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1.
Erscheinungsdatum:
19.12.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Zwei
Leserbriefe
zum
Artikel
"
Zurück
zur
Baumschutzsatzung"
(Ausgabe
vom
11.
Dezember)
.
Der
erste
Autor
legt
sein
Augenmerk
auf
Grünflächen
und
deren
Pflege
allgemein.
Der
zweite
macht
detailiert
Vorschläge
zu
einem
an
den
Ort
und
die
Funktion
des
Gehölzes
geknüpften
Schutzstatus.
Überschrift:
Grünflächen verkommen, weil keiner sich zuständig fühlt
Schattige Plätze schnell belegt
Artikel:
Originaltext:
Grünflächen
verkommen,
weil
keiner
sich
zuständig
fühlt
Zum
Artikel
"
Zurück
zur
Baumschutzsatzung"
(Ausgabe
vom
11.
Dezember)
.
"
Es
ist
doch
erstaunlich,
was
im
Maschendrahtzaun-
Land
Deutschland
gefällte
Bäume
anrichten
können.
Man
müsste
sich
freuen,
denn
scheinbar
haben
wir
keine
anderen
Probleme.
Dennoch
muss
die
Frage
gestellt
werden,
aus
welchem
Anreiz
wird
eine
solche
Satzung
überhaupt
in
die
Welt
gestellt?
Genau,
wir
wollen
eine
Stadt
mit
vielen
Grünflächen.
Dazu
gehören
natürlich
auch
Bäume.
Wichtig
sind
aber
auch
andere
Flächen,
die
im
Laufe
der
letzten
Jahre
immer
mehr
verschwanden.
Erst
kam
der
große
Kehraus
in
der
Großen
Straße,
dann
wurden
in
der
Johannisstraße
Bäume
altersbedingt
gefällt
und
nicht
ersetzt
Der
Mensch
fühlt
sich
im
Grünen
wohl,
unsere
Einkaufsmeilen
werden
aber
immer
steiniger.
Ideen
und
Gesetze
mit
Pfiff
sind
gefragt
Beispielsweise
sollten
einheimische
Laubbäume,
die
selten
geworden
sind,
vermehrt
angepflanzt
werden.
Bei
der
Fällung
der
hoch
allergieauslösenden
Birke
sollten
Grundstücksbesitzer
gefördert
werden.
Schade
finde
ich
auch,
dass
viele
Bürger
die
kleinen
Grünflächen,
die
es
in
baumreichen
Straßen
gibt,
verkommen
lassen.
Ein
bisschen
harken
und
ein
paar
Stiefmütterchen
pflanzen,
schon
würde
unsere
Stadt
grüner
werden.
Aber
in
einem
Land,
in
dem
für
alles
jemand
zuständig
ist,
fühlt
sich
für
manche
Dinge
niemand
mehr
verantwortlich.
Stefan
Moritz
Auf
der
Heide
23
Bissendorf
Schattige
Plätze
schnell
belegt
"
Die
Kardinalfrage
vor
einer
Baumschutzsatzung
lautet
doch
wohl:
Wozu
dienen
Bäume
in
der
Stadt?
Nur
ein
Beispiel,
ein
markantes:
Im
Sommer
und
Herbst
kann
jedermann
leicht
beobachten,
dass
auf
einem
Parkplatz
die
Plätze
im
Schatten
der
Bäume
als
erste
belegt
sind
-
bestimmt
auch
von
Menschen,
die
sich
ansonsten
gegen
eine
Baumschutzsatzung
sperren.
Vegetation
in
der
Stadt
erfüllt
jedoch
zahlreiche
Funktionen
-
ökologische,
ästhetische
und
kulturelle,
welche
allen
Menschen
in
der
Stadt
zugute
kommen
oder
kommen
sollen,
insofern
war
es
ein
Geburtsfehler
früherer
Baumschutzsatzungen,
sich
auf
Bäume
eines
Mindestdurchmessers
des
Stammes
zu
konzentrieren.
