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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Wildkirsche und Ahorn als Akt der Wiedergutmachung
Zwischenüberschrift:
Im Hakenhofholz lässt die Stadt einen Fichtenwald roden, um ihren Pool für Kompensationsflächen einzurichten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Wildkirsche und Ahorn als Akt der Wiedergutmachung

Im Hakenhofholz lässt die Stadt einen Fichtenwald roden, um ihren Pool für Kompensationsflächen einzurichten

Weststadt hpet
Wer etwas zerstört, muss es ersetzen. Um das eherne Prinzip der Wiedergutmachung geht es auch bei der so genannten Kompensation. Ein Bauherr, der eine grüne Wiese unter einer Gewerbehalle verschwinden lässt, muss im Gegenzug einen anderen Flecken im Stadtgebiet verschönern. Zwischen Lotter Kirchweg und Rubbenbruchsee entsteht nun so ein gesponsertes Biotop.

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt es so vor. Die Intention der Vorschrift liegt auf der Hand: Die deutschen Städte sollen nicht zu Betonburgen verkommen. Osnabrück ist von dieser Horrorvision noch ein Stück entfernt. Denn das 26 Hektar große Areal zwischen Rubbenbruchsee und Lotter Kirchweg soll zur zweiten grünen Lunge im Stadtbild werden.

Statt eines Fichtenwaldes, der laut Detlef Gerdts vom Fachbereich Grün und Umwelt an dieser Stelle " zu nichts Nutze" ist, stehen westlich des Klinikums Finkenhügel bald Wildkirschen und Ahorn. Das sieht nicht nur schöner aus, sondern ist auch gut für die Vogelwelt. Und die Amphibien sollen ebenso auf ihre Kosten kommen, wenn sie sich in bereits im Sommer ausgehobenen Tümpeln tummeln.

Dabei ist der erste Kornpensationsflächenpool am Lindlager Berg erst zu 80 Prozent ausgebucht. Dort hat die Stadt die kosmetischen Verschönerungen der Natur zwar schon endgültig abgeschlossen. Das geschah jedoch genauso auf eigene Kosten wie der zunächst etwa 70000 Euro teure Einsatz am Lotter Kirchweg.

Eine Investition ohne Not? Mitnichten, erklärt Detlef Gerdts vom Fachbereich Grün und Umwelt: " Die Stadt tritt in Vorkasse, um Planungssicherheit zu haben." Ein Bebauungsplan darf nämlich ohne Kompensation nicht rechtskräftig werden. Zu Deutsch: Wenn kein Platz für die Wiedergutmachung zur Verfügung steht, kommt auch ein noch so großes Bauprojekt ins Stocken.

Außerdem rechne sich die Methode auch in finanzieller Hinsicht, meint Gerdts. Denn sollte bekannt werden, dass für ein Bauvorhaben noch keine Kompensationsfläche bereitsteht, würde das die Grundstückspreise in die Höhe treiben. Das könne in Osnabrück in absehbarer Zeit nicht passieren, so Gerdts. " Für die nächsten fünf bis zehn Jahre haben wir keine Sorgen."

700 BÄUME AM TAG verarbeitet dieser computergesteuerte Harvester zu handlichen Enden (links Detlef Gerdts, rechts Frank Bludau).
Foto: Egmont Seiler
Autor:
hpet


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