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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Gehorsam als erste Bürgerpflicht
Zwischenüberschrift:
Im Bürgerbuch der Neustadt (1377 bis 1717) fehlen manche Namen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Zu den historisch bedeutendsten Exponaten der historischen Ausstellung " Stadtalltag um St. Johann", die noch bis zum 30. März im Kulturgeschichtlichen Museum zu sehen ist, zählt zweifellos das ältere Bürgerbuch der Neustadt.
Begonnen 1377, wurde es bis 1717 weitergeführt, bevor es dann von dem sogenannten jüngeren Bürgerbuch abgelöst wurde, das bis zum Jahr 1807 in Funktion blieb. Aus der Altstadt sind ebenfalls zwei Bürgerbücher erhalten, die insgesamt den Zeitraum von 1454 bis 1886 umfassen. Dass es für die Osnabrücker Alt- und Neustadt jeweils eigene Bürgerbücher gibt, ist ein deutlicher Ausdruck der von beiden Teilen der Stadt behaupteten teilweisen Unabhängigkeit. Aufbewahrt werden alle vier Codices im hiesigen Staatsarchiv.
Schon die prächtige äußere Gestalt des jüngeren Neustädter Bürgerbuchs es ist eingebunden in zwei mit reich verziertem Leder überzogene Holzdeckel zeugt von seiner besonderen Bedeutung. Diese liegt darin begründet, dass es den schriftlichen Niederschlag der wohl wichtigsten Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt darstellt, nämlich die Verleihung und auch die Entziehung des Bürgerrechts.
Im Bürgerbuch wurden die Namen derjenigen notiert, die durch die Ablegung des Bürgereids und die Zahlung des so genannten Bürgergelds vollberechtigte Mitglieder der städtischen Gemeinschaft wurden. Nicht nur Fremde, sondern auch Bürgerkinder mussten– meist bei Begründung eines eigenen Hausstandes den Eid leisten, in dem sie vor allem Gehorsam gegenüber Bürgermeister und Rat der Stadt versprachen.
Bei fremden Neubürgern wurde des Öfteren ihr Herkunftsort notiert. In der Osnabrücker Neustadt kamen die meisten von ihnen aus der engeren Umgebung, so Hilter, Rulle, Borgloh oder Wittlage. Aber die Stadt zog auch Leute aus der Ferne an; genannt seien z. B. die Pfalz, Flandern, die Mark Brandenburg oder ein Mann " aus dem Schweizerlande".
Zu den Rechten, die aus der Erlangung der Bürgerschaft resultierten, gehörten etwa die Möglichkeit, in den Rat gewählt zu werden, oder die Nutzung der städtischen Gemeingüter z. B. der außerhalb des engeren Stadtgebiets gelegenen Weidegebiete. Auch für die selbstständige Führung eines Handwerksbetriebs war das Bürgerrecht Voraussetzung. Neben diese Rechte traten freilich auch Pflichten. Dazu gehörten unter anderem die Aufgabe, im Winter die Stadtgräben eisfrei zu halten oder wegen des verhältnismäßig hohen Zeitaufwands relativ unbeliebt die Beteiligung an der Stadtwache.
Trotz der großen Bedeutung enthält das Bürgerbuch nicht alle im erfassten Zeitraum neu aufgenommenen Bürger. So war 1473 z. B. ein Mann sogar Ratsmitglied, obwohl er erst zu 1476 in das Buch eingetragen wurde. 1484 unternahm man deshalb den Versuch, den aktuellen Stand zu erfassen: Man trug nicht weniger als 64 Personen ein. Ansonsten liegt die höchste Zahl der Neustädter Neubürger bei 41 in den Jahren 1423 und 1559; nur jeweils eine Person erwarb das Bürgerrecht in den Jahren 1440 und 1441.
Das Neustädter Bürgerbuch beinhaltet noch wesentlich mehr als nur Namen. Wie bei städtischen Amtsbüchern üblich, benutzte man freie Seiten, um verschiedenste Angelegenheiten zu notieren. Im vorliegenden Fall finden sich etwa Eide von (neu-) städtischen Bediensteten, z. B. des Richters, des Stadtdieners oder auch des Kuh- und Schweinehirten.
Die Urkunde über die Stiftung des Hospitals im Hakenhof von 1479 wurde ebenso eingetragen wie der Bericht über die Beilegung eines Streits zwischen Alt- und Neustadt oder eine Aufstellung des ansonsten nirgends bezeugten Neustädter Ratssilbers von 1631 um nur einiges zu nennen. Viele dieser Texte sind bis heute noch nicht gedruckt. Auch das macht das ältere Bürgerbuch der Neustadt zu einer historischen Quelle ersten Ranges, die eine gründliche Untersuchung verdient hätte. /

Bildtext:
Eine Fundgrube zur Stadtgeschichte ist das Bürgerbuch der Neustadt, das von 1377 bis 1717 geführt wurde.
Foto:
Jörn Martens

Neustadt-Profile
Vor 700 Jahren schlossen die Altstadt und die Neustadt von Osnabrück einen Bund fürs Leben: Das Kulturgeschichtliche Museum Osnabrück zeigt dazu derzeit unter dem Titel Profile″ die Doppelausstellung Stadtalltag um St. Johann″ und Fotografien aus der Neustadt″ von Christian Grovermann (bis 30. März).
Öffnungszeiten: Di.–Fr. 11 18 Uhr, Sa. u. So. 10–18 Uhr
Autor:
Ulrich Winzer


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