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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Alando: Jetzt ist ein Weg im Weg
Zwischenüberschrift:
Ausschuss sagt Ja zur Terrasse, Nein zur Brückensperrung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
hin Osnabrück. Das Alando Palais kann die nicht genehmigte Hase-Terrasse behalten. Die Akte wird damit aber nicht geschlossen: Jetzt gibt es Streit um den Fußweg, der über das Gelände zur Hasebrücke führt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wollte am Donnerstagabend eigentlich den Bebauungsplan für das ehemalige Pottgraben-Bad beschließen und an den Rat zur endgültigen Absegnung weiterleiten. Zähneknirschend billigten SPD, Grüne und der Ratsherr der UWG, Wulf-Siegmar Mierke, den Passus im Bebauungsplan, der nachträglich den Bau der Hase-Terrasse für rechtens erklärt.
Die Terrasse, die auch SPD-Fraktionschef Ulrich Hus einmal als einen der schönsten Plätze an der Hase betitelte, ist ohne Genehmigung erweitert worden. Aufgefallen war das erst, als der Alando-Betreiber Interesse am Kauf der Immobilie signalisierte, die er von der Stadt gemietet hat. Beim Blick in den Bebauungsplan stellte die Verwaltung fest, dass das Gebäude noch als Schwimmbad firmierte. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wurde eingeleitet und dabei der Schwarzbau entlarvt.
Neues Hindernis ist der Fußweg, der über das Alando-Gelände zur Hasebrücke in der Nähe des Raiffeisenplatzes führt. Der Weg soll nach den Wünschen des Alando-Betreibers aufgegeben werden, weil die Fläche als Lkw-Zufahrt genutzt werden soll.
Volker Bajus (Grüne) sagte, der Gastro-Betrieb werde vielleicht eine Generation bestehen, der Weg aber für spätere Generationen als Zugang zu einem südlichen Haseuferweg noch wertvoll sein. UWG-Ratsherr Mierke gab dem Gemeinwohl Vorrang vor dem Einzelinteresse des Club-Betreibers.
Die rotgrüne Ausschuss-Mehrheit setzte sich gegen CDU und FDP mit ihrer Forderung durch, den Weg im Plan zu sichern. Folgt der Stadtrat dieser Empfehlung, muss der Bebauungsplan überarbeitet werden und noch einmal in die öffentliche Auslegung gehen.
Autor:
hin


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