User Online: 1 |
Timeout: 03:05Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
17.11.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Eine
in
der
Nacht
vom
25.
zum
26.
November
2005
durch
die
Unmengen
Schnee
umgestürtzte
Kastanie,
beschädigte
an
der
Bergkirche
am
Westerberg
ein
Auto
und
die
Kirchfassade.
Das
sei
nicht
voraussehbar
gewesen,
urteilte
jetzt
das
Landgericht
und
wies
damit
eine
Klage
der
Kirchengemeinde
gegen
die
Stadt
Osnabrück
zurück.
Mit
einem
Archivbild
des
Schadens.
Überschrift:
Schaden "nicht erkennbar"
Zwischenüberschrift:
Kastanie war wurzelfaul - Stadt haftet nicht für Schäden
Artikel:
Originaltext:
Schaden
"
nicht
erkennbar"
Kastanie
war
wurzelfaul
-
Stadt
haftet
nicht
für
Schäden
fhv
OSNABRÜCK.
In
der
Nacht
vom
25.
zum
26.
November
2005
fielen
Unmengen
Schnee
in
Norddeutschland.
Auch
in
Osnabrück
brachen
Stromleitungen,
stürzten
damals
Bäume
um.
So
an
der
Bergkirche
am
Westerberg,
wo
eine
Kastanie
ein
Auto
und
die
Kirchfassade
beschädigte.
Das
sei
nicht
voraussehbar
gewesen,
urteilte
jetzt
das
Landgericht
und
wies
damit
eine
Klage
der
Kirchengemeinde
gegen
die
Stadt
Osnabrück
zurück.
Die
große
Kastanie
an
der
Bergstraße
stürzte
damals
quer
über
die
Straße
und
riss
einen
weiteren
Baum
mit.
Ein
Auto
wurde
komplett
demoliert,
und
an
der
Kirche
wurden
mehrere
Glasfenster
eingedrückt.
Mit
ihrer
Klage
hatte
die
Kirchengemeinde
von
der
Stadt
Osnabrück
Ersatz
des
von
der
Versicherung
nicht
übernommenen
Sachschadens
von
etwa
15600
Euro
verlangt.
Denn
zu
dem
Unfall
sei
es
nur
gekommen,
weil
die
Stadt
die
Baumkontrolle
nicht
sachgerecht
ausgeübt
habe.
Bei
richtiger
Einschätzung
hätte
die
Kastanie
bereits
vor
dem
Unfall
entfernt
werden
müssen,
weil
sie
nicht
standsicher
gewesen
sei,
so
die
Klage.
Die
5.
Zivilkammer
des
Landgerichts
Osnabrück
hat
die
Klage
nach
Einholung
eines
Sachverständigengutachtens
und
der
Vernehmung
des
mit
der
Kontrolle
des
Baumes
beauftragten
Mitarbeiters
der
Stadt
Osnabrück
abgewiesen.
Denn
es
habe
nicht
festgestellt
werden
könne,
dass
die
Stadt
ihre
Pflicht
zur
Kontrolle
des
Straßenbaums
verletzte.
Allerdings
berichtete
der
Sachverständige
in
seinem
Gutachten
für
das
Gericht,
dass
der
Baum
aufgrund
einer
Wurzelfäule
bei
richtiger
Einschätzung
des
Ausmaß
der
Erkrankung
hätte
gefällt
werden
müssen.
Es
sei
aber
nicht
bewiesen,
dass
diese
Erkrankung
bei
der
Kontrolle
des
Baumes
auch
erkennbar
gewesen
sei.
Zwar
hatte
der
als
Zeuge
gehörte
städtische
Mitarbeiter
bei
der
Kontrolle
festgestellt,
dass
das
Blattwerk
kleiner
als
normal
und
bräunlich
verfärbt
gewesen
sei.
Er
habe
dies
jedoch
darauf
zurückgeführt,
dass
der
Baum
wie
zahlreiche
Kastanien
im
Stadtgebiet
von
der
Kastanien-
Miniermotte
befallen
gewesen
sei.
Wurzelfäule
und
die
von
der
Miniermotte
verursachten
Schäden
seien
in
ihren
Auswirkungen
ähnlich
und
darum
im
Rahmen
der
Kontrollen
nicht
erkennbar.
Deshalb
wurde
die
Klage
abgewiesen.
Sobald
die
Entscheidung
(AZ:
5
0
1112/
06)
rechtskräftig
ist,
kann
sie
auf
der
Homepage
des
Landgerichts
www.landgericht-
osnabrueck.niedersachsen.de
abgerufen
werden.
Das
Auto
Schrott,
die
Kirchenfenster
zersprungen:
Eine
von
der
gegenüberliegenden
Seite
umgestürzte
Kastanie
verursachte
während
der
Schneekatastrophe
vor
einem
Jahr
großen
Schaden.
Foto:
Archiv,
Gert
Westdörp
Autor:
fhv