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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Griesert will Alando-Terrasse retten
Zwischenüberschrift:
Bebauungsplan ab heute in der Bürgerbeteiligung - Am Ende entscheidet der Rat
Artikel:
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Originaltext:
rll OSNABRÜCK. Stadtbaurat Wolfgang Griesert glaubt nicht, dass die ungenehmigte Alando-Terrasse abgerissen werden muss. Nach der scharfen Kontroverse im Rat lotet er jetzt Möglichkeiten einer nachträglichen Legalisierung aus. Heute beginnt die Bürgerbeteiligung für die Änderung des Bebauungsplans.

Die Stadt will das Gebäude an den Inhaber der Event-Disco verkaufen. Zuvor sollen aber noch einige Rechtsunsicherheiten aus der Welt geschafft werden. Zum Beispiel, dass es sich beim Alando-Palais, rechtlich betrachtet, noch immer um ein Hallenbad handelt. Und das, obwohl der Stöpsel schon 1997 endgültig gezogen wurde.

Im Entwurf für den neuen Bebauungsplan Nr. 74 (Niedersachsenstraße) ist nun von einem gastronomischen Betrieb die Rede, genauer gesagt von einem " Esslokal mit Diskothek". Aber es geht nicht nur um solche Formalitäten. Der neue Plan soll dem Betrieb zugleich die Chance eröffnen, auf dem südlich gelegenen Parkplatz einen Erweiterungsbau zu realisieren. Außerdem ist die Stadt bereit, den einstigen Fußweg aufzugeben, der bis vor einigen Jahren östlich des Gebäudes über die Hase führte. Die Brücke soll dann in Richtung Hauptbahnhof verschoben werden.

Gegen die Erweiterungsoption hat es in der Politik bislang keine Widerstände gegeben, wohl aber gegen die nachträgliche Legalisierung der Haseterrasse. Der Betreiber hatte die Terrasse vor zwei Jahren ohne Baugenehmigung vergrößert. Ein sensibles Thema, weil das Überschwemmungsgebiet der Hase berührt ist. Politiker von SPD und Grünen setzten sich deshalb im Stadtentwicklungsausschuss vehement dafür ein, den " Schwarzbau" zu beseitigen. Stadtbaurat Wolfgang Griesert will die Sache tiefer hängen. Im Pressegespräch erläuterte er jetzt den Änderungsentwurf für den Bebauungsplan. Seine Botschaft: Bei Aktenrecherchen habe sich herausgestellt, dass mit der Terrassenerweiterung nicht gravierend gegen die Vorschriften verstoßen worden sei. Im Wesentlichen komme es jetzt auf die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde an. Mit der Bürgerbeteiligung bekommen aber auch Anwohner und Interessierte Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern. Am Schluss entscheidet der Rat über die konkreten Festlegungen im Bebauungsplan. Und damit auch über die Frage, ob die Terrasse bleiben darf oder nicht.

Der Entwurf für den Bebauungsplan liegt im Fachbereich Städtebau bis zum 29. Juni öffentlich aus (Dominikanerkloster, Hasemauer 1). Die Pläne sind zugleich im Internet unter www.osnabrueck.de zu sehen. Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per Brief oder E-Mail abgegeben werden, die dann in das weitere Verfahren eingehen.
Autor:
rll


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