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1
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1.
Erscheinungsdatum:
21.07.2007
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Fast
ganzseitiger
Bericht
über
die
geplante
A33,
deren
Ausbau
heftig
umstritten
ist.
Mit
Bericht:
Langer
Weg
durch
die
Behörden
-
Das
letzte
Wort
im
Genehmigungsverfahren
hat
wohl
das
Bundesverwaltungsgericht,
und
vielen
Fotos
und
dem
Plan.
Überschrift:
Das sind die Pläne für die A 33 Nord - Lückenschluss auf einer
fIäche
von 100 Fußballfeldern
Zwischenüberschrift:
Langer Weg durch die Behörden - Das letzte Wort im Genehmigungsverfahren hat wohl das Bundesverwaltungsgericht
Artikel:
Originaltext:
Für
die
als
"
großes
Mausohr"
bekannt
gewordene
Fledermaus
könnte
es
ungemütlich
werden,
dafür
müssen
weniger
Menschen
vor
allem
in
Rulle
unter
der
neuen
Autobahn
leiden.
So
ein
Resümee
würde
den
Planern
von
der
Landesbehörde
für
Straßenbau
und
Verkehr
bei
der
Auswahl
einer
Trasse
für
die
A
33
Nord
wahrscheinlich
nie
über
die
Lippen
gehen.
Und
dennoch
lässt
sich
das
Ergebnis
der
zweijahrigen
Suche
nach
dem
richtigen
-
oder
besser
gesagt:
am
wenigsten
störenden
-
Weg
kaum
knapper
zusammenfassen.
Die
Experten
in
der
Planungsbehörde
lehnen
solche
verbalen
Verkürzungen
natürlich
kategorisch
ab.
Die
Gegner
des
etwa
neun
Kilometer
langen
Autobahnneubaus,
der
die
A33
in
Belm
mit
der
A1
in
Wallenhorst
verbinden
soll,
interessieren
sich
nicht
für
Wortakrobatik.Vor
allem
Umweltverbände
wollen
die
Trasse
auch
aus
verkehrstechnischen
Gründen
verhindern.
Sie
glauben,
den
zunehmenden
Verkehr
über
einen
Ausbau
der
vorhandenen
A1
und
der
A30
führen
zu
können.
Auf
der
anderen
Seite
die
Industrie-
und
Handelskammer
(IHK)
,
die
den
Lückenschluss
als
die
Lösung
der
Verkehrsprobleme
in
und
um
Osnabrück
preist
und
zugleich
einen
wirtschaftlichen
Schub
durch
die
Ansiedlung
neuer
Gewerbebetriebe
entlang
der
A33
Nord
erwartet.
Eines
lässt
sich
nicht
wegdiskutieren
Ein
Weiterbau
der
Autobahn
durch
Belm
und
Wallenhorst
wird
eine
Belastung
für
Menschen,
Tiere
und
Landschaft
werden.
Knapp
52
Hektar
Fläche
wird
der
Lückenschluss
wohl
in
Anspruch
nehmen.
Das
entspricht
in
etwa
der
Größe
von
gut
100
Fußballfeldern.
Die
von
der
Landesbehörde
für
Straftenbau
und
Verkehr
ausgewählte
,,
Vorzugsvariante"
führt
über
knapp
40
Hektar
landwirtschaftliche
Flächen,
gut
12
Hektar
sind
Wälder,
weniger
als
ein
Hektar
sind
..
sonstige
Flächen"
wie
beispielsweise
Straßen.
Noch
bedeckt
halten
sich
die
Planer,
ob
und
wie
viel
Häuser
dem
Autobahnbau
weichen
müssen.
Schlimmer
als
diese
Suche
nach
einem
neuen
Dach
über
den
Kopf
wird
für
manche
Menschen
wohl
ein
Leben
in
unmittelbarer
Autobahnnähe
sein.
Einzelne
Höfe
und
Häuser,
die
jetzt
noch
idyllisch
in
nahezu
unberührter
Landschaft
gelegen
sind,
werden
ab
Mitte
des
nächsten
Jahrzehnts
wohl
nur
einen
Steinwurf
von
der
neuen
Autobahn
entfernt
sein.
Insgesamt
35
Gebäude
sind
es
entlang
der
von
der
Planungsbehörde
favorisierten
Trasse,
die
deshalb
einen
sogenannten
passiven
Lärmschutz
bekommen
sollen.
Das
bedeutet,
dass
die
Bewohner
solcher
Häuser
und
Höfe
schallschluckende
Fenster
bezahlt
bekommen.
Einen
aktiven
Lärmschutz
-
also
Winde
oder
Walle
an
der
Trasse
-
wird
es
voraussichtlich
an
der
gesamten
Strecke
nicht
geben.
Diese
wesentlich
teurere
Variante
wird
nur
zum
Schutz
größerer
Siedlungen
genehmigt.
Die
gibt
es
in
unmittelbarer
Nähe
der
"
Vorzugsvariante"
aber
nicht.
Die
Streckenführung,
die
sich
im
Laufe
des
weiteren
Genehmigungsverfahrens
noch
erheblich
ändern
kann:
Die
A33
Nord
kreuzt
die
Haster
Straße
zwischen
Power
Weg
und
Holtstraße,
führt
über
ein
Erdbeerfeld
weiter
nördlich
und
kreuzt
dann
die
Holtstraße.
Danach
geht
es
über
mehrere
Hundert
Meter
fast
parallel
zum
Power
Weg.
