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1.
Erscheinungsdatum:
11.10.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
in
Lüneburg
gab
jetzt
einem
Voxtruper
Recht,
der
gegen
die
Stadt
geklagt
hatte.
Die
Stadt
muss
ihm
seinen
Anliegerbeitrag
für
einen
neuen
Regenkanal
zurückzahlen,
da
er
die
Niederschläge
ordnungsgemäß
auf
seinem
Grundstück
versickern
lässt.
Überschrift:
Geld zurück, weil der Regen versickert
Zwischenüberschrift:
Voxtruper gewinnt Rechtsstreit gegen Stadt und braucht Kanalbaubeitrag nicht zu bezahlen
Artikel:
Originaltext:
Geld
zurück,
weil
der
Regen
versickert
Voxtruper
gewinnt
Rechtsstreit
gegen
Stadt
und
braucht
Kanalbaubeitrag
nicht
zu
bezahlen
jan
OSNABRÜCK.
Eckhard
Maune
hat
allen
Grund
zur
Freude.
Er
bekommt
jetzt
fast
1000
Euro
von
der
Stadt
zurück
-
Geld,
das
der
Voxtruper
für
einen
Regenkanal
zahlen
musste,
den
er
gar
nicht
gebraucht,
denn
er
lässt
Niederschläge
auf
seinem
Grundstück
versickern.
Das
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
in
Lüneburg
zog
einen
Schlussstrich
unter
die
Auseinandersetzung,
die
mehr
als
anderthalb
Jahre
andauerte.
Im
November
2005
hatte
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
dem
Mann
aus
Voxtrup
bereits
Recht
gegeben.
Die
Stadt
bemühte
daraufhin
die
zweite
Instanz,
blitzte
am
21.
September
2006
allerdings
beim
OVG
mit
dem
Ansinnen
ab,
die
Berufung
zuzulassen
(Aktenzeichen
9
LA
2/
06)
.
Der
Prozess
wird
also
nicht
noch
einmal
aufgerollt,
die
Zahlungsforderung
der
Stadt
ist
hinfällig.
"
Ich
war
immer
überzeugt,
dass
die
nicht
richtig
ist"
,
sagt
Eckhard
Maune,
der
sich
noch
gut
an
den
17.
März
2005
erinnern
kann.
An
diesem
Tag
flatterte
ein
Bescheid
der
Stadt
in
den
Postkasten,
und
er
selbst
fiel
aus
allen
Wolken.
954
Euro
und
83
Cent
sollte
er
als
Anliegerbeitrag
für
den
neuen
Regenkanal
überweisen,
den
die
Tiefbauer
der
Stadtwerke
in
den
Monaten
zuvor
in
der
Wasserwerkstraße
erstellt
hatten.
Seit
mehr
als
25
Jahren
lässt
der
Voxtruper
alle
Niederschläge
ordnungsgemäß
auf
seinem
Grundstück
versickern.
Die
Kanalisation
nimmt
er
nicht
in
Anspruch,
ist
mit
Segen
der
Stadt
vom
Anschluss-
und
Benutzungszwang
befreit
-
übrigens
auch
die
meisten
Nachbarn,
die
ebenfalls
mit
amtlicher
Genehmigung
Regenwasser
zur
Versickerung
in
die
Gärten
leiten,
was
dort
aufgrund
des
sandigen
Bodens
auch
problemlos
möglich
ist.
Insgesamt
14
Klagen
Wie
Eckhard
Maune
reichten
vor
anderthalb
Jahren
13
weitere
Anlieger
der
Wasserwerkstraße
Klage
gegen
den
Bescheid
ein.
Wer
sich
gegen
die
Zahlungsforderung
einer
Behörde
wehren
will,
muss
zu
diesem
Mittel
greifen,
da
es
die
Möglichkeit
des
Widerspruchs
nicht
mehr
gibt
Die
geforderten
Beiträge
müssen
ebenfalls
sofort
gezahlt
werden.
Nach
dem
Urteil
des
Verwaltungsgerichtes
Osnabrück
erstattete
die
Stadt
in
den
13
übrigen
Klageverfahren
die
Kanalbaubeiträge
zurück,
ohne
dass
es
zu
einer
Hauptverhandlung
kam.
Eckhard
Maune
musste
warten,
denn
in
seinem
Fall
wollte
die
Stadt
die
Überprüfung
durch
die
Lüneburger
Richter.
Die
städtischen
Juristen
argumentierten,
ein
neuer
Regenkanal
stelle
grundsätzlich
einen
wirtschaftlichen
Vorteil
für
einen
Grundstückseigentümer
dar.
Immerhin
gebe
es
die
Möglichkeit,
Niederschlagswasser
einzuleiten.
Diese
Sichtweise
teilte
das
OVG
nicht.
Der
Osnabrücker
Rechtsanwalt
Markus
Brüggemann,
der
die
14
Anlieger
der
Wasserwerkstraße
erfolgreich
vertreten
hat,
meint,
dass
die
OVG-
Entscheidung
weit
reichende
Konsequenzen
haben
könnte.
Immer
dann,
wenn
Oberflächenwasser
auf
dem
Grundstück
versickert
werde,
brauchten
die
Eigentümer
bei
der
Erstellung
eines
neuen
Regenkanals
grundsätzlich
keine
Beiträge
mehr
zu
bezahlen.
Experten
der
Stadtwerke,
die
für
die
technische
Seite
zuständig
sind,
bezweifeln
die
Signalwirkung
des
Urteils.
Die
Situation
an
der
Wasserwerkstraße
sei
zumindest
mit
den
Gegebenheiten
an
anderen
Straßenzügen
in
Osnabrück
nicht
zu
vergleichen,
sagt
Sprecher
Marco
Hörmeyer.
Dennoch
wollen
nach
seinen
Worten
die
Stadtwerke
künftig
eingehender
als
bisher
mit
Anliegern
über
Kanalbauarbeiten
sprechen,
damit
beide
Seiten
frühzeitig
Sicherheit
haben.
Eckhard
Maune
jedenfalls
freut
sich,
dass
sein
Musterprozess
die
Verantwortlichen
sensibilisiert
hat.
Derweil
werden
weitere
Betroffene
in
Voxtrup
wohl
in
die
Röhre
gucken.
Sie
hatten
die
Zahlungsaufforderung
widerstandslos
hingenommen
und
nicht
geklagt.
Der
Bescheid
ist
längst
rechtskräftig.
Moralisch
sind
sie
zwar
im
Recht,
ihr
Geld
ist
allerdings
futsch.
Autor:
jan