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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Grünflächen verkommen, weil keiner sich zuständig fühlt
 
Schattige Plätze schnell belegt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Grünflächen verkommen, weil keiner sich zuständig fühlt

Zum Artikel " Zurück zur Baumschutzsatzung" (Ausgabe vom 11. Dezember).

" Es ist doch erstaunlich, was im Maschendrahtzaun-Land Deutschland gefällte Bäume anrichten können. Man müsste sich freuen, denn scheinbar haben wir keine anderen Probleme. Dennoch muss die Frage gestellt werden, aus welchem Anreiz wird eine solche Satzung überhaupt in die Welt gestellt? Genau, wir wollen eine Stadt mit vielen Grünflächen. Dazu gehören natürlich auch Bäume. Wichtig sind aber auch andere Flächen, die im Laufe der letzten Jahre immer mehr verschwanden. Erst kam der große Kehraus in der Großen Straße, dann wurden in der Johannisstraße Bäume altersbedingt gefällt und nicht ersetzt Der Mensch fühlt sich im Grünen wohl, unsere Einkaufsmeilen werden aber immer steiniger. Ideen und Gesetze mit Pfiff sind gefragt Beispielsweise sollten einheimische Laubbäume, die selten geworden sind, vermehrt angepflanzt werden. Bei der Fällung der hoch allergieauslösenden Birke sollten Grundstücksbesitzer gefördert werden. Schade finde ich auch, dass viele Bürger die kleinen Grünflächen, die es in baumreichen Straßen gibt, verkommen lassen. Ein bisschen harken und ein paar Stiefmütterchen pflanzen, schon würde unsere Stadt grüner werden. Aber in einem Land, in dem für alles jemand zuständig ist, fühlt sich für manche Dinge niemand mehr verantwortlich.

Stefan Moritz
Auf der Heide 23
Bissendorf

Schattige Plätze schnell belegt

" Die Kardinalfrage vor einer Baumschutzsatzung lautet doch wohl: Wozu dienen Bäume in der Stadt? Nur ein Beispiel, ein markantes: Im Sommer und Herbst kann jedermann leicht beobachten, dass auf einem Parkplatz die Plätze im Schatten der Bäume als erste belegt sind - bestimmt auch von Menschen, die sich ansonsten gegen eine Baumschutzsatzung sperren. Vegetation in der Stadt erfüllt jedoch zahlreiche Funktionen - ökologische, ästhetische und kulturelle, welche allen Menschen in der Stadt zugute kommen oder kommen sollen, insofern war es ein Geburtsfehler früherer Baumschutzsatzungen, sich auf Bäume eines Mindestdurchmessers des Stammes zu konzentrieren. Will man die günstigen Wirkungen von Bäumen & Co. langfristig nutzen, soll man ihren Schutz an ihre örtlichen Funktionen koppeln und sie mit diesem Schutz so fördern, dass sie jene Funktionen optimal zu erfüllen vermögen. En détail stellen sich, grob gesprochen, drei Fragen: 1. Wo im Stadtgebiet sind Bäume besonders wichtig? Z. B. in dichter Wohnbebauung, da hier die ökologische und ästhetische Lebensqualität am schlechtesten ist.
2. Welche vorhandenen Bäume müssen unbedingt erhalten werden? Z. B. wie bisher alte, denn sie üben die Funktionen am besten aus, zugleich sinkt ihre Zahl rapide wegen Hektik der Planungen und grassierender Baumfeindlichkeit, z. B vor unansehnlichen Bauten oder spiegelnden Fassaden, z. B. solche von kulturhistorischem Rang wie Alleen.
3. Wo müssen zum Wohle der Menschenzusätzlich Bäume gesetzt werden? Hierbei kann man bei einem neuen Baugebiet das Bundesbaugesetz nutzen, indem man (Baum-) Pflanzungen als Auflage festsetzt. Diese Bäume werden später in die Baumsatzung übernommen, ebenso wie junge Bäume an den Stellen, an denen sie notwendig sind. So können sie in die ihnen zugedachten Funktionen hineinwachsen, denn ein frisch gepflanzter Baum benötigt für eine spürbare Wirkung ein Alter von 30 bis 40 Jahren: ein erweiternder Aspekt für eine Baumschutzsatzung. Und es entfällt die Chance, sie abzusägen, ehe sie den ehedem fixierten Mindestdurchmesser erreicht haben. Natürlich übt jeglicher Vegetationsbestand in der Stadt einen verbessernden Effekt aus, jedoch besitzt dieser eine örtlich variierende Bedeutung, so dass man bewerten muss, um schutzwürdige Bäume und Vegetationsflächen intensiv zu sichern. In diesem Sinne sollten auch Hecken und Schutzpflanzungen (gegen Lärm, Staub, Erosion von Böschungen, an Ufern etc.) gemeinsam mit Bäumen in eine Satzung zum Schutze natürlicher Bestandteile, angelehnt an § 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz, aufgenommen werden. An die Stelle des einfachen Bewertungsmerkmals Stammdurchmesser sollten also die örtlich beabsichtigten Funktionen treten. Um diese nicht dauernd für jeden einzelnen Baum oder Strauchbestand feststellen zu müssen, kann man die Stadt in Zonen der Schutzintensität einteilen, ähnlich den Tarifzonen des Nahverkehrs. Ein wichtiges Kriterium dafür sollte die Einwohnerdichte sein, denn ein Baum derselben Art und Größe z. B. bedeutet für die Bewohner einer Etagenwohnung in dichter Bebauung viel mehr an Qualität als für die einer Villa mit Garten. Das entbindet jedoch in keinem Falle von Ersatz bei Entfernung von Vegetation."

Dr. Heinz H. Sperber
Herrn.-Moormann-Str. 33
Osnabrück
Autor:
Stefan Moritz, Dr. Heinz H. Sperber


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