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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Gericht rügt die Stadt: Baustopp am Neumarkt?
Zwischenüberschrift:
Rechte eines Hausbesitzers verletzt
Artikel:
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Originaltext:
Gericht rügt die Stadt: Baustopp am Neumarkt?

Rechte eines Hausbesitzers verletzt

Osnabrück hin
Ein Baustopp für den Neumarkttunnel liegt in der Luft. Eine Entscheidung des Rates sei fehlerhaft gewesen, urteilte gestern das Verwaltungsgericht Osnabrück. Dadurch seien die Rechte des Neumarkt-Anliegers Theodor Bergmann verletzt worden. Dessen Anwalt Karl Thedieck kündigte gestern an, einen Baustopp zu beantragen.

Die letzte Entscheidung wird in der Sache wohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg fällen müssen. Bis das so weit ist, müssten die Bauarbeiten ruhen, damit keine Fakten geschaffen würden, meint Anwalt Thedieck. Reagiere die Stadt nicht, werde er " spätestens am Freitag" das Verwaltungsgericht um " einstweiligen Rechtsschutz" ersuchen und den Baustopp verlangen.

Die hochkomplizierte rechtliche Materie machte dem Vorsitzenden Richter Ulrich Schwenke richtig Spaß: " Danke für den schönen Fall", sagte er an den klagenden Theodor Bergmann und dessen Anwalt gerichtet, " er ist gut geeignet für juristische Prüfungen." Der Rechtsstreit dreht sich um die Widmung und Entwidmung des Neumarkttunnels. Widmung bedeutet, dass eine Fläche oder Straße als öffentlicher Weg für jedermann genutzt werden darf. Um den Neumarkttunnel umbauen und zukünftig nachts schließen zu können, musste der Durchgang entwidmet werden. Der Stadtrat beschloss im Dezember 2004 die teilweise Entwidmung der Neumarkt-Passage. Eigentlich eine Routineangelegenheit.

Diese Entscheidung ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes nichtig. Der schwarze Peter liegt bei der Verwaltung. Sie habe dem Rat eine fehlerhafte Beschlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt. " Offenbar kannte man die alten Verträge nicht genau", so Richter Schwenke. Die alten Verträge stammen von 1970 und 1991 und wurden zwischen der Theodor-Bergmann-Grundstücks-Gesellschaft und der Stadt Osnabrück geschlossen. Bergmann baute auf seine Kosten Eingänge vom Tunnel zu seinen zwei Geschäftshäusern (heute Neumarkt-Carree und Sportarena). Die Stadt gewährte Bergmann 1970 Sondernutzungsrechte im Tunnel für 40 Jahre, also bis 2010. Damit glaubte Bergmann die unterirdischen Zugange und die Verbindung zwischen den Häusern langfristig gesichert zu haben. Als Entgelt für das Sondernutzungsrecht zahlte das Immobilienunternehmen 4082 Mark monatlich. 1991 wurde die Laufzeit um zehn Jahre bis 2020 verlängert und eine Vorauszahlung vereinbart. Die Summe: 125 000 Mark. Kläger Theodor Bergmann sprach gestern von " rund einer Million Mark", die sein Unternehmen in den Neumarkttunnel investiert habe.

Alte Verträge missachtet

Die vom Rat 2004 beschlossene Entwidmung berühre die Vertragsinhalte, so die Meinung des Gerichts. Die Stadt habe sich eine Leistung bezahlen lassen, diese Leistung dann aber eingestellt,

Ein Baustopp könnte den Zeitplan gefährden: Der neue, kleinere Neumarkttunnel soll am 17. November eröffnet werden.

Neumarkt

Es droht ein Debakel

Von Wilfried Hinrichs

Ein eigentlich undenkbares Szenario nimmt drohend Gestalt an: der Neumarkt als Dauer-Bauruine. Was schief gehen konnte, ist schief gegangen in den vergangenen Jahren. Und jetzt das. Kann es überhaupt noch schlimmer kommen?

Es kann. Denn Theodor Bergmann verhehlt nicht, dass ihm die ganze Richtung am Neumarkt nicht passt. Der Streit um seine Nutzungsrechte vor dem Verwaltungsgericht sind nur ein Instrument, den Umbau in der geplanten Form zum Scheitern zu bringen. Der Immobilienbesitzer kritisiert die isolierte Lösung für den Tunnel, weil sie Fakten schaffen und die oberirdische Entwicklung einschränken könnte. Er ruft stattdessen nach einem großen Wurf, einer grundlegenden Neuordnung des gesamten Areals, kurzum: nach einem Masterplan. Der ist in Arbeit, kommt aber nicht voran, weil es weit und breit keinen Investor gibt, der bereit wäre, Geld für den Neumarkt in die Hand zu nehmen, wenn gleichzeitig über ein Einkaufszentrum im L+ T-Rückraum an der Großen Straße nachgedacht wird. So tritt die Stadtentwicklung auf der Stelle.

Malen wir das Szenario einmal aus: Der Gericht bestätigt den Baustopp, der Tunnel wird nicht zum Weihnachtsgeschäft fertig, die Mieter springen ab, neue Mieter sind wegen der ewigen Diskussionen schwer zu finden. Die Rechtsexperten in der Stadtverwaltung müssen schleunigst einen Weg finden, die Panne bei der Entwidmung zu beheben - damit wenigstens die Bauzäune irgendwann vom Neumarkt verschwinden.

IM ZEITPLAN waren bis gestern die Arbeiten am Neumarkttunnel (hier an einem Aufgang). Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte einen Baustopp nach sich ziehen. Foto: Westdörp
Autor:
Wilfried Hinrichs


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