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Einführung des Energiepasses
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Originaltext:
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Der Energieausweis für Wohngebäude wird vom 1. Juli 2008 an stufenweise verpflichtend. Je nach Gebäudeart und Baualter bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung muss er zu verschiedenen Zeitpunkten für Interessenten vorliegen: Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertiggestellt wurden, werden die Ausweise zum Beispiel vom 1. Juli 2008 an eingeführt, für neuere Gebäude vom 1. Januar 2009 an. Für Nicht-Wohngebäude ist der Energieausweis vom 1. Juli 2009 an verpflichtend. Für Neubauten ändert sich nichts, denn für sie wird seit 2002 ohnehin schon ein Energieausweis ausgestellt.
Infos: www.bmvbs.de |
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