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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Glockenläuten ist keine Lärmbelästigung
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Iris Leimbrock ist im Einsatz für den Schutz von Umwelt und Menschen
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Originaltext:
Glockenläuten ist keine Lärmbelästigung

Iris Leimbrock ist im Einsatz für den Schutz von Umwelt und Menschen

53, 5 Dezibel misst Iris Leimbrock auf dem Marktplatz. Wenn die Glocken ertönen, steigt die Anzeige schnell auf 90 bis 100. Aber nur vorübergehend. Und das ist erlaubt, den Glocken oder auch dem Laubsauger. Foto: Jörn Martens

OSNABRÜCK. Um es gleich vorwegzusagen: Wer gegen das Glockenläuten von Kirchen Sturm läuft, hat keine Aussicht auf Erfolg. Dennoch sind bei Iris Leimbrock schon Beschwerden von Anliegern aufgelaufen.

Die Verwaltungsangestellte ist bei der Stadt Ansprechpartnerin, wenn es um Belästigungen durch Lärm, Geruch und Licht geht. Ordnungsbehördlicher Umweltschutz nennt sich diese Abteilung im städtischen Fachbereich Grün und Welt. Die Arbeit ist bei weitem nicht so dröge, wie sich der Name anhört. Iris Leimbrock ist viel unterwegs, wenn es darum geht, möglichen Missständen auf den Grund zu gehen.

" Musik wird störend oft empfunden, weil sie mit Geräusch verbunden." Das Zitat von Wilhelm Busch passt zur Arbeit der Immissionsschutzbeauftragten. Denn Lärm wird äußerst individuell empfunden. Während den einen das Lachen und Lärmen von Kindern wie Musik in den Ohren klingt, empfinden es andere als unerträgliche Belästigung.

Und so helfen in Streitfällen am besten unbestechliche Messgeräte. 60 Dezibel sind der Richtwert für angemessenen Lärm am Tag. Das entspricht etwa einem in non m Tonfall geführten Gespräch oder dem Klappern einer Schreibmaschine.

Der Zeiger des Messgerätes schlägt aber deutlich nach oben aus, wenn beim Kaffeeplauderstündchen auf der Terrasse nebenan der Rasenmäher angeschmissen wird. " Unverschämtheit", pöbelt der Kaffeetrinker nun auch mit annähernd 80 Dezibel. Und schon entbrennt der klassische Nachbarschaftsstreit.

Iris Leimbrock ist dann zwar nicht sofort mit dem Messgerät zur Stelle, kann aber auch schon am Telefon aufklären. Denn der Richtwert 60 Dezibel ermittelt sich aus Werten, die über den ganzen Tag gemessen werden: Wenn also im oben beschriebenen Fall das Pfeifen des Wasserkessels und das Klirren der Kaffeetassen schon Dezibel-Spitzenwerte erreichen, bleibt der Richtwert auch nach einem zweistündigen Einsatz des Rasenmähers noch im unteren Bereich.

Geruchsbelästigung durch Gülle.

Foto: Archiv

" Es gibt 26 000 registrierte Kamine in Osnabrück"

Detlef Gerdts, Fachbereichsleiter

" Die Mittagszeit ist nicht geschützt" Iris Leimbrock, Fachfrau

Viel beklagt: der Einsatz von Laubsaugern.

Foto: Westdörp

" Ja aber", wird der in seiner Ruhe gestörte Kafleetrin-ker einwenden: " Der darf doch nicht in der Mittagszeit seinen Rasen mähen." Auch hier muss die Fachfrau immer wieder einen hartnäckigen Irrglauben korrigieren: " Die Mittagszeit ist nicht besonders geschützt." Der Gartenbesitzer darf von Gesetzes wegen zwischen 6 und 22 Uhr mähen. Allein in reinen Wohngebieten ist eine Zeit von 7 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr vorgegeben. Natürlich sind auch individuelle Absprachen zwischen den Bewohnern von Siedlungen und Mehrfamilienhäusern möglich.

Um beim Thema Rasenmäher zu bleiben: Das über Gebühr knatternde oder heulende Gerät ist nicht immer zumutbar. Sogar die Europäische Union hat sich mit einer eigenen Richtlinie des Gartengeräts angenommen.

