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1.
Erscheinungsdatum:
14.09.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Eine
Entscheidung
des
Rates
sei
fehlerhaft
gewesen,
urteilte
gestern
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück.
Dadurch
seien
die
Rechte
des
Neumarkt-
Anliegers
Theodor
Bergmann
verletzt
worden.
Dieser
will
einen
Baustopp
beantragen,
damit
bis
zur
endgültigen
Entscheidung
keine
Fakten
geschaffen
werden.
Die
komplexe
Materie
von
Entwidmung
und
Altverträgen
wird
angeschnitten.
In
einem
Kommentar
wird
ein
düsteres
Bild
über
die
Zukunft
des
Neumarktes
gemalt,
dafür
ein
wenig
Licht
in
die
wahren
Beweggründe
des
Klägers
gebracht.
Mit
Bild
der
noch
laufenden
Bauarbeiten.
Überschrift:
Gericht rügt die Stadt: Baustopp am Neumarkt?
Zwischenüberschrift:
Rechte eines Hausbesitzers verletzt
Artikel:
Originaltext:
Gericht
rügt
die
Stadt:
Baustopp
am
Neumarkt?
Rechte
eines
Hausbesitzers
verletzt
Osnabrück
hin
Ein
Baustopp
für
den
Neumarkttunnel
liegt
in
der
Luft.
Eine
Entscheidung
des
Rates
sei
fehlerhaft
gewesen,
urteilte
gestern
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück.
Dadurch
seien
die
Rechte
des
Neumarkt-
Anliegers
Theodor
Bergmann
verletzt
worden.
Dessen
Anwalt
Karl
Thedieck
kündigte
gestern
an,
einen
Baustopp
zu
beantragen.
Die
letzte
Entscheidung
wird
in
der
Sache
wohl
das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
fällen
müssen.
Bis
das
so
weit
ist,
müssten
die
Bauarbeiten
ruhen,
damit
keine
Fakten
geschaffen
würden,
meint
Anwalt
Thedieck.
Reagiere
die
Stadt
nicht,
werde
er
"
spätestens
am
Freitag"
das
Verwaltungsgericht
um
"
einstweiligen
Rechtsschutz"
ersuchen
und
den
Baustopp
verlangen.
Die
hochkomplizierte
rechtliche
Materie
machte
dem
Vorsitzenden
Richter
Ulrich
Schwenke
richtig
Spaß:
"
Danke
für
den
schönen
Fall"
,
sagte
er
an
den
klagenden
Theodor
Bergmann
und
dessen
Anwalt
gerichtet,
"
er
ist
gut
geeignet
für
juristische
Prüfungen."
Der
Rechtsstreit
dreht
sich
um
die
Widmung
und
Entwidmung
des
Neumarkttunnels.
Widmung
bedeutet,
dass
eine
Fläche
oder
Straße
als
öffentlicher
Weg
für
jedermann
genutzt
werden
darf.
Um
den
Neumarkttunnel
umbauen
und
zukünftig
nachts
schließen
zu
können,
musste
der
Durchgang
entwidmet
werden.
Der
Stadtrat
beschloss
im
Dezember
2004
die
teilweise
Entwidmung
der
Neumarkt-
Passage.
Eigentlich
eine
Routineangelegenheit.
Diese
Entscheidung
ist
nach
Ansicht
des
Verwaltungsgerichtes
nichtig.
Der
schwarze
Peter
liegt
bei
der
Verwaltung.
Sie
habe
dem
Rat
eine
fehlerhafte
Beschlussvorlage
zur
Abstimmung
vorgelegt.
"
Offenbar
kannte
man
die
alten
Verträge
nicht
genau"
,
so
Richter
Schwenke.
Die
alten
Verträge
stammen
von
1970
und
1991
und
wurden
zwischen
der
Theodor-
Bergmann-
Grundstücks-
Gesellschaft
und
der
Stadt
Osnabrück
geschlossen.
Bergmann
baute
auf
seine
Kosten
Eingänge
vom
Tunnel
zu
seinen
zwei
Geschäftshäusern
(heute
Neumarkt-
Carree
und
Sportarena)
.
