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1.
Erscheinungsdatum:
16.09.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
unzumutbaren
Verhältnisse
im
Eckhaus
Rosenplatz
1-
2
/
Johannisstraße
sind
nach
dem
tödlichen
Unfall
eines
Bewohners
im
Fahrstuhlschacht
wieder
zum
Thema
geworden.
Die
Berler
&
Lehmann
Grundbesitzverwaltungsgesellschaft
geht
aber
auf
keine
Vorschläge
zur
Sanierung
ein.
Eine
Förderung
durch
das
Programm
"
Soziale
Stadt"
von
Stadt,
Land
und
Bund
mit
40%
für
Stadtteile
mit
besonderem
Bedarf
gefördert,
ist
von
ihnen
nicht
weiter
verfolgt
worden.
In
einem
Schreiben
an
die
Bewohner
wird
sogar
die
Stadt
der
Untätigkeit
beschuldigt.
In
einem
Kommentar
wird
noch
einmal
das
unverschämte
Verhalten
der
Grundbesitzverwaltungsgesellschaft
angeprangert.
Mit
Bild
einer
maroden
Gerümpelecke
im
Keller
des
Hauses.
Überschrift:
Wer ist Schuld an den Zuständen am Rosenplatz?
Zwischenüberschrift:
4,5 Mio. Euro für Sanierung des Hauses
Artikel:
Originaltext:
Wer
ist
Schuld
an
den
Zuständen
am
Rosenplatz?
4,
5
Mio.
Euro
für
Sanierung
des
Hauses
Osnabrück
lö
Das
Eckhaus
am
Rosenplatz
1-
2
/
Johannisstraße
ist
seit
langem
sanierungsbedürftig.
Aber
es
passiert
nichts.
In
einem
Schreiben
an
die
Bewohner
gibt
die
Hausverwaltung
der
Stadt
die
Schuld,
da
ohne
öffentliche
Fördermittel
keine
"
sozialvertragliche
Sanierung"
möglich
sei.
Die
sollen
jedoch
angeblich
lange
bewilligt
worden
sein.
Am
vergangenen
Wochenende
ist
ein
64-
jähriger
Bewohner
durch
den
Sturz
in
den
Fahrstuhlschacht
des
Gebäudes
ums
Leben
gekommen.
Das
Wohnhaus
ist
von
einem
Brand
stark
beschädigt
und
in
schlechtem
Zustand.
Als
Teil
der
Erneuerung
des
Rosenplatzviertels
soll
auch
das
1961
erbaute
Eckhaus
renoviert
werden.
Damit
wäre
eine
Förderung
durch
das
Programm
"
Soziale
Stadt"
durchaus
möglich.
Das
von
Stadt,
Land
und
Bund
geförderte
Programm
stellt
Mittel
für
Stadtteile
mit
besonderem
Förderungsbedarf
zur
Verfügung.
Eine
Untersuchung
des
Gebäudes
habe
ergeben,
dass
eine
Sanierung
rund
4,
5
Millionen
Euro
kosten
würde.
Das
erklärt
Projektleiterin
Susanne
Ahrens
von
der
Bremischen
Gesellschaft
für
Stadterneuerung
und
Stadtentwicklung.
Zunächst
hätte
die
Hälfte
der
Gesamtkosten
durch
Fördermittel
aufgefangen
werden
können.
Im
heutigen
Programm
seien
es
noch
40
Prozent.
Und
genau
da
liege
das
Problem.
Die
Stadt
und
die
Berler
&
Lehmann
Grundbesitzverwaltungsgesellschaft
(aus
der
Nähe
von
Berlin)
schieben
sich
jeweils
den
schwarzen
Peter
zu:
In
dem
Schreiben
des
Eigentümers
an
die
Bewohner
heißt
es,
dass
sich
die
Stadt
zu
einer
Förderung
zwar
bereit
erklärt
habe.
Jedoch
sei
"
die
Initiative
von
Seiten
der
Stadt
eingeschlafen"
,
ohne
die
eine
Sanierung
nicht
möglich
sei.
Die
Stadt
weist
solche
Vorwürfe
zurück:
"
Wenn
Eigentümer
auf
uns
zukommen
und
nach
Förderungsmöglichkeiten
fragen,
dann
sind
wir
immer
gesprächsbereit"
,
erklärt
Dr.
Sven
Jürgensen,
Pressesprecher
der
Stadt.
Auch
Susanne
Ahrens
sieht
das
Problem
beim
Eigentümer
Lehmann:
Mit
der
Förderung
"
scheint
er
ein
Problem
zu
haben"
,
sagt
sie.
Nachdem
das
Angebot
gemacht
wurde,
seien
von
ihm
keinerlei
Bemühungen
gekommen.
"
Er
sagt
nicht
einmal,
wie
viel
er
in
der
Lage
wäre
zu
investieren."
Eine
kompletteÜbernahme
der
Kosten
mit
den
öffentlichen
Mitteln
sei
nicht
möglich.
Die
Erneuerung
der
Fassade
würde
auch
nicht
ausreichen.
"
Das
Gebäude
muss
bis
auf
das
Skelett
entkernt
werden,
die
Wohnungen
sind
nicht
isoliert,
und
die
Balkone
sitzen
auf
der
falschen,
also
auf
der
lauten
Seite."
Erst
vor
einem
Monat
sei
der
Eigentümer
informiert
worden,
dass
erneut
Fördermittel
in
Anspruch
genommen
werden
könnten.
"
Aber
er
wartet
offenbar
auf
ein
Angebot
von
uns,
wie
wir
ihn
zusätzlich
bei
seinem
maroden
Gebäude
unterstützen
können"
,
so
Ahrens.
Marodes
Gebäude
am
Rosenplatz
Unverschämtheit
Von
Kristina
Löpker
Obwohl
das
Wohnhaus
am
Rosenplatz
seit
langem
sanierungsbedürftig
ist,
blieb
der
Eigentümer
untätig.
Dabei
war
der
erste
Schritt
bereits
getan:
Nämlich
durch
das
Angebot,
40
Prozent
der
Sanierungskosten
mit
Geldern
aus
dem
Förderprogramm
von
Stadt,
Land
und
Bund
zu
begleichen
-
Für
den
Eigentümer
offensichtlich
nicht
genug.
Dabei
wäre
es
für
ihn
längst
an
der
Zeit,
selbst
aktiv
zu
werden.
Immerhin
handelt
es
sich
um
eine
private
Immobilie.
Oder
wartet
er,
um
die
öffentliche
Hand
noch
mehr
herauszufordern?
Wie
dreist
muss
ein
Privateigentümer
sein,
der
Steuergelder
fordert
und
selbst
nichts
tut?
Im
Grundgesetz
steht:
Eigentum
verpflichtet.
Doch
Unverschämtheit
kennt
anscheinend
keine
Grenzen.
SCHLIMME
Zustände
im
Keller
des
Hauses.
Foto:
Pentermann
Autor:
lö