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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Haus und Garten müssen der Straße weichen
Zwischenüberschrift:
Nordstraße zwischen Bremer Straße und Windthorststraße wird verlegt
Artikel:
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Originaltext:
Haus und Garten müssen der Straße weichen

Nordstraße zwischen Bremer Straße und Windthorststraße wird verlegt

Von Anne Reinen

OSNABRÜCK. Die Nordstraße zwischen Windthorststraße und Bremer Straße soll von der westlichen auf die östliche Seite der A 33 verlegt werden.

Das bleibt nicht ohne Folgen für die Anwohner. Denn die müssen für den Neubau einen Teil oder gar ihr komplettes Grundstück abtreten. Die " Verschwenkung" der Straße, wie es im Fachjargon heißt, ist eine Folge des Neubaus der B 51, aus der die Ortsumgehung Beim werden soll. Die B 51 soll künftig die Fortführung der A 33 bis zur Bremer Straße sein. Bei dieser Verlegung ist aber auch ein Teil der jetzigen Nordstraße betroffen, der auf jeden Fall umgebaut werden müsste.

Auf Wunsch der Stadt wird statt der kleineren Veränderung gleich der ganze Straßenabschnitt zwischen Bremer Straße und Windthorststraße verlegt. Für die Stadt sei das kostengünstiger, sagt Franz Schürings, Fachbereichsleiter Städtebau. Zuständig für die Planung der Ortsumgehung und der mit ihr verbundenen Änderungen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Kosten tragen sowohl das Land als auch der Bund. Einen Teil der Aufwendungen für den Umbau der Nordstraße muss aber die Stadt übernehmen. Die Verschwenkung des Straßenabschnitts sei günstiger als ein Teilumbau, so Schürings.

Enteignung möglich

Der Baubeginn ist für 2010 geplant. Vorher steht aber noch das Planfeststellungsverfahren an, bei dem sich zeigen wird, ob Landesbehörde und Stadt ihre Pläne durchsetzen können. Denn die Anwohner der Nordstraße sind davon alles andere als begeistert. Laut Plan werde die neue Nordstraße durch ihren Garten führen, sagte eine Betroffene beim Bürgerforum Schinkel, Schinkel-Ost, Widukindland und Gartlage. Sie beschwerte sich darüber, dass siebishernicht einmal gefragt worden sei, ob sie damit einverstanden sei.

Offiziell sind die Anwohner bisher nicht über die Umlegung der Straße informiert worden. Ihr Wissen haben sie sich selbst beschafft. Das gilt auch für ein Ehepaar, das nach den jetzigen Plänen sein komplettes Grundstück an die neue Nordstraße verlieren wird. Die beiden müssten sich an einem anderen Ort ein neues Haus bauen. Sollte das geschehen, wird ihnen aber eine Entschädigung gezahlt.

Doch ob eine Entschädigung alle Anwohner milde stimmen wird, bleibt fraglich. Die Anwohnerin, die ihren Garten verlieren könnte kündigte im Bürgerforum an, dass sie auf jeden Fall bei ihrem strikten Nein zu den Plänen bleiben werde. Auch dann, wenn sie beim Planfeststellungsverfahren gefragt werde. Ob sie damit Erfolg haben wird, ist jedoch ungewiss. Denn die Behörden können die Anwohner auch enteignen und die Pläne so gegen ihren Widerstand durchführen.
Autor:
Anne Reinen


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