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1
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1.
Erscheinungsdatum:
24.02.2007
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bild
zeigt
Iris
Leimbrock
auf
dem
Markt
bei
einer
Lautstärkemessung.
Ganzseitiger
Artikel
über
die
Emissionen
Lärm
und
Geruch,
mit
vielen
Beispielen
(Gülle,
Läuten,
Spielende
Kinder,
...)
Überschrift:
Glockenläuten ist keine Lärmbelästigung
Zwischenüberschrift:
Iris Leimbrock ist im Einsatz für den Schutz von Umwelt und Menschen
Artikel:
Originaltext:
Glockenläuten
ist
keine
Lärmbelästigung
Iris
Leimbrock
ist
im
Einsatz
für
den
Schutz
von
Umwelt
und
Menschen
53,
5
Dezibel
misst
Iris
Leimbrock
auf
dem
Marktplatz.
Wenn
die
Glocken
ertönen,
steigt
die
Anzeige
schnell
auf
90
bis
100.
Aber
nur
vorübergehend.
Und
das
ist
erlaubt,
den
Glocken
oder
auch
dem
Laubsauger.
Foto:
Jörn
Martens
OSNABRÜCK.
Um
es
gleich
vorwegzusagen:
Wer
gegen
das
Glockenläuten
von
Kirchen
Sturm
läuft,
hat
keine
Aussicht
auf
Erfolg.
Dennoch
sind
bei
Iris
Leimbrock
schon
Beschwerden
von
Anliegern
aufgelaufen.
Die
Verwaltungsangestellte
ist
bei
der
Stadt
Ansprechpartnerin,
wenn
es
um
Belästigungen
durch
Lärm,
Geruch
und
Licht
geht.
Ordnungsbehördlicher
Umweltschutz
nennt
sich
diese
Abteilung
im
städtischen
Fachbereich
Grün
und
Welt.
Die
Arbeit
ist
bei
weitem
nicht
so
dröge,
wie
sich
der
Name
anhört.
Iris
Leimbrock
ist
viel
unterwegs,
wenn
es
darum
geht,
möglichen
Missständen
auf
den
Grund
zu
gehen.
"
Musik
wird
störend
oft
empfunden,
weil
sie
mit
Geräusch
verbunden."
Das
Zitat
von
Wilhelm
Busch
passt
zur
Arbeit
der
Immissionsschutzbeauftragten.
Denn
Lärm
wird
äußerst
individuell
empfunden.
Während
den
einen
das
Lachen
und
Lärmen
von
Kindern
wie
Musik
in
den
Ohren
klingt,
empfinden
es
andere
als
unerträgliche
Belästigung.
Und
so
helfen
in
Streitfällen
am
besten
unbestechliche
Messgeräte.
60
Dezibel
sind
der
Richtwert
für
angemessenen
Lärm
am
Tag.
Das
entspricht
etwa
einem
in
non
m
Tonfall
geführten
Gespräch
oder
dem
Klappern
einer
Schreibmaschine.
Der
Zeiger
des
Messgerätes
schlägt
aber
deutlich
nach
oben
aus,
wenn
beim
Kaffeeplauderstündchen
auf
der
Terrasse
nebenan
der
Rasenmäher
angeschmissen
wird.
"
Unverschämtheit"
,
pöbelt
der
Kaffeetrinker
nun
auch
mit
annähernd
80
Dezibel.
Und
schon
entbrennt
der
klassische
Nachbarschaftsstreit.
Iris
Leimbrock
ist
dann
zwar
nicht
sofort
mit
dem
Messgerät
zur
Stelle,
kann
aber
auch
schon
am
Telefon
aufklären.
Denn
der
Richtwert
60
Dezibel
ermittelt
sich
aus
Werten,
die
über
den
ganzen
Tag
gemessen
werden:
Wenn
also
im
oben
beschriebenen
Fall
das
Pfeifen
des
Wasserkessels
und
das
Klirren
der
Kaffeetassen
schon
Dezibel-
Spitzenwerte
erreichen,
bleibt
der
Richtwert
auch
nach
einem
zweistündigen
Einsatz
des
Rasenmähers
noch
im
unteren
Bereich.
