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1.
Erscheinungsdatum:
31.01.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Rat
beschließt,
dass
Osterfeuer
nur
noch
außerhalb
zusammenhängend
bebauter
Ortsteile
zulässig
sind.
Aber
auch
im
Außenbereich
müssen
die
Feuer
bei
der
Stadt
kostenfrei
angmeldet
werden.
Wenn
es
sich
um
Osterfeuer
mit
mehr
als
vier
Quadratmetern
Grundfläche
und
einer
Höhe
von
1,
5
Metern
handelt,
benötigt
man
die
Genehmigung
der
Stadt;
die
Maximalgröße
:
25
Quadratmeter
Grundfläche,
4
Meter
Höhe.
Es
entbrannte
eine
Diskussion
über
die
Genehmigungspflicht
von
Osterfeuern.
Überschrift:
Bürger müssen alle Osterfeuer anmelden
Zwischenüberschrift:
Brauchtum nur noch im Außenbereich
Artikel:
Originaltext:
swa
Osnabrück.
Osterfeuer
–
Brauchtum
oder
vermeidbare
Luftverpestung?
In
dieser
Frage
hat
der
Rat
der
Stadt
Osnabrück
jetzt
eindeutig
Stellung
bezogen.
Osterfeuer
sind
nur
noch
außerhalb
zusammenhängend
bebauter
Ortsteile
zulässig.
Auch
im
Außenbereich
müssen
kleine
Osterfeuer
bei
der
Stadt
vorher
kostenfrei
angezeigt
werden.
Größere
Osterfeuer
mit
einer
Grundfläche
von
mehr
als
vier
Quadratmetern
und
einer
Höhe
von
mehr
als
1,
5
Metern
müssen
sogar
von
der
Stadt
genehmigt
werden.
Die
großen
Feuer
dürfen
auch
nicht
mehr
als
als
25
Quadratmeter
Grundfläche
und
vier
Meter
Aufschichthöhe
haben.
Die
CDU
hatte
sich
gegen
die
Anzeigepflicht
für
kleine
Osterfeuer
ausgesprochen.
Fraktionschef
Fritz
Brickwedde:
"
Osterfeuer
sind
bei
der
Feinstaubproblematik
zu
vernachlässigen.
Wir
sollten
da
die
Kirche
im
Dorf
lassen."
Die
Meldepflicht
sei
Ausdruck
einer
überzogenen
Regelungswut.
Die
übrigen
Ratsfraktionen
sowie
UWG
und
Linke
sahen
das
anders.
Volker
Bajus
(Grüne)
begrüßte
die
strenge
Regelung,
weil
sie
gegen
ein
"
neues
Brauchtum"
gerichtet
sei,
bei
dem
in
geselliger
Runde
Grünabfall
– "
im
günstigsten
Fall"
–
entsorgt
werde.
Maria-
Theresia
Sliwka
(FDP)
bezeichnete
den
Beschluss
als
vernünftigen
Ausgleich
zwischen
Brauchtum
und
Gesundheit:
"
300
Osterfeuer
in
der
Stadt
sind
nicht
hinnehmbar."
Autor:
swa