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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Geld zurück, weil der Regen versickert
Zwischenüberschrift:
Voxtruper gewinnt Rechtsstreit gegen Stadt und braucht Kanalbaubeitrag nicht zu bezahlen
Artikel:
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Originaltext:
Geld zurück, weil der Regen versickert

Voxtruper gewinnt Rechtsstreit gegen Stadt und braucht Kanalbaubeitrag nicht zu bezahlen

jan OSNABRÜCK.
Eckhard Maune hat allen Grund zur Freude. Er bekommt jetzt fast 1000 Euro von der Stadt zurück - Geld, das der Voxtruper für einen Regenkanal zahlen musste, den er gar nicht gebraucht, denn er lässt Niederschläge auf seinem Grundstück versickern.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg zog einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung, die mehr als anderthalb Jahre andauerte. Im November 2005 hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück dem Mann aus Voxtrup bereits Recht gegeben. Die Stadt bemühte daraufhin die zweite Instanz, blitzte am 21. September 2006 allerdings beim OVG mit dem Ansinnen ab, die Berufung zuzulassen (Aktenzeichen 9 LA 2/ 06). Der Prozess wird also nicht noch einmal aufgerollt, die Zahlungsforderung der Stadt ist hinfällig.

" Ich war immer überzeugt, dass die nicht richtig ist", sagt Eckhard Maune, der sich noch gut an den 17. März 2005 erinnern kann. An diesem Tag flatterte ein Bescheid der Stadt in den Postkasten, und er selbst fiel aus allen Wolken. 954 Euro und 83 Cent sollte er als Anliegerbeitrag für den neuen Regenkanal überweisen, den die Tiefbauer der Stadtwerke in den Monaten zuvor in der Wasserwerkstraße erstellt hatten. Seit mehr als 25 Jahren lässt der Voxtruper alle Niederschläge ordnungsgemäß auf seinem Grundstück versickern. Die Kanalisation nimmt er nicht in Anspruch, ist mit Segen der Stadt vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit - übrigens auch die meisten Nachbarn, die ebenfalls mit amtlicher Genehmigung Regenwasser zur Versickerung in die Gärten leiten, was dort aufgrund des sandigen Bodens auch problemlos möglich ist.

Insgesamt 14 Klagen

Wie Eckhard Maune reichten vor anderthalb Jahren 13 weitere Anlieger der Wasserwerkstraße Klage gegen den Bescheid ein. Wer sich gegen die Zahlungsforderung einer Behörde wehren will, muss zu diesem Mittel greifen, da es die Möglichkeit des Widerspruchs nicht mehr gibt Die geforderten Beiträge müssen ebenfalls sofort gezahlt werden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück erstattete die Stadt in den 13 übrigen Klageverfahren die Kanalbaubeiträge zurück, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kam. Eckhard Maune musste warten, denn in seinem Fall wollte die Stadt die Überprüfung durch die Lüneburger Richter.

Die städtischen Juristen argumentierten, ein neuer Regenkanal stelle grundsätzlich einen wirtschaftlichen Vorteil für einen Grundstückseigentümer dar. Immerhin gebe es die Möglichkeit, Niederschlagswasser einzuleiten. Diese Sichtweise teilte das OVG nicht.

Der Osnabrücker Rechtsanwalt Markus Brüggemann, der die 14 Anlieger der Wasserwerkstraße erfolgreich vertreten hat, meint, dass die OVG-Entscheidung weit reichende Konsequenzen haben könnte. Immer dann, wenn Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickert werde, brauchten die Eigentümer bei der Erstellung eines neuen Regenkanals grundsätzlich keine Beiträge mehr zu bezahlen.

Experten der Stadtwerke, die für die technische Seite zuständig sind, bezweifeln die Signalwirkung des Urteils. Die Situation an der Wasserwerkstraße sei zumindest mit den Gegebenheiten an anderen Straßenzügen in Osnabrück nicht zu vergleichen, sagt Sprecher Marco Hörmeyer. Dennoch wollen nach seinen Worten die Stadtwerke künftig eingehender als bisher mit Anliegern über Kanalbauarbeiten sprechen, damit beide Seiten frühzeitig Sicherheit haben. Eckhard Maune jedenfalls freut sich, dass sein Musterprozess die Verantwortlichen sensibilisiert hat. Derweil werden weitere Betroffene in Voxtrup wohl in die Röhre gucken. Sie hatten die Zahlungsaufforderung widerstandslos hingenommen und nicht geklagt. Der Bescheid ist längst rechtskräftig. Moralisch sind sie zwar im Recht, ihr Geld ist allerdings futsch.
Autor:
jan


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