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1.
Erscheinungsdatum:
30.04.2007
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Erschließungsgebühren
nachzahlen
müssen
nun
die
Leute,
die
sich
im
Schinkel
kleine
Häuschen
gebaut
haben,
obwohl
sie
die
Grundstücke
bereits
mit
Erschließungsanteil
gekauft
haben.
Überschrift:
Anwohner sind sauer auf die Stadt
Zwischenüberschrift:
Zum zweiten Mal für Erschließungskosten herangezogen
Artikel:
Originaltext:
Anwohner
sind
sauer
auf
die
Stadt
Zum
zweiten
Mal
für
Erschließungskosten
herangezogen
rei
OSNABRÜCK.
Zuerst
sollten
die
sieben
Familien
an
der
Voltstraße
unerwartet
ein
zweites
Mal
Erschließungsbeiträge
bezahlen.
Dann
stellte
sich
auch
noch
heraus,
dass
die
Stadt
sich
bei
ihren
Forderungen
verrechnet
hatte.
Verständlich,
dass
die
betroffenen
Anwohner
nicht
gerade
erfreut
sind.
Ende
2003
hatten
die
Familien
einen
Vertrag
bei
der
DIBAG
unterschrieben.
Die
Industriebau
AG
hatte
den
Auftrag
von
der
Stadt
übernommen,
die
Grundstücke
im
Baugebiet
Bessemer
Straße
zu
vermarkten.
145
Euro
kostete
der
Quadratmeter.
Darin
waren
auch
die
Erschließungsbeiträge
für
die
Bessemer
Straße
enthalten.
Die
günstigen
Preise
waren
für
viele
Anwohner
eine
Ermutigung,
ein
Grundstück
zu
kaufen.
"
Die
Stadt
hätte
an
die
Voltstraße
denken
müssen"
,
Markus
Seiters,
Rechtsanwalt
Doch
dann
kam
für
einige
Familien
das
böse
Erwachen.
Denn
ihre
Grundstücke
liegen
direkt
an
der
Voltstraße
und
für
diese
Straße
sollten
sie
nun
weitere
Erschließungsbeiträge
zahlen.
Nach
und
nach
trudelten
die
Bescheide
ins
Haus:
zunächst
für
die
Straße
selbst,
dann
für
die
Gas-
und
Wasseranschlüsse.
Mehrere
tausend
Euro
kamen
so
für
jede
Familie
noch
dazu.
Die
betroffenen
Familien
reichten
beim
Verwaltungsgericht
Osnabrück
Klage
gegen
die
Stadt
ein.
Denn
bei
Vertragsabschluss
hatte
sie
niemand
auf
die
weiteren
Kosten
hingewiesen.
Erst
nachdem
sie
ihre
Häuser
bereits
gebaut
hatten,
schickte
die
Stadt
ihre
Bescheide.
Die
ersten
Erschließungsbeiträge
waren
in
den
Grundstückskosten
enthalten.
Jetzt
sollen
die
Anwohner
der
Voltstraße
noch
einmal
zahlen.
Foto:
Gert
Westdörp
Formaljuristisch
sei
die
Sache
klar,
sagt
Rechtsanwalt
Markus
Seiters,
der
die
Familien
vor
Gericht
vertritt.
"
Die
Anwohner
können
für
die
Erschließungsgebühren
herangezogen
werden."
Doch
der
Rechtsanwalt
wünscht
sich
für
seine
Mandanten,
dass
Stadt
und
DIBAG
auch
"
die
menschlichen
Gesichtspunkte"
sehen.
"
Die
Stadt
und
die
DIBAG
hätten
an
die
Voltstraße
denken
müssen"
,
sagt
er.
Er
und
seine
Mandanten
wünschten
sich
deshalb,
dass
Stadt
und
DIBAG
sich
mit
ihnen
an
einen
Tisch
setzen,
um
über
die
Sache
zu
reden.
Doch
beide
Parteien
zeigten
sich
unnachgiebig.
Die
Stadt
habe
sich
sogar
geweigert,
einen
Antrag
auf
Beiladung
der
DIBAG
bei
Gericht
zustellen.
Die
sieben
Migrantenfamilien
fühlten
sich
durch
solch
ein
Verhalten
diskriminiert.
Noch
größer
wird
der
Ärger
der
Anwohner
dadurch,
dass
die
Stadt
sich
bei
der
Erhebung
der
Erschließungsbeiträge
auch
noch
verrechnet
hat
und
25
Prozent
zu
viel
von
ihnen
verlangt
hatte.
Das
habe
das
Gericht
bereits
festgestellt,
so
Seiters.
Denn
bei
der
Berechnung
hatte
die
Stadt
weitere
Anwohner
der
Voltstraße,
die
an
der
Ecke
zur
Mindener
Straße
leben,
nicht
berücksichtigt.
"
Es
liegt
in
der
Verantwortung
der
Anlieger"
Claus
Wiebrock,
Fachdienstleiter
Die
Stadt
bleibt
indes
hartnäckig
auf
ihrem
Standpunkt.
"
Es
liegt
in
der
Verantwortung
der
Anwohner,
sich
darüber
zu
informieren,
für
welche
Straßen
sie
Erschließungsbeiträge
zahlen
müssen"
,
argumentiert
Claus
Wiebrock,
Fachdienstleiter
Beitragswesen
der
Stadt
Osnabrück.
Die
Anwohner
der
Voltstraße
müssten
deshalb
zwei
Erschließungsbeiträge
zahlen,
weil
sie
sowohl
über
die
Straße
Am
Schützenhof
erschlossen
seien
als
auch
über
die
Voltstraße.
Die
Voltstraße
habe
nicht
mit
in
das
Vertragsgebiet
Bessemer
Straße
aufgenommen
werden
können,
so
Wiebrock.
Denn
dann
hätten
die
Anwohner,
die
auf
der
gegenüberliegenden
Seite
dieser
Straße
leben
und
die
aber
nicht
mehr
in
das
Vertragsgebiet
gehören,
gar
keine
Erschließungsgebühren
zahlen
müssen.
Rechtsanwalt
Seiters
zeigt
sich
von
dem
Verhalten
der
Stadt
enttäuscht.
Bei
einem
privatwirtschaftlichen
Betrieb
wie
der
DIBAG
könne
er
noch
verstehen,
dass
er
sich
auf
formaljuristische
Gründe
zurückziehe.
"
Von
der
Stadt
hätte
ich
das
aber
nicht
erwartet"
,
sagt
Seiters.
Autor:
rei