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1.
Erscheinungsdatum:
17.10.2007
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
In
Osnabrück
gibt
es
nun
ein
Verkehrsschild,
dass
vor
Fahrradfahrenden
warnt,
die
eine
Straße
in
falscher
Richtung
nutzen.
Bild
zeigt
dieses
beides:
Schild,
mit
Radelndem
aus
falscher
Richtung.
Überschrift:
Achtung: Geisterfahrer auf dem Radweg
Zwischenüberschrift:
Stadt Osnabrück und Polizei stellen erstes "Falschfahrer-Schild" auf
Artikel:
Originaltext:
Achtung:
Geisterfahrer
auf
dem
Radweg
Stadt
Osnabrück
und
Polizei
stellen
erstes
"
Falschfahrer-
Schild"
auf
Falschfahrer
auf
dem
Rad
können
für
andere
Verkehrsteilnehmer
in
der
Ziegeleistraße
gefährlich
werden.
Jetzt
weist
ein
neues
Schild
auf
die
Gefahr
hin.
Foto:
Michael
Hehmann
lö
Osnabrück.
Das
verkehrswidrige
Verhalten
von
Radfahrern
macht
erfinderisch.
Für
Geisterfahrer
auf
dem
Radweg
gab
es
bislang
keine
offiziellen
Straßenschilder.
Da
es
aber
am
Hasetor
immer
wieder
zu
Zusammenstößen
kam,
haben
die
Stadt
Osnabrück
und
die
Polizei
nun
erstmals
eine
neuartige
Hinweistafel
angebracht,
die
vor
Falschfahrern
warnt.
Als
Fahrradfahrer
nehmen
viele
die
Verkehrsregeln
nicht
immer
so
ganz
genau.
So
auch
an
der
Hansastraße:
Statt
einen
Umweg
über
die
Ampel
in
Kauf
zu
nehmen,
fahren
viele,
von
der
Süntelstraße
kommend,
auf
der
falschen
Seite
unter
den
Bahngleisen
durch
in
Richtung
Hasetor.
Dumm
nur,
wenn
gerade
ein
anderer
Fahrradfahrer
oder
ein
Auto
aus
der
Ziegeleistraße
kommt.
"
Nicht
selten
kam
es
dort
in
letzter
Zeit
zu
ungemütlichen
Zusammenstößen"
,
sagte
Stefan
Bramkamp
von
der
Osnabrücker
Polizei.
Ein
ausgewiesener
Unfallschwerpunkt
sei
es
jedoch
noch
nicht,
weshalb
bislang
noch
keine
Polizeikontrollen
an
der
Stelle
durchgeführt
wurden.
Dennoch
entschloss
sich
die
Verkehrskontrollkomission,
bestehend
aus
Vertretern
der
Stadt
und
der
Polizei,
zumindest
die
aus
der
Ziegeleistraße
kommenden
Verkehrsteilnehmer
mit
dem
Schild
zu
warnen.
Die
meisten
Falschfahrer
lassen
sich
wahrscheinlich
nur
durch
ein
direktes
Zusammentreffen
mit
der
Polizei
zur
Ordnung
rufen:
Die
kann
nämlich
15
Euro
für
das
Fahren
auf
der
falschen
Seite
fordern.
Wird
dem
Radler
vorsätzliches
Verhalten
nachgewiesen,
könnten
es
sogar
30
Euro
werden.
Autor:
lö
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