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1.
Erscheinungsdatum:
07.08.1934
aus Zeitung:
Osnabrücker Tageblatt/ OT
Inhalt:
Zur
Umgestaltung
des
Rißmüllerplatzes
(s.a.
OT,
07.07.34)
.
Überschrift:
Zum Umbau des Rißmüllerplatzes
Zwischenüberschrift:
Eine Erwiderung des Stadtbauamtes
Artikel:
Originaltext:
Vom
Stadtbauamt
wird
uns
zu
unserem
Artikel
"
Bedenken
zum
Umbau
des
Rißmüllerplatzes"
in
der
Ausgabe
vom
letzten
Donnerstag
geschrieben:
Die
Kritik,
die
an
dieser
Stelle
kürzlich
über
die
Umgestaltung
des
Rißmüllerplatzes
geübt
wurde,
kann
nicht
unwidersprochen
bleiben,
weil
sie
geeignet
ist,
in
der
Öffentlichkeit
stärkste
Zweifel
an
der
Zweckmäßigkeit
des
beabsichtigten
Umbaues
des
Platzes
aufkommen
zu
lassen.
Der
Plan
über
die
neue
Verkehrsregelung
auf
dem
Rißmüllerplatz,
der
von
der
Stadtbauverwaltung
ausgearbeitet
wurde,
ist
bis
in
alle
Einzelheiten
überlegt
und
mit
allen
für
Verkehrsfragen
maßgebenden
Stellen,
wie
Ortspolizeibehörde,
Verkehrsdezernat
der
Regierung,
Vertreter
des
Kraftverkehrswesens
usw.
durchgesprochen
und
von
diesen
gebilligt.
Seine
praktische
Durchführbarkeit
ist
durch
eingehende
Fahrversuche
mit
allen
Arten
von
Fahrzeugen
auf
dem
Ledenhof
erprobt,
ehe
mit
den
Umbauarbeiten
begonnen
wurde.
Demgemäß
ist
alles
geschehen,
um
eine
möglichst
zweckmäßige
Verkehrsregelung
auf
diesem
Platze,
der
bisher
zu
Verkehrsunfällen
häufiger
Veranlassung
gegeben
hat,
zu
schaffen.
Wenn
man
sich
auf
diesem
Platze
zur
Einführung
des
Kreisverkehrs
entschieden
hat,
so
wird
damit
die
Regelung
getroffen,
die
für
derartige
Plätze
mit
einer
größeren
Zahl
einmündender
Straßen
nach
dem
heutigen
Stande
der
Verkehrstechnik
auf
Grund
langer
Erfahrungen
als
zweckmäßig
und
notwendig
anerkannt
wird.
Dem
Wesen
des
Kreisverkehrs
entspricht
es,
wenn
verlangt
wird,
daß
der
den
Platz
berührende
Verkehr
nicht
in
kürzester
Linie
den
Platz
überquert,
sondern
sich
an
der
Peripherie
des
Platzes
bewegt
und
mehr
oder
weniger
lange
Kreisbogen
führt,
um
sich
in
die
allgemeine
Verkehrsrichtung
des
Rundverkehrs
einzugliedern.
Insofern
soll
gerade
auf
einem
derartigen
Platze
das
Ausfahren
großer
Kurven
erreicht
werden,
was
bei
der
kürzlich
erschienenen
Kritik
als
fehlerhaft
bezeichnet
wurde.
Durch
die
Anordnung
des
Kreisverkehrs
werden
Fahrzeugkreuzungen,
die
den
Verkehr
erfahrungsgemäß
besonders
gefährden,
soweit
irgend
möglich
vermieden.
Die
Fahrzeuge
haben
sich
beim
Berühren
des
Platzes
hintereinander
an
der
äußeren
Umrandung
des
Platzes
zu
bewegen,
die
sie
die
Straßeneinmündungen,
in
die
sie
hineinfahren
wollen,
durch
Rechtsumfahren
der
Insel
erreichen.
Wenn
durch
den
Kreisverkehr
zwangsläufig
eine
Verringerung
der
Fahrgeschwindigkeit
durch
das
Ausfahren
der
Kurven
geboten
ist,
so
liegt
das
im
Interesse
einer
reibungs-
und
gefahrlosen
Abwicklung
des
Verkehrs
auf
dem
Platze,
auf
den
fünf
Straßen
mit
teilweise
recht
starkem
Verkehr
einmünden.
Außerdem
ist
auch
im
Interesse
der
in
der
Nähe
des
Platzes
befindlichen
Schule
am
Kronprinzenwall
diese
durch
die
Verkehrsanordnung
bedingte
Verringerung
der
Geschwindigkeit
von
besonderem
Vorteil.
