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1.
Erscheinungsdatum:
19.01.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Neue
Regelungen
für
die
Osterfeuer:
Verboten
in
bebauten
Gebieten,
pro
Grundstück
nur
ein
Feuer,
begrenzte
Größe,
um
die
Gesundheit
der
Bevölkerung
vor
Rauchentwicklung
zu
schützen.
Das
Brauchtum
Osterfeuer
werde
zunehmend
zur
privaten
Müllverbrennung,
so
Volker
Bajus
(Grüne)
Überschrift:
Osterfeuer nur noch in engen Grenzen
Zwischenüberschrift:
Verbot in bebauten Zonen – Kleinere Haufen und größere Abstände
Artikel:
Originaltext:
hin
Osnabrück.
Die
Stadt
will
Osterfeuer
nur
noch
in
engen
Grenzen
erlauben.
Innerhalb
bebauter
Gebiete
soll
das
Abbrennen
grundsätzlich
verboten
werden.
Auch
die
Größe
der
Scheiterhaufen
wird
begrenzt.
Der
Stadtentwicklungsausschuss
stimmte
am
Donnerstagabend
einem
Vorschlag
der
Verwaltung
zu.
Wenn
der
Rat
am
29.
Januar
zustimmt
–
womit
zu
rechnen
ist
–
wird
die
Pflege
des
Osterbrauchs
in
Osnabrück
neue
Formen
annehmen.
Insgesamt
300
bis
400
Osterfeuer
werden
nach
Angaben
von
Detlef
Gerdts,
Leiter
des
Fachbereichs
Grün
und
Umwelt,
an
einem
Osterwochenende
in
Osnabrück
entzündet.
Die
Folge
kann
jeder
riechen.
Die
dichte
Rauchwolke
mache
vielen
Menschen
schwer
zu
schaffen,
sagte
Ulrich
Hus
(SPD)
.
Der
Schutz
der
Gesundheit
müsse
mit
der
Pflege
des
Brauchtums
abgewogen
werden.
Hus
vermutet,
dass
die
Masse
der
Feuer
aber
mit
Brauchtum
nichts
zu
tun
hat.
Volker
Bajus
(Grüne)
sprach
es
offen
aus:
"
Das
sind
private
Müllverbrennungsanlagen."
In
den
"
im
Zusammenhang
bebauten
Ortsteilen"
darf
in
Zukunft
kein
Feuer
mehr
entfacht
werden.
Darunter
fallen
nach
dem
Baugesetzbuch
(Paragraf
34)
die
Gebiete,
die
in
Bebauungsplänen
als
Baugebiete
ausgewiesen
sind.
Außerhalb
der
bebauten
Zonen
müssen
Osterfeuer
genehmigt
werden,
die
eine
Grundfläche
von
vier
Quadratmetern
und
eine
Höhe
von
1,
5
Meter
überschreiten.
Kleinere
Feuer
sind
(auf
freiem
Gelände)
weiter
genehmigungsfrei
erlaubt.
Allerdings
muss
ein
Abstand
von
25
Metern
zum
nächsten
Haus
und
15
Metern
zu
Straßen,
Wegen
oder
Gehölzen
eingehalten
werden.
Das
Material
darf
frühestens
einen
Tag
zuvor
an
der
Brennstelle
aufgeschichtet
werden.
Einen
großen
Haufen
in
mehrere
genehmigungsfreie
kleine
aufzuteilen
ist
nicht
zulässig.
Denn
pro
Grundstück
ist
nur
ein
Osterfeuer
erlaubt.
Für
größere
Feuer
muss
eine
Genehmigung
bei
der
Stadt
eingeholt
werden,
die
45
Euro
kostet.
Die
Mitarbeiter
schauen
sich
an
Ort
und
Stelle
um
und
erteilen
danach
gegebenenfalls
die
Genehmigung.
Neu
ist
die
Größenbegrenzung:
Ein
Osterfeuer
darf
mit
höchstens
100
Kubikmeter
Gehölz-
oder
Strauchschnitt
entzündet
werden.
Wer
widerrechtlich
ein
Osterfeuer
entzündet,
muss
mit
einem
Bußgeld
von
50
bis
5000
Euro
rechnen.
Die
beiden
größten
Osterfeuer
im
vergangenen
Jahr
in
Osnabrück
brachten
es
auf
1125
Kubikmeter.
Das
entspricht
einer
Grundfläche
von
20
mal
20
Metern
und
einer
Höhe
von
knapp
drei
Metern.
Eines
dieser
Riesenfeuer
lodert
traditionell
in
Voxtrup
und
wird
von
mehreren
Verbänden
gemeinsam
entzündet.
Dazu
wird
ein
Rahmenprogramm
geboten.
Der
Erlös
fließt
in
die
Jugendarbeit.
Das
zweite
Großfeuer
war
privater
Natur
und
nicht
öffentlich
zugänglich.
2007
genehmigte
die
Stadt
44
Osterfeuer.
Davon
waren
32
nicht
öffentlich.
14
der
44
Feuer
lagen
innerhalb
der
Bebauung
und
werden
nach
der
neuen
Regelung
in
Zukunft
verboten
sein.
Sprecher
aller
Fraktionen
lobten
in
der
Ausschusssitzung
den
Vorschlag
der
Verwaltung.
Sie
schließen
nicht
aus,
alle
Feuer
–
auch
die
kleinen
–
genehmigungspflichtig
zu
machen.
Aber
zunächst
sollen
die
Erfahrungen
mit
dem
neuen
Verfahren
abgewartet
werden.
Autor:
hin
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