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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Osterfeuer nur noch in engen Grenzen
Zwischenüberschrift:
Verbot in bebauten Zonen – Kleinere Haufen und größere Abstände
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
hin Osnabrück. Die Stadt will Osterfeuer nur noch in engen Grenzen erlauben. Innerhalb bebauter Gebiete soll das Abbrennen grundsätzlich verboten werden. Auch die Größe der Scheiterhaufen wird begrenzt.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmte am Donnerstagabend einem Vorschlag der Verwaltung zu. Wenn der Rat am 29. Januar zustimmt womit zu rechnen ist wird die Pflege des Osterbrauchs in Osnabrück neue Formen annehmen. Insgesamt 300 bis 400 Osterfeuer werden nach Angaben von Detlef Gerdts, Leiter des Fachbereichs Grün und Umwelt, an einem Osterwochenende in Osnabrück entzündet. Die Folge kann jeder riechen. Die dichte Rauchwolke mache vielen Menschen schwer zu schaffen, sagte Ulrich Hus (SPD). Der Schutz der Gesundheit müsse mit der Pflege des Brauchtums abgewogen werden. Hus vermutet, dass die Masse der Feuer aber mit Brauchtum nichts zu tun hat. Volker Bajus (Grüne) sprach es offen aus: " Das sind private Müllverbrennungsanlagen."
In den " im Zusammenhang bebauten Ortsteilen" darf in Zukunft kein Feuer mehr entfacht werden. Darunter fallen nach dem Baugesetzbuch (Paragraf 34) die Gebiete, die in Bebauungsplänen als Baugebiete ausgewiesen sind. Außerhalb der bebauten Zonen müssen Osterfeuer genehmigt werden, die eine Grundfläche von vier Quadratmetern und eine Höhe von 1, 5 Meter überschreiten. Kleinere Feuer sind (auf freiem Gelände) weiter genehmigungsfrei erlaubt. Allerdings muss ein Abstand von 25 Metern zum nächsten Haus und 15 Metern zu Straßen, Wegen oder Gehölzen eingehalten werden. Das Material darf frühestens einen Tag zuvor an der Brennstelle aufgeschichtet werden. Einen großen Haufen in mehrere genehmigungsfreie kleine aufzuteilen ist nicht zulässig. Denn pro Grundstück ist nur ein Osterfeuer erlaubt.
Für größere Feuer muss eine Genehmigung bei der Stadt eingeholt werden, die 45 Euro kostet. Die Mitarbeiter schauen sich an Ort und Stelle um und erteilen danach gegebenenfalls die Genehmigung. Neu ist die Größenbegrenzung: Ein Osterfeuer darf mit höchstens 100 Kubikmeter Gehölz- oder Strauchschnitt entzündet werden. Wer widerrechtlich ein Osterfeuer entzündet, muss mit einem Bußgeld von 50 bis 5000 Euro rechnen.
Die beiden größten Osterfeuer im vergangenen Jahr in Osnabrück brachten es auf 1125 Kubikmeter. Das entspricht einer Grundfläche von 20 mal 20 Metern und einer Höhe von knapp drei Metern. Eines dieser Riesenfeuer lodert traditionell in Voxtrup und wird von mehreren Verbänden gemeinsam entzündet. Dazu wird ein Rahmenprogramm geboten. Der Erlös fließt in die Jugendarbeit. Das zweite Großfeuer war privater Natur und nicht öffentlich zugänglich. 2007 genehmigte die Stadt 44 Osterfeuer. Davon waren 32 nicht öffentlich. 14 der 44 Feuer lagen innerhalb der Bebauung und werden nach der neuen Regelung in Zukunft verboten sein.
Sprecher aller Fraktionen lobten in der Ausschusssitzung den Vorschlag der Verwaltung. Sie schließen nicht aus, alle Feuer auch die kleinen genehmigungspflichtig zu machen. Aber zunächst sollen die Erfahrungen mit dem neuen Verfahren abgewartet werden.
Autor:
hin
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