiterer drei Jahre fast ganz aufzuheben. Das bedeutet, dass die Tiere bis auf die Brut- und Aufzuchtzeiten ganzjährig gejagt werden dürfen. Die Begründung: Auf den Feldern hätten die Tiere erhebliche Schäden angerichtet. Im Jahr 2004 habe man im Gebiet der Stadt Osnabrück Schäden in Höhe von mindestens 18 000 Euro festgestellt, heißt es in der Beschlussvorlage aus der Stadtverwaltung an den Stadtrat. Fast ganzjährig Jagd auf Ringeltauben und Rabenkrähen zu machen findet außerhalb der Kommunalpolitik große Zustimmung: Die Landwirtschaftskammer hat ein großes Interesse″ an der Aufhebung der Schonzeiten.
Autor:
Stefan Prinz


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