Beschwerden ist Iris Leimbrock gewöhnt. Wenn sie dann sachlich etwas erläutert, hofft sie auf eine gütliche Einigung zweier Streithähne oder auf Eigeninitiative. Die quietschende Schaukel auf dem Spielplatz gegenüber kann der genervte Anlieger vielleicht mit ein paar Tropfen öl selbst zum Schweigen bringen. In anderen Fällen hilft die Stadt So etwa bei der Seilrutsche: Weil die Fahrt der Kinder mit einem weithin vernehmbaren Knall vor der Holzwand endete, wurde mit einer Gummimatte das Geräusch entscheidend gedämpft.

Lärm steht an erster Stelle der Beschwerden, gefolgt von Gerüchen. Wenn der Fettoder Grillgestank aus der Imbissbude dauerhaft die Nase beleidigt, wird Iris Leimbrock aktiv. Nun ist Geruch nicht so messbar wie Lärm, Wenn es Spitz auf Knopf kommt, muss sie einen Gutachter einschalten. Vorher aber hilft oft ein klärendes Gespräch: Gibt es einen angemessenen Filter? Ist der Schornstein hoch genug?

Wenn nicht, muss er erhöh werden, bis der Geruch oder Gestank nicht mehr in die Fenster steigt, sondern über die Dächer der umliegenden Häuser abzieht.

Ein weiteres wachsendes Ärgernis: Kamine. Angesichts steigender Heizkosten wird die Hol/. feuerung immer beliebter. " In der Stadt gibt es 26 000 registrierte Kamine und Kaminöfen", sagt Detlef Gerdts, Leiter des Fachbereiches Grün und Umwelt. Und wieüberall gibt es auch bei Kaminbesitzern schwarze Schafe, die behandeltes oder beschichtetes Holz verfeuern. Sie belästigen damit nicht nur ihre Umgebung, sondern schädigen die Umwelt.

Da kann es schon mal vorkommen, dass Iris Leimbrock an einem lauschigen Kaminabend an der Tür dieser Umweltsünder klingelt und das Kaminfutter kontrolliert. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird ein Strafverfahren wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung" eingeleitet.

Beschwerden über Genichsbelästigungen durch Gülle und Misthaufen sind zwar seltener, aber durchaus schon vorgekommen. Lachend erinnert sie sich auch an einen Hahn, dessen Krähen von den Nachbarn als zu

laut empfunden wurde. Allerdings tritt Iris Leimbrock nicht nur auf den Plan, wenn es Beschwerden gibt. Sie wird automatisch an bestimmten Bauvorhaben beteiligt, um frühzeitig eine Umweltbelastung zu verhindern. So müssen nach dem Immissionsschutzgesetz landwirtschaftliche Betriebe und Windkraftanlagen ab 50 Meter Höhe genehmigt werden. Genehmigungspflicht gilt auch für Güllelager, Motorsportanlagen und Schießstände. Die Fachfrau wird außerdem bei allen Bauvorhaben einbezogen, die sich in irgendeiner Form schädlich auf die Umwelt auswirken können.

Neue Kirchen wurden in den vergangenen Jahren in Osnabrück nicht mehr Gebaut. Iris Leimbrock würde beim Thema Glocken kein Veto einlegen: Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das Läuten " regelmäßig keine erhebliche Belästigung", sondern " zumutbare, sozialadäquate Einwirkung".

Schwarzer Rauch: Nur bei der Papstwahl erlaubt

Kontakt: Telefon 0541/ 323-3294. E-Mail: leimbrock@ osnabrueck.de

Lecker, aber das Brutzeln kann die Nase beleidigen. Foto: Archiv Klassischer Streitfall: Lärm auf dem Bolzplatz. Foto: Westdörp

Auto sauber - aber Umwelt verschmutzt?

Foto: Archiv

Zur Sache: Immissionsschutz

Das Bundes-lmmissionsschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1974 und wird standig ergänzt. Der Erlass kam zu einer Zeit, als Industrielle Emissionen wie der Ausstoß von Schadstoffen als ernsthaftes Problem für die menschliche Gesundheit und die sonstige Umwelt erkannt wurden. Das Gesetz orientiert sich an bestimmten Formen der Umwelteinwirkung (Immissionen): Luftverschmutzung. Geräusche oder Erschütterungen. Wahrend das Gesetz anfangs mehr auf die Luft bezogen war. dient es heute dem ganzheitlichen Umweltschutz. Das Gesetz stellt Anforderungen an industrielle Großanlagen, aber auch an ganz alltägliche Dinge wie Fernseher. Rasenmäher. Klimaanlagen. Auch Bauten müssen nach dem Gesetz abgeklopft werden.
Autor:
Ulrike Schmidt


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