Die
Verkehrsinsel,
die
auf
derartigen
Plätzen
mit
Kreisverkehr
angeordnet
wird,
muß
folgerichtig
möglichst
in
den
Straßenachsen
liegen.
Der
Durchmesser
der
Platzfläche
ist
abhängig
von
den
Fahrzeugen
mit
langen
Achsabständen
und
weniger
großer
Wendigkeit.
Dabei
hat
sich
während
der
Fahrversuche
auf
dem
Ledenhof
herausgestellt,
daß
ein
Platzdurchmesser
von
etwa
30
Meter
-
diesen
Durchmesser
hat,
nebenbei
gesagt,
auch
der
Rosenplatz
-
genügt,
um
auch
die
längsten
Fahrzeuge
mit
geringem
Einschlag
der
Vorderräder
auf
dem
Platz
ohne
Schwierigkeiten
verkehren
zu
lassen.
Andererseits
ist
es
aber
auch
unbedingt
zu
vermeiden,
der
Platzfläche
ein
größeres
Ausmaß
zu
geben,
als
es
für
die
reibungslose
Abwicklung
des
Verkehrs
notwendig
ist,
weil
sonst
der
Verkehr
erfahrungsgemäß
dazu
neigt,
sich
nicht
in
den
vorgeschriebenen
Bahnen
zu
bewegen,
sondern
regellos
den
Platz
zu
befahren,
ins
Schwimmen
kommen
und
Unfälle
zu
verursachen.
Dabei
müssen
verkehrstote
Räume
bei
der
Platzanlage
möglichst
vermieden
werden.
Überdies
würde
durch
unnötige
Platzabmessung
auch
für
den
Fußgängerverkehr
das
Überqueren
des
Platzes
erschwert,
das
an
sich
auch
durch
Anordnung
besonderer
Maßnahmen
an
den
Seiten
vor
sich
gehen
soll.
Wie
der
Fahrzeugverkehr
sich
in
Zukunft
auf
dem
Rißmüllerplatz
abzuwickeln
hat,
geht
aus
einem
Plan
hervor,
in
den
die
Verkehrsbänder
der
verschiedenen
Fahrtrichtungen
eingetragen
sind.
Aus
ihm
dürfte
sich
auch
einwandfrei
die
Richtigkeit
der
Lage
der
Verkehrsinsel
ergeben,
wenn
man
nicht
einseitig,
wie
es
in
den
kürzlich
erfolgten
Erörterungen
geschah,
die
eine
oder
andere
Fahrtrichtung,
sondern
sämtliche
Fahrtrichtungen
berücksichtigt.
Ebenso
eindeutig
ist
aus
einem
anderen
Plan,
der
die
angeregte
Verschiebung
der
Verkehrsinsel
zeigt,
zu
ersehen,
wie
unbequem,
ja
geradezu
unmöglich
die
Verlegung
der
Insel
nach
dem
Kaiserwall
für
bestimmte
Verkehrsrichtungen
ist.
Es
ist
ohne
Schwierigkeiten
zu
erkennen,
daß
aus
der
Bierstraße
ausfahrende
längere
Fahrzeuge
die
Natruper
Straße
und
den
Kronprinzenwall
nur
mit
einer
sehr
unbequemen
S-
Kurve
an
der
Ecke
Bierstraße
/
Kaiserwall
erreichen
können
und
dabei
außerdem
das
Haus
Ecke
Bierstraße
/
Bocksmauer
gefährden.
Weiter
sind
aus
dem
zweiten
Plan
auch
die
unbedingt
zu
vermeidenden
toten
Verkehrsräume,
insbesondere
längs
der
Bordsteinlinie
vor
dem
Hause
der
Frau
Dr.
Gilbert,
zu
ersehen,
die
den
Verkehr,
weil
er
nicht
in
durch
die
Platzanlage
an
sich
festgesetzte
Bahnen
gewiesen
wird,
zum
Schwimmen
veranlassen.
Wenn
dazu
nochmals
darauf
hingewiesen
wird,
daß
der
Kreisverkehr
das
Fahren
an
der
Platzumrandung
und
damit
das
Ausfahren
weiter
Kreisbögen
im
Interesse
der
Verkehrssicherheit
erfordert,
so
dürfte
damit
einwandfrei
nachgewiesen
sein,
daß
der
Plan
der
Umgestaltung
des
Platzes
keinen
Anlaß
zu
Zweifeln
gibt
und
von
Fehlern
bei
der
Durchführung
der
Bauarbeiten
überhaupt
keine
Rede
sein
kann.