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Gericht: Stadt muss Eichen nicht fällen
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Klage von Hausbesitzern abgewiesen
Artikel:
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Originaltext:
Gericht: Stadt muss Eichen nicht fällen

Klage von Hausbesitzern abgewiesen

Osnabrück S.
Hausbesitzer, deren Grundstück durch große Bäume verdunkelt wird, haben keinen Anspruch auf Fällung. Das hat das Landgericht Osnabrück in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Besitzer eines Reihenhauses in der Dodesheide hatten vor Gericht von der Stadt Osnabrück gefordert, zwei Eichen auf einem öffentlichen Grünstreifen vor ihrem Grundstück entweder zu fällen oder drastisch zurückzuschneiden, weil die Beeinträchtigungen nicht mehr hinzunehmen seien.

Durch die Baumkronen liege das Grundstück ab 12 Uhr mittags im Schatten. Die Wurzeln wüchsen inzwischen ein bis zwei Meter in das Grundstück hinein, höben die Gartenplatten an und gefährdeten einen Zaun. Garten und Terrasse würden in unzumutbarem Ausmaß durch Taubenkot, Blüten-und Laubbefall verschmutzt. Außerdem - so die Kläger - seien zwei Eichen wegen Pilzbefalls nicht mehr standsicher.

Die Stadt erklärte dagegen, die Bäume seien durchaus standsicher. Zudem hätten die Eichen bereits beim Grundstückskauf Ende der 60er Jahre eine erhebliche Größe und Kronenausdehnung gehabt. Mögliche Beeinträchtigungen hätten die klagenden Hausbesitzer somit von Anfang an in Kauf genommen.

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat die Klage abgewiesen: Die Bäume stünden auf öffentlichem Grund, mögliche Beeinträchtigungen müssten geduldet werden. Durch das niedersächsische Straßengesetz sei die öffentliche Hand von den im Nachbarrecht geltenden Abstandsvorschriften befreit, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen 5 O 195/ 05).

Bepflanzungen hätten eine landschaftsgestaltende Funktion und verbesserten die Wohnqualität. Eine Ausnahme sei nur dann möglich, wenn die Beeinträchtigung durch Bäume im Einzelfall unzumutbar seien. Bei einer Besichtigung vor Ort habe die Kammer das aber nicht festgestellt.

Durch die Aussage eines sachverständigen Zeugen und ein Gutachten kam das Gericht zu der Überzeugung, dass die Standsicherheit der Eichen nicht gefährdet sei. Der Pilzbefall eines Baumes sei inzwischen beseitigt und nicht so schwer wiegend gewesen.

Kläger legen Berufung ein

Für den Fall, dass sie mit ihrer Klage vor Gericht scheitern, hatten die Hausbesitzer vorsorglich beantragt, dass die Stadt ihnen die Kosten für die Beseitigung von Ästen und Wurzeln auf ihrem Grundstück ersetzen solle. Auch diese Forderung lehnte das Gericht mit dem Hinweis auf das niedersächsische Straßengesetz ab. Selbst wenn ein solches Verfahren im Nachbarschaftsrecht grundsätzlich anerkannt sei - bei der öffentlichen Hand könne es dazu führen, die Befugnis zur grenznahen Bepflanzung auszuhebeln.

Das Urteil Ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger haben beim Oberlandesgericht Oldenburg Berufung eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

GROSSER ÄRGER um große Bäume in der Dodesheide: Das Gericht wies die Klage von Hausbesitzern ab, die sich von den Eichen beeinträchtigt fühlen.

Foto: Gert Westdörp
Autor:
SW.


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