Kurz
vor
dem
Reiterhof
Niederrielage
kreuzt
die
Trasse
den
Power
Weg,
schwenkt
dann
hinter
dem
Reiterhof
nordwestlich
auf
die
Bergkuppe
zwischen
Icker
und
der
Siedlung
Hinter
dem
Feld.
Dort
soll
der
Lückenschluss
in
einem
zum
Teil
acht
Meter
tiefen
Geländeeinschnitt
geführt
werden.
Weiter
geht
es
auf
die
Lechtinger
Straße
(L109)
zu,
genau
dort
entlang,
wo
Autobahngegner
schon
vor
Jahren
an
einem
Getreidefeld
eine
grofie
Protesttafel
gegen
den
Autobahnbau
errichtet
haben.
Weiter
nordwestlich
kreuzt
die
A33
Nord
die
Nette
in
der
Nähe
der
Straße
Westerheide,
kreuzt
dann
den
Hügelkamp
und
die
Straße
Vor
dem
Bruch.
Bevor
die
Trasse
in
das
Waldgebiet
Palsterkamp
mündet,
kreuzt
sie
die
Straßen
Bernauer
Weg
und
Am
Steinhaus.
Im
Wallenhorster
Staatsforst
ist
auch
das
Große
Mausohr
unterwegs.
Das
Jagdrevier
der
seltenen
Fledermaus
ist
als
FFH-
Gebiet
(Flora
Fauna
Habitat)
ein
besonders
geschützer
Naturbereich.
Langer
Weg
durch
die
Behörden
-
Das
letzte
Wort
im
Genehmigungsverfahren
hat
wohl
das
Bundesverwaltungsgericht
r2015
soll
die
A33
Nord
für
den
Verkehr
freigegeben
werden.
Ob
dieses
ehrgeizige
Ziel
vieler
Politiker
angesichts
des
umfangreichen
Genehmigungsverfahrens
mit
etlichen
juristischen
und
planerischen
Hürden
erreicht
werden
kann,
ist
eher
fraglich.
Nachdem
die
Landesbehörde
für
Straßenbau
und
Verkehr
vor
einer
Woche
ihre
Vorzugsvariante
für
den
sogenannten
Lückenschluss
vorgestellt
hat,
ist
nun
der
Landkreis
Osnabrück
am
Zug.
Er
leitet
ein
sogenanntes
Raumordnungsverfahren
ein,
bei
dem
auch
alle
Pläne
und
Gutachten
öffentlich
ausgelegt
werden
müssen.
Schriftliche
Stellungnahmen
dazu
mit
Anregungen
und
Kritik
wertet
die
Kreisverwaltung
anschließend
aus.
Danach
wird
der
Landkreis
Osnabrück
wie
zuvor
die
Landesbehörde
für
Straßenbau
und
Verkehr
eine
Trassenführung
favorisieren.
Das
letzte
Wort
ist
dann
aber
noch
lange
nicht
gesprochen.
Das
Bundesverkehrsministerium
muss
nämlich
der
Trasse
zustimmen
und
die
Straßenbauverwaltung
mit
Entwürfen
dafür
beauftragen.
Fotos:
Elvira
Parton.
Grafik:
Neu«
OZ/
Langer
Diese
Entwürfe
einschlieftlich
einer
Kostenaufstellung
werden
erneut
dem
Bundesverkehrsministerium
vorgelegt
und
müssen
dort
genehmigt
werden.
Danach
beginnt
der
nächste
wichtige
Schritt:
Die
Landesbehörde
für
Straßenbau
und
Verkehr
bekommt
vom
Ministerium
den
Auftrag
für
einen
Planfeststellungsentwurf.
Darin
müssen
auch
alle
Details
des
Lückenschlusses
ausgearbeitet
sein
bis
hin
zum
landschaftspflegerischen
Begleitplan,
schalltechnischen
Untersuchungen,
Bodengutachten,
Probebohrungen
sowie
die
sogenannten
Ausgleichsmaßnahmen,
mit
denen
die
Eingriffe
in
die
Natur
kompensiert
werden
sollen.
Alle
diese
Pläne
werden
wiederöffentlich
ausgelegt,
und
Betroffene
bekommen
die
Möglichkeit
zu
erneuten
Stellungnahmen.
Ober
diese
Widersprüche
und
Anregungen
wird
bei
einem
anschließenden
Erorterungstermin
mit
der
Straßenbauvervaltung
gesprochen.
Danach
wägen
die
Planer
ab,
ob
die
Einwände
ganz,
teilweise
oder
gar
nicht
berücksichtigt
werden.
Ober
den
anschließenden
Planfeststellungsbeschluss
für
die
A33
Nord
wird
es
wohl
kein
jahreslanges
juristisches
Tauziehen
geben.
Weil
dieses
Verkehrsprojekt
von
der
Bundesregierung
als
besonders
bedeutsam
eingestuft
worden
ist,
sind
Klagen
dagegen
nur
vor
dem
Bundesverwaltungsgericht
möglich,
das
dann
quasi
als
erste
und
zugleich
letzte
Instanz
entscheidet.
Haben
die
Richter
entschieden,
ist
der
Planfeststellungsbeschluss
rechtskräftig.
Es
dauert
noch
einmal
vier
bis
fünf
Jahre,
bis
die
knapp
neun
Kilometer
lange
Autobahn
fertig
ist.
Autor:
ra