Geruchsbelästigung
durch
Gülle.
Foto:
Archiv
"
Es
gibt
26
000
registrierte
Kamine
in
Osnabrück"
Detlef
Gerdts,
Fachbereichsleiter
"
Die
Mittagszeit
ist
nicht
geschützt"
Iris
Leimbrock,
Fachfrau
Viel
beklagt:
der
Einsatz
von
Laubsaugern.
Foto:
Westdörp
"
Ja
aber"
,
wird
der
in
seiner
Ruhe
gestörte
Kafleetrin-
ker
einwenden:
"
Der
darf
doch
nicht
in
der
Mittagszeit
seinen
Rasen
mähen."
Auch
hier
muss
die
Fachfrau
immer
wieder
einen
hartnäckigen
Irrglauben
korrigieren:
"
Die
Mittagszeit
ist
nicht
besonders
geschützt."
Der
Gartenbesitzer
darf
von
Gesetzes
wegen
zwischen
6
und
22
Uhr
mähen.
Allein
in
reinen
Wohngebieten
ist
eine
Zeit
von
7
bis
13
Uhr
und
15
bis
17
Uhr
vorgegeben.
Natürlich
sind
auch
individuelle
Absprachen
zwischen
den
Bewohnern
von
Siedlungen
und
Mehrfamilienhäusern
möglich.
Um
beim
Thema
Rasenmäher
zu
bleiben:
Das
über
Gebühr
knatternde
oder
heulende
Gerät
ist
nicht
immer
zumutbar.
Sogar
die
Europäische
Union
hat
sich
mit
einer
eigenen
Richtlinie
des
Gartengeräts
angenommen.
Beschwerden
ist
Iris
Leimbrock
gewöhnt.
Wenn
sie
dann
sachlich
etwas
erläutert,
hofft
sie
auf
eine
gütliche
Einigung
zweier
Streithähne
oder
auf
Eigeninitiative.
Die
quietschende
Schaukel
auf
dem
Spielplatz
gegenüber
kann
der
genervte
Anlieger
vielleicht
mit
ein
paar
Tropfen
öl
selbst
zum
Schweigen
bringen.
In
anderen
Fällen
hilft
die
Stadt
So
etwa
bei
der
Seilrutsche:
Weil
die
Fahrt
der
Kinder
mit
einem
weithin
vernehmbaren
Knall
vor
der
Holzwand
endete,
wurde
mit
einer
Gummimatte
das
Geräusch
entscheidend
gedämpft.
Lärm
steht
an
erster
Stelle
der
Beschwerden,
gefolgt
von
Gerüchen.
Wenn
der
Fettoder
Grillgestank
aus
der
Imbissbude
dauerhaft
die
Nase
beleidigt,
wird
Iris
Leimbrock
aktiv.
Nun
ist
Geruch
nicht
so
messbar
wie
Lärm,
Wenn
es
Spitz
auf
Knopf
kommt,
muss
sie
einen
Gutachter
einschalten.
Vorher
aber
hilft
oft
ein
klärendes
Gespräch:
Gibt
es
einen
angemessenen
Filter?
Ist
der
Schornstein
hoch
genug?
Wenn
nicht,
muss
er
erhöh
werden,
bis
der
Geruch
oder
Gestank
nicht
mehr
in
die
Fenster
steigt,
sondern
über
die
Dächer
der
umliegenden
Häuser
abzieht.
Ein
weiteres
wachsendes
Ärgernis:
Kamine.
Angesichts
steigender
Heizkosten
wird
die
Hol/
.
feuerung
immer
beliebter.
"
In
der
Stadt
gibt
es
26
000
registrierte
Kamine
und
Kaminöfen"
,
sagt
Detlef
Gerdts,
Leiter
des
Fachbereiches
Grün
und
Umwelt.
