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1.
Erscheinungsdatum:
25.07.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Über
den
Verwendungszweck
einer
Außenfläche
gibt
es
Streit
zwischen
den
drei
Eigentümern.
Leidtragender
ist
der
Mieter
einer
Eisdiele,
der
bei
einer
Außenbewirtschaftung
keine
Sitzgelegenheiten
mehr
anbieten
darf.
Überschrift:
Auf dem Parkplatz dürfen keine Stühle stehen
Zwischenüberschrift:
An der Eisdiele in Hellern gibt es regelmäßig Ärger, weil Außengastronomie nicht vorgesehen ist
Artikel:
Originaltext:
Auf
dem
Parkplatz
dürfen
keine
Stühle
stehen
An
der
Eisdiele
in
Hellern
gibt
es
regelmäßig
Ärger,
weil
Außengastronomie
nicht
vorgesehen
ist
Hellern
An
heißen
Tagen
schmeckt
das
Eis
draußen
einfach
besser
als
drinnen.
Das
geht
auch
vielen
Helleranern
so.
In
diesem
Sommer
stehen
allerdings
vor
der
Eisdiele
"
Piccoli
Eis
bei
Vincenzo"
an
der
Lengericher
Landstraße
keine
Bänke
vor
der
Tür.
Warum?
Wir
haben
nachgehakt.
Die
Fläche
gilt
als
Parkplatz.
Vor
vier
Jahren
mietete
Vincenzo
Argentino
das
Lokal
für
seine
Eisdiele
an.
In
den
vergangenen
Jahren
konnten
sich
Gäste
bei
gutem
Wetter
draußen
an
Tischen
niederlassen.
Das
Problem:
Die
Gebäudezeile
gehört
drei
verschiedenen
Eigentümern,
der
Außenbereich
ist
Gemeinschaftsfläche.
Anfänglich
herrschte
gute
Nachbarschaft.
Die
anderen
Eigentümer
hatten
nichts
gegen
die
Außengastronomie
einzuwenden.
Das
änderte
sich
aber,
als
Argentino
ihrer
Meinung
nach
gegen
die
Absprachen
verstieß.
Vor
der
Eisdiele
standen
immer
mehr
Bänke,
und
das
nicht
nur
zu
den
verabredeten
Zeiten.
"
Das
ist
ausgeufert"
,
klagt
ein
Eigentümer.
Erschwerend
kam
hinzu,
dass
verschiedene
rechtliche
Fragen
mit
dem
dritten
Eigentümer
-
dem
Vermieter
der
Eisdiele
-
ungeklärt
waren.
Aus
dem
Konflikt
wurde
ein
Rechtsstreit,
ein
Hausverwalter
wurde
eingesetzt.
Der
stellte
fest,
dass
die
gesamte
Fläche
vor
den
Geschäften
als
Parkplatz
ausgewiesen
ist.
Außenbewirtschaftung
ist
also
nicht
vorgesehen.
Nun
achtet
der
Verwalter
darauf,
dass
die
Bestimmungen
eingehalten
werden.
Bei
Verstoß
droht
Argentino
eine
Strafe
von
500
Euro.
Die
Situation
hat
sich
weiter
zugespitzt,
da
Argentino
nach
Ansicht
der
anderen
Eigentümer
unter
den
Kunden
Stimmung
gegen
sie
gemacht
habe.
Etwa
mit
einem
Aushang,
in
dem
er
behauptet
habe,
seine
Nachbarn
hätten
die
Außengastronomie
untersagt.
Argentino
kann
das
nicht
nachvollziehen.
Er
sei
nur
dem
Wunsch
seiner
Gäste
nachgekommen,
draußen
Sitzgelegenheiten
zu
schaffen,
beteuert
der
Eismann.
Sein
Angebot:
Nicht
mehr
sechs,
sondern
nur
noch
vier
Tische
wolle
er
draußen
aufstellen,
möglicherweise
auch
nur
am
Wochenende.
"
Ich
würde
auch
allen
Eigentümern
etwas
zahlen"
,
kündigt
er
an.
So
einfach
ist
das
aber
nicht,
schließlich
sind
die
baulichen
Bestimmungen
nun
einmal
in
Kraft.
Für
eine
Änderung
müssten
sich
die
drei
Eigentümer
an
einen
Tisch
setzen,
Argentino
ist
aber
lediglich
Mieter.
Sein
Pech:
Nach
Auskunft
der
Nachbarn
bleibt
sein
Vermieter
den
Eigentümerversammlungen
regelmäßig
fern,
eine
Einigung
wird
damit
unwahrscheinlich.
So
müssen
die
Helleraner
ihr
Eis
wohl
weiterhin
drinnen
oder
im
Stehen
genießen.
DAS
WIRD
TEUER:
Wenn
Argentino
draußen
Stühle
aufstellt,
muss
er
500
Euro
Strafe
zahlen.
Foto:
Hermann
Pentermann
Autor:
hmd