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1.
Erscheinungsdatum:
11.05.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Verschiedene
Aspekte
des
Rauchverbotes
auf
dem
Schulgelände.
Warum
der
Erlassentwurf
des
Kultusministeriums
noch
nicht
rechtskräftig
ist
erklärt
ein
"
Zur
Sache"
Artikel.
Mit
Bild
eines
Rauchers
vor
der
Schule.
Überschrift:
Warum in Schulen immer noch gequalmt wird
Zwischenüberschrift:
Rauchfreie Schule stößt auf Einwände
Artikel:
Originaltext:
Warum
in
Schulen
immer
noch
gequalmt
wird
Rauchfreie
Schule
stößt
auf
Einwände
Osnabrück
(de)
Seit
dem
1.
April
sollte
Schluss
sein:
Rauchen
auf
dem
Schulgelände?
Laut
eines
Erlassentwurfes
des
Kultusministeriums
nicht
mehr
erlaubt.
Offensichtlich
ein
Irrtum.
Auf
vielen
Schulhöfen
und
in
den
Lehrerzimmern
wird
noch
immer
der
Glimmstängel
gezückt.
Was
ist
geschehen?
Bereits
im
Dezember
vergangenen
Jahres
sprach
sich
Kultusminister
Bernd
Busemann
für
ein
Rauchverbot
an
Schulen
aus.
Seit
Januar
liegt
dazu
ein
Erlassentwurf
vor.
Stichtag
sollte
der
1.
April
sein.
Seitdem
herrscht
in
vielen
Schulen
das
große
Warten.
"
Ja,
bei
uns
wird
noch
auf
dem
Schulgelände
geraucht"
,
berichtet
der
stellvertretende
Schulleiter
des
Carolinums,
Johannes
Lemper,
und
schiebt
gleich
hinterher:
"
Wir
warten
noch
auf
die
konkrete
Ausformulierung
des
Erlasses"
.
So
fragt
sich
das
Caro
zum
Beispiel,
wie
das
Verbot
auf
Schulfesten
aufrechterhalten
werden
soll
und
wie
es
mit
dem
Verbot
bei
Reinigungskräften
und
Hausmeistern
aussieht?
"
Wir
wollen
hier
nichts
starten,
um
hinterher
wieder
zurückrudern
zu
müssen"
,
sagt
Lemper.
Warum
es
so
lange
dauert
mit
dem
Erlass,
wisse
er
jedoch
auch
nicht.
Lehrer
sehen
Grundrechte
verletzt
Georg
Weßling,
Pressesprecher
des
niedersächsiscnen
Kultusministeriums,
bringt
Licht
in
die
Angelegenheit.
"
Der
Entwurf
durchläuft
ein
gesetzlich
vorgeschriebenes
Anhörungsverfahren"
.
Darin
sei
der
Entwurf
hängen
geblieben.
Der
Schulhauptpersonalrat,
die
Vertretung
der
Lehrer
auf
Landesebene,
habe
Bedenken
angemeldet.
Der
Grund:
Viele
Schulvertreter
sehen
es
als
problematisch
an,
nicht
mehr
im
Lehrerzimmer
rauchen
zu
dürfen,
und
pochen
auf
ihre
Grundrechte.
Auf
der
Internetseite
des
Schulhauptpersonalrats
der
Gewerkschaft
Erziehung
und
Wissenschaft
(GEW)
heißt
es:
"
Ein
derartiges
generelles
Rauchverbot
verletzt
jedoch
das
Grundrecht
der
Handlungsfreiheit
der
Raucherinnen
und
Raucher."
Oder,
wie
Richard
Lauenstein,
Sprecher
der
Gewerkschaft
Erziehung
und
Wissenschaft,
es
in
einem
Interview
formulierte:
"
Wie
sieht
es
aus
mit
dem
Recht
des
Lehrers
als
bürgerliches
Individuum?
"
Der
Schulhauptpersonalrat
wird
am
17.
Mai
darüber
abstimmen,
ob
er
den
Entwurf
annimmt
oder
ablehnt.
"
Grundsätzlich
sind
wir
der
Meinung"
,
so
der
Osnabrücker
Vorsitzende
des
Schulhauptpersonalrats,
Udo
Liu,
"
dass
im
Zuge
der
eigenverantwortlichen
Schule
das
Aufstellen
eines
Rauchverbotes
den
Schulen
selbst
überlassen
werden
soll."
Dass
so
etwas
auch
funktioniert,
beweisen
bereits
einige
Schulen
in
Osnabrück.
In
der
Domschule
ist
seit
Anfang
des
Schuljahres
der
Glimmstängel
untersagt.
Und
auch
an
den
Berufsbildenden
Schulen
im
Marienheim
ist
unter
Einbeziehung
der
Schüler,
Lehrer
und
Eltern
die
rauchfreie
Schule
in
Arbeit.
Der
Kultusminister
hingegen
ist
nach
Angaben
Georg
Weßlings
zuversichtlich,
dass
noch
vor
der
Sommerpause
der
Erlass
rechtskräftig
wird.
Zur
Sache
Vom
Entwurf
zum
Erlass
Bis
ein
Erlass
-
zum
Beispiel
das
Rauchverbot
an
Schulen
-
in
Kraft
tritt,
muss
er
ein
gesetzlich
vorgeschriebenes
Anhörungsverfahren
durchlaufen.
Der
Erlassentwurf
wird
dabei
an
die
entsprechenden
Verbände
wie
Landeseltemrat,
Landesschülerrat
und
Schulhauptpersonalrat
geschickt.
Diese
können
innerhalb
von
sechs
Wochen
Stellung
nehmen.
Der
Schulhauptpersonalrat
kann
als
einziger
Einspruch
erheben.
Lehnt
er
den
Entwurf
ab,
wird
die
Einigungsstelle,
ein
Gremium
aus
drei
Vertretern
des
Kultusministeriums,
drei
Vertretern
des
Schulhauptpersonalrats
und
einem
unabhängigen
Vorsitzenden,
einberufen.
Nach
Einigung
wird
der
Erlass
im
Schulverwaltungsblatt
veröffentlicht.
NOCH
IMMER
NICHT
RAUCHFREI?
Auch
Osnabrücker
Schulen
warten
auf
die
Ausformulierung
des
Erlasses.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
de