Und
wieüberall
gibt
es
auch
bei
Kaminbesitzern
schwarze
Schafe,
die
behandeltes
oder
beschichtetes
Holz
verfeuern.
Sie
belästigen
damit
nicht
nur
ihre
Umgebung,
sondern
schädigen
die
Umwelt.
Da
kann
es
schon
mal
vorkommen,
dass
Iris
Leimbrock
an
einem
lauschigen
Kaminabend
an
der
Tür
dieser
Umweltsünder
klingelt
und
das
Kaminfutter
kontrolliert.
Sollte
sich
der
Verdacht
bestätigen,
wird
ein
Strafverfahren
wegen
umweltgefährdender
Abfallbeseitigung"
eingeleitet.
Beschwerden
über
Genichsbelästigungen
durch
Gülle
und
Misthaufen
sind
zwar
seltener,
aber
durchaus
schon
vorgekommen.
Lachend
erinnert
sie
sich
auch
an
einen
Hahn,
dessen
Krähen
von
den
Nachbarn
als
zu
laut
empfunden
wurde.
Allerdings
tritt
Iris
Leimbrock
nicht
nur
auf
den
Plan,
wenn
es
Beschwerden
gibt.
Sie
wird
automatisch
an
bestimmten
Bauvorhaben
beteiligt,
um
frühzeitig
eine
Umweltbelastung
zu
verhindern.
So
müssen
nach
dem
Immissionsschutzgesetz
landwirtschaftliche
Betriebe
und
Windkraftanlagen
ab
50
Meter
Höhe
genehmigt
werden.
Genehmigungspflicht
gilt
auch
für
Güllelager,
Motorsportanlagen
und
Schießstände.
Die
Fachfrau
wird
außerdem
bei
allen
Bauvorhaben
einbezogen,
die
sich
in
irgendeiner
Form
schädlich
auf
die
Umwelt
auswirken
können.
Neue
Kirchen
wurden
in
den
vergangenen
Jahren
in
Osnabrück
nicht
mehr
Gebaut.
Iris
Leimbrock
würde
beim
Thema
Glocken
kein
Veto
einlegen:
Laut
Bundes-
Immissionsschutzgesetz
ist
das
Läuten
"
regelmäßig
keine
erhebliche
Belästigung"
,
sondern
"
zumutbare,
sozialadäquate
Einwirkung"
.
Schwarzer
Rauch:
Nur
bei
der
Papstwahl
erlaubt
Kontakt:
Telefon
0541/
323-
3294.
E-
Mail:
leimbrock@
osnabrueck.de
Lecker,
aber
das
Brutzeln
kann
die
Nase
beleidigen.
Foto:
Archiv
Klassischer
Streitfall:
Lärm
auf
dem
Bolzplatz.
Foto:
Westdörp
Auto
sauber
-
aber
Umwelt
verschmutzt?
Foto:
Archiv
Zur
Sache:
Immissionsschutz
Das
Bundes-
lmmissionsschutzgesetz
stammt
aus
dem
Jahr
1974
und
wird
standig
ergänzt.
Der
Erlass
kam
zu
einer
Zeit,
als
Industrielle
Emissionen
wie
der
Ausstoß
von
Schadstoffen
als
ernsthaftes
Problem
für
die
menschliche
Gesundheit
und
die
sonstige
Umwelt
erkannt
wurden.
Das
Gesetz
orientiert
sich
an
bestimmten
Formen
der
Umwelteinwirkung
(Immissionen)
:
Luftverschmutzung.
Geräusche
oder
Erschütterungen.
Wahrend
das
Gesetz
anfangs
mehr
auf
die
Luft
bezogen
war.
dient
es
heute
dem
ganzheitlichen
Umweltschutz.
Das
Gesetz
stellt
Anforderungen
an
industrielle
Großanlagen,
aber
auch
an
ganz
alltägliche
Dinge
wie
Fernseher.
Rasenmäher.
Klimaanlagen.
Auch
Bauten
müssen
nach
dem
Gesetz
abgeklopft
werden.
Autor:
Ulrike Schmidt