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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Gericht gibt der Stadt auf: Tunnel im Tunnel bauen
 
Die Posse geht weiter
Zwischenüberschrift:
Die Bauarbeiten in der Neumarkt-Passage gehen weiter, aber in eine ungeahnte Richtung - Fip: Klarheit für Mieter
 
Entscheidung zum Neumarkt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Gericht gibt der Stadt auf: Tunnel im Tunnel bauen

Die Bauarbeiten in der Neumarkt-Passage gehen weiter, aber in eine ungeahnte Richtung - Fip: Klarheit für Mieter
ERSTER EINBLICK: Diese Fotomontage setzt schon um, was das Verwaltungsgericht gestern entschieden hat. Um die Rechte Theodor Bergmanns im Neumarkttunnel zu wahren, muss ein zwei Meter breiter Durchgang durch den gerade geschlossenen Mittelabschnitt geschaffen werden.Fotomontage: Gert Westdörp

DIE ROTE FLÄCHE kennzeichnet den Durchgang, den die Stadt auf Beschluss des Verwaltungsgerichts in der neuen Neumarktpassage bauen soll.

Osnabrück hin
Überraschende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Neumarkttunnel: Durch den stillgelegten Mittelabschnitt muss ein zwei Meter breiter und etwa 50 Meter langer Gang geschaffen werden, damit Fußgänger unter der Erde von der Sportarena zum Neumarkt-Carrée gelangen können.

Damit waren nach Meinung des Gerichts die Nutzungsrechte von Immobilienbesitzer Dr. Theodor Bergmann vorerst geschützt. Dieser neue Fußweg zwischen den beiden Enden der Neumarktpassaffe müsse so lange geöffnet bleiben, bis über die Hauptsache im Streit zwischen Bergmann und der Stadt entschieden sei.

Bergmann hatte einen Baustopp beantragt. Dem stimmte das Gericht nicht zu. Damit ist sichergestellt, dass der verkleinerte Tunnel wie geplant am 17. November öffnen kann. Acht Geschäfte wird es in dem modernisierten Tunnel geben. Vier Ladenlokale sind fest vermietet, für die anderen gibt es konkrete Interessenten.

Nach dem von CDU und FDP verabschiedeten Renovierungsplan wird die Neumarkt-Passage in drei Abschnitte geteilt. Der Durchgang von der Großen Straße zur Johannisstraße wird das neue Herz des Tunnels. Dieser Abschnitt wird abends nach Geschäftsschluss verschlossen. Durchgehend geöffnet bleibt der westliche Durchgang vom Kollegienwall zur Sportarena (Öwer de Hase). Der Mittelabschnitt wird stillgelegt, so dass es nach diesen Plänen keine unterirdische Verbindung zwischen Sportarena und dem Neumarkt-Carrée geben wird.

Genau diese Verbindung hat sich das Unternehmen Bergmann schon 1970 vertraglich von der Stadt zusichern lassen und auch dafür bezahlt. Zuletzt wurde der Vertrag 1991 um 30 Jahre verlängert. Bergmann zahlte dafür 125 000 Mark. Um die Passage umbauen zu können, mussten die öffentlichen Flächen entwidmet werden. Das bedeutet: Die Gänge sind nicht mehr wie öffentliche Straßen für jedermann nutzbar. Einen entsprechenden Ratsbeschluss hatte das Verwaltungsgericht als fehlerhaft gerügt und Bergmann Recht gegeben. Damit nicht weiter Tatsachen geschaffen werden, hatte Bergmann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Baustopp beantragt.

Bergmanns Anwalt Karl Thedieck bezeichnete den Gerichtsbeschluss als " Teilerfolg". Die Stadt werde große Mühe haben, die Auflagen erfüllen zu können, und daher auf die Forderungen Bergmanns eingehen müssen. Bergmann fordert eine grundlegende Gesamtplanung für den Neumarkt und lehnt Einzelschritte wie die Renovierung des Tunnels ab.

Fip sagte, es werde jetzt geprüft, wie der vom Gericht geforderte Durchgang realisiert werden könnte. Dazu werde die OPG (Parkstätten-Gesellschaft) als Verwalterin des Tunnels einen Bauantrag stellen. Es seien zahlreiche Fragen über Sicherheitsvorkehrungen und baulicher Ausstattung zu klären. Der Rechtsstreit wird gleichzeitig fortgesetzt. Die Stadt wird Beschwerde gegen den Beschluss einlegen und auch in der Hauptsache die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht suchen.

Entscheidung zum Neumarkt

Die Posse geht weiter

Von Wilfried Hinrichs

Von einem Teilerfolg spricht der Anwalt Theodor Bergmanns. Das ist maßlos untertrieben.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird ein voller Erfolg für den Immobilienbesitzer werden (vorausgesetzt natürlich, die zweite Instanz bestätigt den Beschluss). Denn auf der Basis der gestrigen Entscheidung ist es Bergmann, der die Bedingungen diktiert. Kurzum: Er nennt den Preis.

Fraglich ist, ob dieser Preis in Cent und Euro zu entrichten sein wird. Der streitbare Immobilienbesitzer hat mehr als einmal erklärt, dass ihm der ganze Tunnel-Umbau gegen den Strich geht. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts hält er ein sehr wirksames Druckmittel in der Hand, mit dem er auf die Politik einwirken kann, um seinen Vorstellungen Geltung zu verschaffen.

Was können die Politiker und die Stadt dem entgegenhalten? Nichts. Die Verhandlungsposition ist denkbar schlecht. Wenn Bergmann auf seinem Recht besteht, muss der irrwitzige, finstere Schlauch durch den stillgelegten Tunneltrakt gebaut werden. Das kann niemand ernsthaft wollen. Dieser Tunnel im Tunnel würde in kurzer Zeit Osnabrücks teuerste Schmuddelecke, und es gäbe wohl nicht genug Wachleute und Kameras, um das zu verhindern. Das Gericht hat nach Recht und Gesetz entschieden. Es hat nicht zu prüfen, ob der Durchgang städtebaulich sinnvoll wäre.

Wer hätte gedacht, dass die Neumarkt-Posse nach so vielen Jahren noch steigerungsfähig ist...

ERSTER EINBLICK: Diese Fotomontage setzt schon um, was das Verwaltungsgericht gestern entschieden hat. Um die Rechte Theodor Bergmanns im Neumarkttunnel zu wahren, muss ein zwei Meter breiter Durchgang durch den gerade geschlossenen Mittelabschnitt geschaffen werden.Fotomontage: Gert Westdörp

DIE ROTE FLÄCHE kennzeichnet den Durchgang, den die Stadt auf Beschluss des Verwaltungsgerichts in der neuen Neumarktpassage bauen soll.
Autor:
Wilfried Hinrichs


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