Will
man
die
günstigen
Wirkungen
von
Bäumen
&
Co.
langfristig
nutzen,
soll
man
ihren
Schutz
an
ihre
örtlichen
Funktionen
koppeln
und
sie
mit
diesem
Schutz
so
fördern,
dass
sie
jene
Funktionen
optimal
zu
erfüllen
vermögen.
En
détail
stellen
sich,
grob
gesprochen,
drei
Fragen:
1.
Wo
im
Stadtgebiet
sind
Bäume
besonders
wichtig?
Z.
B.
in
dichter
Wohnbebauung,
da
hier
die
ökologische
und
ästhetische
Lebensqualität
am
schlechtesten
ist.
2.
Welche
vorhandenen
Bäume
müssen
unbedingt
erhalten
werden?
Z.
B.
wie
bisher
alte,
denn
sie
üben
die
Funktionen
am
besten
aus,
zugleich
sinkt
ihre
Zahl
rapide
wegen
Hektik
der
Planungen
und
grassierender
Baumfeindlichkeit,
z.
B
vor
unansehnlichen
Bauten
oder
spiegelnden
Fassaden,
z.
B.
solche
von
kulturhistorischem
Rang
wie
Alleen.
3.
Wo
müssen
zum
Wohle
der
Menschenzusätzlich
Bäume
gesetzt
werden?
Hierbei
kann
man
bei
einem
neuen
Baugebiet
das
Bundesbaugesetz
nutzen,
indem
man
(Baum-
)
Pflanzungen
als
Auflage
festsetzt.
Diese
Bäume
werden
später
in
die
Baumsatzung
übernommen,
ebenso
wie
junge
Bäume
an
den
Stellen,
an
denen
sie
notwendig
sind.
So
können
sie
in
die
ihnen
zugedachten
Funktionen
hineinwachsen,
denn
ein
frisch
gepflanzter
Baum
benötigt
für
eine
spürbare
Wirkung
ein
Alter
von
30
bis
40
Jahren:
ein
erweiternder
Aspekt
für
eine
Baumschutzsatzung.
Und
es
entfällt
die
Chance,
sie
abzusägen,
ehe
sie
den
ehedem
fixierten
Mindestdurchmesser
erreicht
haben.
Natürlich
übt
jeglicher
Vegetationsbestand
in
der
Stadt
einen
verbessernden
Effekt
aus,
jedoch
besitzt
dieser
eine
örtlich
variierende
Bedeutung,
so
dass
man
bewerten
muss,
um
schutzwürdige
Bäume
und
Vegetationsflächen
intensiv
zu
sichern.
In
diesem
Sinne
sollten
auch
Hecken
und
Schutzpflanzungen
(gegen
Lärm,
Staub,
Erosion
von
Böschungen,
an
Ufern
etc.)
gemeinsam
mit
Bäumen
in
eine
Satzung
zum
Schutze
natürlicher
Bestandteile,
angelehnt
an
§
28
Niedersächsisches
Naturschutzgesetz,
aufgenommen
werden.
An
die
Stelle
des
einfachen
Bewertungsmerkmals
Stammdurchmesser
sollten
also
die
örtlich
beabsichtigten
Funktionen
treten.
Um
diese
nicht
dauernd
für
jeden
einzelnen
Baum
oder
Strauchbestand
feststellen
zu
müssen,
kann
man
die
Stadt
in
Zonen
der
Schutzintensität
einteilen,
ähnlich
den
Tarifzonen
des
Nahverkehrs.
Ein
wichtiges
Kriterium
dafür
sollte
die
Einwohnerdichte
sein,
denn
ein
Baum
derselben
Art
und
Größe
z.
B.
bedeutet
für
die
Bewohner
einer
Etagenwohnung
in
dichter
Bebauung
viel
mehr
an
Qualität
als
für
die
einer
Villa
mit
Garten.
Das
entbindet
jedoch
in
keinem
Falle
von
Ersatz
bei
Entfernung
von
Vegetation."
Dr.
Heinz
H.
Sperber
Herrn.-
Moormann-
Str.
33
Osnabrück
Autor:
Stefan Moritz, Dr. Heinz H. Sperber