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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Zwei Städte in einer Stadt
Zwischenüberschrift:
Altstadt und Neustadt in Osnabrück und ihre Vereinigung im Jahr 1307
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Von Karsten Igel Osnabrück. Vor 700 Jahren schlossen die Altstadt und die Neustadt von Osnabrück einen Bund fürs Leben: Das Kulturgeschichtliche Museum Osnabrück zeigt dazu derzeit unter dem Titel " Profile" (noch bis 30. März) eine Ausstellung zum " Stadtalltag um St. Johann".
" Damit Eintracht herrsche und die Trennung der Bürgerschaften keine Zwietracht säe", mit dieser Begründung schlossen sich am 9. März 1307 Alt- und Neustadt Osnabrück zusammen. Dieses wohl nur wenigen geläufige Datum markiert damit vielleicht den eigentlichen Geburtstag der Stadt Osnabrück.
Bis dahin hatten zwei selbstständige Osnabrücker Städte bestanden: Einerseits die Altstadt Osnabrück, die sich aus dem um 800 gegründeten Bischofssitz zur Stadt entwickelte und somit zu den ältesten mittelalterlichen Städten Deutschlands zählt. Auf der anderen Seite die Neustadt Osnabrück, eine wahrscheinlich in den 1230er Jahren planmäßig angelegte Gründungsstadt, deren ältester Kern sich noch heute im rechtwinkligen Straßenraster zu erkennen gibt. Beide Städte hatten bis dahin ihre eigene Stadtbefestigung und wurden von einem eigenen Rat regiert, der von der jeweiligen Bürgerschaft gewählt wurde.
Am 9. März 1307 kamen nun eben diese beiden Räte zusammen, um in einem Vertrag die künftige Gemeinschaft beider Städte zu beschließen und zu regeln. Allerdings findet sich in der Urkunde nicht einmal das Wort " Vereinigung", vielmehr wurde lediglich bestimmt, wie von nun an die jährliche Ratswahl gemeinschaftlich durchgeführt werden sollte.
Danach hatten sich an jedem 2. Januar alle Bürger aus der Alt- und der Neustadt im Rathaus der Altstadt zu versammeln und dort nach der in der älteren Stadt geübten Weise zwölf Ratsherren aus der Altstadt sowie vier aus der Neustadt zu wählen. Die neu gewählten Ratsherren sollten dann schwören, dem Nutzen und dem Frieden beider Städte zu dienen.
Ein gemeinsamer Rat, aber weiterhin zwei Städte so liest sich der Text der Urkunde und diese Doppeldeutigkeit hatte vielleicht auch ihre diplomatischen Gründe.
Denn die Neustadt musste sich mit ihren nur noch vier Ratsherren den zwölf Ratsherren der Altstadt unterordnen, und ihr Siegel, Symbol der Eigenständigkeit, sollte zugleich mit der Besiegelung des Vertrages seine Rechtskraft verlieren. Die Stellung beider Städte zueinander war mit dieser Vereinbarung aber keineswegs eindeutig geklärt, vielmehr boten sich hier unterschiedliche Ansätze der Interpretation.
Zunächst zeigte sich im 14. Jahrhundert aber eine fruchtbare Entwicklung Osnabrücks, besonders der Neustadt. Mit der Erweiterung ihrer Stadtbefestigung schloss sie sich im Laufe des ersten Viertels des Jahrhunderts an die Mauer der Altstadt an und nahm nun mit 52 ha eine etwa ebenso große Fläche wie diese ein. Allerdings blieb die Altstädter Mauer entlang des Neuen Grabens mit ihren beiden Toren, dem Alten Tor und der Katharinenpforte erhalten.
Die Altstadt konnte die Neustadt weiterhin aussperren, jene aber nicht ihre ältere Schwester. Auch da drückte sich Hierarchie zwischen den Teilstädten aus.
Der Neustädter Rat führte aber schon bald wieder ein eigenes Siegel und mit dem Bau eines Rathauses auf der Johannisfreiheit, das größer war als das damalige der Altstadt, betonte er sein Selbstbewusstsein und die weiterhin bestehende Eigenständigkeit seiner Stadt. Das Rathaus war aber nicht nur Sitz von Rat und Gericht, es war zugleich auch Kaufhaus und damit Zentrum des Handels in der Neustadt. Die Einnahmen vor allem aus dem Tuchhandel gingen auch zu Lasten der Altstadt.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts kam es dann zu Zwistigkeiten zwischen beiden Teilstädten, die unter anderem Strafgelder sowie Einnahmen von der Bierbrauerei, vom Tuchhandel und Prüfung der Leinwand betrafen.
Viermal stießen die Räte von Alt- und Neustadt zwischen 1402 und 1418 aufeinander, und jedesmal kam es zum gleichen Ergebnis: Die Altstädter betonten, dass sie ja eine vereinigte Stadt wären und die Einnahmen von ihnen zum Wohle der Gesamtstadt verwaltet werden müssten, während die Neustädter auf ihrem Standpunkt beharrten, eine eigene Stadt zu sein und die Gelder für ihre eigenen Aufgaben zu benötigen.
In den Argumentationen spiegelt sich so die Zweideutigkeit des Vertrages von 1307 wider, zugleich bot dieser aber auch die Lösung für den Konflikt, wenn auch zum Nachteil der Neustadt. Denn entschieden wurde von dem gesamtstädtischen Rat, und in diesem besaß die Altstadt ja eine deutliche Mehrheit. Damit waren aber auch die tatsächlichen Verhältnisse geklärt: Die Neustadt war nur mehr ein untergeordneter Teil der Stadt, auch finanziell kaum noch in der Lage, allzu selbstständig zu agieren, und für den Zweifelsfall war zudem klar, wer über die Mehrheit in der Gesamtstadt verfügte.
Auch wenn es erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts zur endgültigen Vereinigung von Alt- und Neustadt kam, so war letztere also doch schon vier Jahrhunderte zuvor weitgehend in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt worden. Dennoch war die Neustadt alles andere als ein unbedeutendes Anhängsel der Altstadt, denn in ihrer Größe lag sie mit Städten wie Paderborn gleichauf.
Autor:
Karsten Igel


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