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1.
Erscheinungsdatum:
06.02.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
zur
neuen
Osterfeuer-
Regelung
der
Stadt,
die
ab
Freitag
in
Kraft
tritt.
Überschrift:
Stadt prüft ab sofort Anträge auf Osterfeuer
Zwischenüberschrift:
Nur im Außenbereich erlaubt
Artikel:
Originaltext:
swa
Osnabrück.
"
Wir
versuchen,
mit
möglichst
wenigen
Beschränkungen
der
Bürger
so
viel
wie
möglich
zu
erreichen"
,
sagte
Stadtbaurat
Wolfgang
Griesert
gestern.
Er
begegnete
damit
dem
Vorwurf,
dass
die
Stadt
mit
der
neuen
Osterfeuerregelung
Brauchtums-
Freunden
den
Spaß
verderbe.
Aber
die
Zahl
der
Feuer
dürfte
in
diesem
Jahr
deutlich
sinken.
Denn
nur
noch
im
Außenbereich
sind
sie
erlaubt.
swa
Osnabrück.
Detlef
Gerdts,
Leiter
des
Fachbereichs
Umwelt,
unterstützte
Grieserts
Argumentation
mit
Zahlen.
Durch
die
neue
Osterfeuerregelung
soll
es
gelingen,
Grenzwertüberschreitungen
beim
Feinstaub
um
5
Prozent
zu
senken.
Damit
könnten
zum
Beispiel
Fahrverbote
oder
andere
Einschränkungen
verhindert
werden.
Argumente,
denen
sich
der
Rat
jetzt
mehrheitlich
anschloss.
Deshalb
tritt
am
Freitag
die
Neuregelung
in
Kraft:
In
den
"
im
Zusammenhang
bebauten
Ortsteilen"
(s.
Karte)
darf
kein
Feuer
mehr
entfacht
werden.
Außerhalb
der
bebauten
Zonen
müssen
Osterfeuer
genehmigt
werden,
die
eine
Grundfläche
von
vier
Quadratmetern
und
eine
Höhe
von
1,
5
Metern
überschreiten.
Kleinere
Feuer
sind
im
Außenbereich
genehmigungsfrei,
müssen
der
Stadt
jedoch
angezeigt
werden.
Allerdings
muss
ein
Abstand
von
25
Metern
zum
nächsten
Haus
und
15
Metern
zu
Straßen,
Wegen
oder
Gehölzen
eingehalten
werden.
Das
Material
darf
frühestens
einen
Tag
zuvor
an
der
Brennstelle
aufgeschichtet
werden.
Einen
großen
Haufen
in
mehrere
genehmigungsfreie
kleine
aufzuteilen
ist
nicht
zulässig.
Denn
pro
Grundstück
ist
nur
ein
Osterfeuer
erlaubt.
Für
größere
Feuer
muss
eine
Genehmigung
bei
der
Stadt
eingeholt
werden,
die
45
Euro
kostet.
Die
Mitarbeiter
schauen
sich
an
Ort
und
Stelle
um
und
erteilen
danach
gegebenenfalls
die
Genehmigung.
Genehmigungsantrag
oder
Anzeige
müssen
in
diesem
Jahr
spätestens
am
29.
Februar
bei
der
Stadt
eingegangen
sein.
Neu
ist
die
Größenbegrenzung:
Ein
Osterfeuer
darf
höchstens
100
Kubikmeter
Gehölz-
oder
Strauchschnitt
haben.
Wer
widerrechtlich
ein
Osterfeuer
entzündet,
muss
mit
einem
Bußgeld
von
50
bis
5000
Euro
rechnen.
Stadt
und
Polizei
sind
an
den
Festtagen
unterwegs.
Die
Karte
als
pdf-
Dokument:
www.neue-
oz.de/
karte/
Bilduntertitel
Osterfeuer
sind
im
dicht
bebauten
Gebiet
der
Stadt
(karierte
Fläche)
nicht
mehr
erlaubt.
Außerhalb
können
größere
Feuer
auf
Antrag
genehmigt
werden,
kleine
Feuer
müssen
der
Stadt
angezeigt
werden.