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1.
Erscheinungsdatum:
24.11.2007
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Gerichtsentscheid
über
Schafstoffmessungen
in
der
Eisengießerei
Borgelt
steht
an.
Bürger
hatten
sich
über
Lärm,
Staub
und
Erschütterungen
durch
die
Eisengießerei
beschwert.
Überschrift:
Muss Eisengießerei Messungen zulassen?
Zwischenüberschrift:
Gerichtsentscheid steht an – Thema im Bürgerforum
Artikel:
Originaltext:
Von
Anne
Reinert
Osnabrück.
Spätestens
Ende
nächster
Woche
wird
das
Verwaltungsgericht
entschieden
haben,
ob
Lärm-
und
Schadstoffmessungen
in
der
Eisengießerei
Borgelt
durchgeführt
werden
dürfen.
Die
Anwohner
des
Industriegeländes
an
der
Triftstraße
warten
bereits
voller
Ungeduld
auf
das
Ende
des
Eilverfahrens.
"
Mitte
oder
Ende
nächster
Woche
liegt
eine
Entscheidung
vor"
,
kündigte
Gerichtssprecher
Michael
Mädler
an.
Das
Verwaltungsgericht
muss
über
die
Rechtmäßigkeit
der
Messungen
entscheiden,
weil
das
Unternehmen
dagegen
Widerspruch
eingelegt
hatte.
Das
Gewerbeaufsichtsamt,
das
einen
unabhängigen
Gutachter
in
das
Unternehmen
schicken
wollte,
ordnete
daraufhin
sofortigen
Vollzug
an.
Dagegen
wiederum
legte
Borgelt
Rechtsmittel
ein.
Hintergrund
des
Konfliktes
sind
Beschwerden
von
Anwohnern
über
Lärm,
Staub
und
Erschütterungen
durch
die
Eisengießerei.
2006
hatten
sich
die
Klagen
gehäuft.
Das
Gewerbeaufsichtsamt
hatte
zunächst
versucht,
den
Betrieb
dazu
zu
bringen,
seine
Produktion
vorzeitig
einzustellen.
Das
gelang
aber
nicht.
Auch
im
Bürgerforum
Eversburg
und
Hafen
war
die
Firma
Borgelt
erneut
ein
Thema.
Dieses
Mal
waren
auch
zwei
Vertreter
des
Gewerbeaufsichtsamtes
anwesend.
Denn
die
Anwohner
befürchten,
dass
die
Verzögerung
der
Messungen
durch
das
Gerichtsverfahren
dem
Unternehmen
Vorteile
verschafft.
Ein
Teilnehmer
des
Bürgerforums
berichtet
etwa,
er
habe
den
Eindruck,
dass
es
freitags
in
der
Eisengießerei
"
schon
ein
wenig
positiver"
zugehe.
Damit
spielte
er
auf
den
wöchentlichen
Gießtag
des
Unternehmens
an,
an
dem
Lärm
und
Staub
nach
draußen
dringen.
Der
Mann
sowie
andere
Forumsteilnehmer
befürchten,
dass
Borgelt
die
gewonnene
Zeit
nutzen
wird,
um
die
Lärm-
und
Schadstoffwerte
zu
regulieren.
Eine
Frau
berichtete
zudem,
dass
Anwohner
Aufnahmen
von
den
Stellen
des
Unternehmens
gemacht
hätten,
an
denen
mögliche
Schadstoffe
nach
außen
dringen.
Seit
sie
die
Bilder
aber
dem
Gewerbeaufsichtsamt
übergeben
hätten,
komme
der
Rauch
aus
einer
anderen
Stelle
des
Gebäudes,
das
sich
nicht
aufnehmen
lasse,
erklärte
die
Anwohnerin.
Die
Vertreter
des
Gewerbeaufsichtsamtes
erklärten
den
Forumsteilnehmern
noch
einmal
den
Ablauf
des
Verfahrens.
Ohne
Messungen
gebe
es
keine
verwertbaren
Daten
vor
Gericht,
betonte
einer
von
ihnen.
Ein
Lärmgutachten
könne
relativ
schnell
erstellt
werden,
sagte
er.
Anders
sei
das
aber
mit
Messungen
von
Schadstoffbelastungen.
Um
hier
Emissionswerte
zu
bekommen,
müsse
ein
Jahr
lang
Staub
gesammelt
werden.
Dabei
wiegen
mögliche
Schadstoffbelastungen
vor
Gericht
schwerer.
Denn
während
zu
hohe
Lärmwerte
als
Belästigung
gelten,
werden
überschrittene
Grenzen
bei
den
Schadstoffwerten
als
gesundheitsgefährdend
eingestuft.
Autor:
Anne Reinert