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1.
Erscheinungsdatum:
29.11.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
die
Fahrräder
am
Bahnhof
und
den
ausführlichen
Hinweis,
dass
sich
die
Räder
seitens
der
Stadt
kaum
entfernen
lassen.
Überschrift:
Stadt darf Räder nicht wegschaffen
Zwischenüberschrift:
Urteil kippt Regelung am Bahnhof
Artikel:
Originaltext:
OSNABRÜCK.
Wer
nicht
da
parkt,
wo
es
die
Verkehrsplaner
vorgesehen
haben,
wird
früher
oder
später
abgeschleppt.
Autofahrer
haben
sich
zähneknirschend
daran
gewöhnt.
Doch
was
ist
mit
den
Radfahrern?
Mit
der
Neugestaltung
des
Bahnhofes
sollten
eigentlich
auch
die
störrischen
Drahtesel
gezähmt
werden:
In
Reih
und
Glied,
bitte
-
sonst
kommt
der
Bolzenschneider.
Doch
nun
werden
die
Verbotsschilder
abmontiert.
Der
Hintergrund
ist
ein
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
Lüneburg
aus
dem
Jahr
2002.
Die
Richter
hatten
das
Vorgehen
der
Stadt
Lüneburg,
die
an
ihrem
Bahnhof
eine
Halteverbotszone
für
Fahrräder
eingerichtet
hatte,
für
rechtswidrig
erklärt.
Dieser
Ansicht
schlossen
sich
zunächst
das
Niedersächsische
Oberverwaltungsgericht
und
zuletzt
auch
das
Bundesverwaltungsgericht
an.
Das
damit
rechtskräftig
gewordene
Urteil
hat
auch
für
Osnabrück
Konsequenzen.
Denn
die
Richter
haben
nicht
nur
die
spezielle
Regelung
vor
dem
Lüneburger
Bahnhof
gekippt,
sondern
darüber
hinaus
klargestellt,
dass
die
Straßenverkehrsordnung
generell
keine
Parkverbotsregelungen
für
Fahrräder
vorsieht.
Nur
wenn
ein
abgestelltes
Fahrrad
die
Sicherheit
anderer
Verkehrsteilnehmer
gefährde,
dürfe
eine
Kommune
einschreiten.
Allerdings
müsse
sie
dabei
das
Prinzip
der
Verhältnismäßigkeit
beachten.
In
aller
Regel
heißt
das,
dass
das
Fahrrad
lediglich
umgestellt,
nicht
aber
einkassiert
werden
darf.
Allerdings
dürfen
auch
weiterhin
uralte,
nicht
mehr
fahrbereite
Schrottmühlen
entsorgt
werden,
wenn
eindeutig
feststeht,
dass
sie
von
ihren
einstigen
Inhabern
aufgegeben
worden
sind.
"
Darüber
hinaus
gibt
es
keine
rechtliche
Möglichkeit,
das
Abstellen
von
Fahrrädern
zu
regeln"
,
berichtet
Norbert
Obermeyer
vom
Fachbereich
Bürger
und
Ordnung.
Für
den
Osnabrücker
Bahnhof
bedeutet
das:
Die
Drohung,
Fahrräder
kostenpflichtig
zu
entfernen,
nur
weil
sie
nicht
wie
vorgesehen
an
den
Fahrradbügeln
abgestellt
wurden,
ist
rechtswidrig.
Ebenso
wie
die
Festlegung
einer
maximalen
Abstellzeit
von
vier
Wochen.
Die
entsprechenden
Schilder,
die
zumindest
gestern
Nachmittag
noch
am
Bahnhof
zu
sehen
waren,
werden
in
den
nächsten
Tagen
verschwinden,
stellt
Obermeyer
in
Aussicht.
Bernd
Schneider
vom
Allgemeinen
Deutschen
Fahrradclub
(ADFC)
begrüßt
diese
Entwicklung.
"
Wenn
ich
im
Bahnhof
eine
Fahrkarte
kaufen
will,
möchte
ich
mein
Fahrrad
einfach
mal
drei
Minuten
abstellen
dürfen"
.
Für
längere
Standzeiten
empfehle
der
ADFC
seinen
Mitgliedern
allerdings
das
kostenpflichtige,
aber
sicherere
Fahrradparkhaus
im
nördlichen
Bahnhofsbereich.
Fahrradfahrer,
deren
"
Drahtesel"
in
der
Vergangenheit
im
Rahmen
von
Säuberungsaktionen
kostenpflichtig
-
und
wie
nun
bekannt
ist:
rechtswidrig
-
von
Bediensteten
der
Stadt
weggetragen
worden
sind,
können
allerdings
nicht
auf
eine
Entschädigung
hoffen,
betont
Obermeyer.
Die
damals
ergangenen
Gebührenbescheide
seien
"
unanfechtbar"
.
Für
Ästheten
mag
das
Fahrradknäuel
ein
Ärgernis
sein.
Doch
nur
Rostlauben
dürfen
entsorgt
werden.
Fotos:
Klaus
Lindemann
Maximal
4
Wochen
Parkzeit
-
diese
Regelung
ist
passe.
Fahrräder
abstellen
verboten
II
"
Kostenpflichtig
entfernt"
werden
darf
ebenfalls
nicht.
Autor:
Arne Köhler