Die
Stadt
gewährte
Bergmann
1970
Sondernutzungsrechte
im
Tunnel
für
40
Jahre,
also
bis
2010.
Damit
glaubte
Bergmann
die
unterirdischen
Zugange
und
die
Verbindung
zwischen
den
Häusern
langfristig
gesichert
zu
haben.
Als
Entgelt
für
das
Sondernutzungsrecht
zahlte
das
Immobilienunternehmen
4082
Mark
monatlich.
1991
wurde
die
Laufzeit
um
zehn
Jahre
bis
2020
verlängert
und
eine
Vorauszahlung
vereinbart.
Die
Summe:
125
000
Mark.
Kläger
Theodor
Bergmann
sprach
gestern
von
"
rund
einer
Million
Mark"
,
die
sein
Unternehmen
in
den
Neumarkttunnel
investiert
habe.
Alte
Verträge
missachtet
Die
vom
Rat
2004
beschlossene
Entwidmung
berühre
die
Vertragsinhalte,
so
die
Meinung
des
Gerichts.
Die
Stadt
habe
sich
eine
Leistung
bezahlen
lassen,
diese
Leistung
dann
aber
eingestellt,
Ein
Baustopp
könnte
den
Zeitplan
gefährden:
Der
neue,
kleinere
Neumarkttunnel
soll
am
17.
November
eröffnet
werden.
Neumarkt
Es
droht
ein
Debakel
Von
Wilfried
Hinrichs
Ein
eigentlich
undenkbares
Szenario
nimmt
drohend
Gestalt
an:
der
Neumarkt
als
Dauer-
Bauruine.
Was
schief
gehen
konnte,
ist
schief
gegangen
in
den
vergangenen
Jahren.
Und
jetzt
das.
Kann
es
überhaupt
noch
schlimmer
kommen?
Es
kann.
Denn
Theodor
Bergmann
verhehlt
nicht,
dass
ihm
die
ganze
Richtung
am
Neumarkt
nicht
passt.
Der
Streit
um
seine
Nutzungsrechte
vor
dem
Verwaltungsgericht
sind
nur
ein
Instrument,
den
Umbau
in
der
geplanten
Form
zum
Scheitern
zu
bringen.
Der
Immobilienbesitzer
kritisiert
die
isolierte
Lösung
für
den
Tunnel,
weil
sie
Fakten
schaffen
und
die
oberirdische
Entwicklung
einschränken
könnte.
Er
ruft
stattdessen
nach
einem
großen
Wurf,
einer
grundlegenden
Neuordnung
des
gesamten
Areals,
kurzum:
nach
einem
Masterplan.
Der
ist
in
Arbeit,
kommt
aber
nicht
voran,
weil
es
weit
und
breit
keinen
Investor
gibt,
der
bereit
wäre,
Geld
für
den
Neumarkt
in
die
Hand
zu
nehmen,
wenn
gleichzeitig
über
ein
Einkaufszentrum
im
L+
T-
Rückraum
an
der
Großen
Straße
nachgedacht
wird.
So
tritt
die
Stadtentwicklung
auf
der
Stelle.
Malen
wir
das
Szenario
einmal
aus:
Der
Gericht
bestätigt
den
Baustopp,
der
Tunnel
wird
nicht
zum
Weihnachtsgeschäft
fertig,
die
Mieter
springen
ab,
neue
Mieter
sind
wegen
der
ewigen
Diskussionen
schwer
zu
finden.
Die
Rechtsexperten
in
der
Stadtverwaltung
müssen
schleunigst
einen
Weg
finden,
die
Panne
bei
der
Entwidmung
zu
beheben
-
damit
wenigstens
die
Bauzäune
irgendwann
vom
Neumarkt
verschwinden.
IM
ZEITPLAN
waren
bis
gestern
die
Arbeiten
am
Neumarkttunnel
(hier
an
einem
Aufgang)
.
Die
Entscheidung
des
Verwaltungsgerichts
könnte
einen
Baustopp
nach
sich
ziehen.
Foto:
Westdörp
Autor:
Wilfried Hinrichs