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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Zum Umbau des Rißmüllerplatzes
Zwischenüberschrift:
Eine Erwiderung des Stadtbauamtes
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Vom Stadtbauamt wird uns zu unserem Artikel " Bedenken zum Umbau des Rißmüllerplatzes" in der Ausgabe vom letzten Donnerstag geschrieben:

Die Kritik, die an dieser Stelle kürzlich über die Umgestaltung des Rißmüllerplatzes geübt wurde, kann nicht unwidersprochen bleiben, weil sie geeignet ist, in der Öffentlichkeit stärkste Zweifel an der Zweckmäßigkeit des beabsichtigten Umbaues des Platzes aufkommen zu lassen. Der Plan über die neue Verkehrsregelung auf dem Rißmüllerplatz, der von der Stadtbauverwaltung ausgearbeitet wurde, ist bis in alle Einzelheiten überlegt und mit allen für Verkehrsfragen maßgebenden Stellen, wie Ortspolizeibehörde, Verkehrsdezernat der Regierung, Vertreter des Kraftverkehrswesens usw. durchgesprochen und von diesen gebilligt. Seine praktische Durchführbarkeit ist durch eingehende Fahrversuche mit allen Arten von Fahrzeugen auf dem Ledenhof erprobt, ehe mit den Umbauarbeiten begonnen wurde. Demgemäß ist alles geschehen, um eine möglichst zweckmäßige Verkehrsregelung auf diesem Platze, der bisher zu Verkehrsunfällen häufiger Veranlassung gegeben hat, zu schaffen.

Wenn man sich auf diesem Platze zur Einführung des Kreisverkehrs entschieden hat, so wird damit die Regelung getroffen, die für derartige Plätze mit einer größeren Zahl einmündender Straßen nach dem heutigen Stande der Verkehrstechnik auf Grund langer Erfahrungen als zweckmäßig und notwendig anerkannt wird. Dem Wesen des Kreisverkehrs entspricht es, wenn verlangt wird, daß der den Platz berührende Verkehr nicht in kürzester Linie den Platz überquert, sondern sich an der Peripherie des Platzes bewegt und mehr oder weniger lange Kreisbogen führt, um sich in die allgemeine Verkehrsrichtung des Rundverkehrs einzugliedern. Insofern soll gerade auf einem derartigen Platze das Ausfahren großer Kurven erreicht werden, was bei der kürzlich erschienenen Kritik als fehlerhaft bezeichnet wurde. Durch die Anordnung des Kreisverkehrs werden Fahrzeugkreuzungen, die den Verkehr erfahrungsgemäß besonders gefährden, soweit irgend möglich vermieden. Die Fahrzeuge haben sich beim Berühren des Platzes hintereinander an der äußeren Umrandung des Platzes zu bewegen, die sie die Straßeneinmündungen, in die sie hineinfahren wollen, durch Rechtsumfahren der Insel erreichen. Wenn durch den Kreisverkehr zwangsläufig eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit durch das Ausfahren der Kurven geboten ist, so liegt das im Interesse einer reibungs- und gefahrlosen Abwicklung des Verkehrs auf dem Platze, auf den fünf Straßen mit teilweise recht starkem Verkehr einmünden. Außerdem ist auch im Interesse der in der Nähe des Platzes befindlichen Schule am Kronprinzenwall diese durch die Verkehrsanordnung bedingte Verringerung der Geschwindigkeit von besonderem Vorteil.

Die Verkehrsinsel, die auf derartigen Plätzen mit Kreisverkehr angeordnet wird, muß folgerichtig möglichst in den Straßenachsen liegen. Der Durchmesser der Platzfläche ist abhängig von den Fahrzeugen mit langen Achsabständen und weniger großer Wendigkeit. Dabei hat sich während der Fahrversuche auf dem Ledenhof herausgestellt, daß ein Platzdurchmesser von etwa 30 Meter - diesen Durchmesser hat, nebenbei gesagt, auch der Rosenplatz - genügt, um auch die längsten Fahrzeuge mit geringem Einschlag der Vorderräder auf dem Platz ohne Schwierigkeiten verkehren zu lassen. Andererseits ist es aber auch unbedingt zu vermeiden, der Platzfläche ein größeres Ausmaß zu geben, als es für die reibungslose Abwicklung des Verkehrs notwendig ist, weil sonst der Verkehr erfahrungsgemäß dazu neigt, sich nicht in den vorgeschriebenen Bahnen zu bewegen, sondern regellos den Platz zu befahren, ins Schwimmen kommen und Unfälle zu verursachen. Dabei müssen verkehrstote Räume bei der Platzanlage möglichst vermieden werden. Überdies würde durch unnötige Platzabmessung auch für den Fußgängerverkehr das Überqueren des Platzes erschwert, das an sich auch durch Anordnung besonderer Maßnahmen an den Seiten vor sich gehen soll.

Wie der Fahrzeugverkehr sich in Zukunft auf dem Rißmüllerplatz abzuwickeln hat, geht aus einem Plan hervor, in den die Verkehrsbänder der verschiedenen Fahrtrichtungen eingetragen sind. Aus ihm dürfte sich auch einwandfrei die Richtigkeit der Lage der Verkehrsinsel ergeben, wenn man nicht einseitig, wie es in den kürzlich erfolgten Erörterungen geschah, die eine oder andere Fahrtrichtung, sondern sämtliche Fahrtrichtungen berücksichtigt. Ebenso eindeutig ist aus einem anderen Plan, der die angeregte Verschiebung der Verkehrsinsel zeigt, zu ersehen, wie unbequem, ja geradezu unmöglich die Verlegung der Insel nach dem Kaiserwall für bestimmte Verkehrsrichtungen ist. Es ist ohne Schwierigkeiten zu erkennen, daß aus der Bierstraße ausfahrende längere Fahrzeuge die Natruper Straße und den Kronprinzenwall nur mit einer sehr unbequemen S-Kurve an der Ecke Bierstraße / Kaiserwall erreichen können und dabei außerdem das Haus Ecke Bierstraße / Bocksmauer gefährden. Weiter sind aus dem zweiten Plan auch die unbedingt zu vermeidenden toten Verkehrsräume, insbesondere längs der Bordsteinlinie vor dem Hause der Frau Dr. Gilbert, zu ersehen, die den Verkehr, weil er nicht in durch die Platzanlage an sich festgesetzte Bahnen gewiesen wird, zum Schwimmen veranlassen. Wenn dazu nochmals darauf hingewiesen wird, daß der Kreisverkehr das Fahren an der Platzumrandung und damit das Ausfahren weiter Kreisbögen im Interesse der Verkehrssicherheit erfordert, so dürfte damit einwandfrei nachgewiesen sein, daß der Plan der Umgestaltung des Platzes keinen Anlaß zu Zweifeln gibt und von Fehlern bei der Durchführung der Bauarbeiten überhaupt keine Rede sein kann.


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