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1.
Erscheinungsdatum:
11.01.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
Landeskabinett
hat
das
vo
den
Kommunen
geforderte
Konnexitätsprinzip
in
die
Landesverfassung
aufgenommen,
welches
besagt,
dass
das
Land
in
Zukunft
nur
noch
ein
Gesetz
erlassen
kann,
wenn
es
die
damit
verbundenen
Kosten
übernimmt.
Überschrift:
Jetzt ist Schluss mit dem Spaß beim Gesetzemachen
Zwischenüberschrift:
Wer die Musik bestellt, muss sie in Zukunft auch bezahlen: Stadtkämmerer begrüßt das Konnexitätsprinzip
Artikel:
Originaltext:
Jetzt
ist
Schluss
mit
dem
Spaß
beim
Gesetzemachen
Wer
die
Musik
bestellt,
muss
sie
in
Zukunft
auch
bezahlen:
Stadtkämmerer
begrüßt
das
Konnexitätsprinzip
Osnabrück
Der
"
Spaß"
sei
endlich
vorbei,
meint
Stadtkämmerer
Karl-
Josef
Leyendecker:
Der
"
Spaß,
Gesetze
zu
beschließen,
ohne
auf
die
Kosten
achten
zu
müssen"
.
Leyendecker
begrüßte
gestern
ausdrücklich
die
Entscheidung
des
Landeskabinetts,
das
so
genannte
Konnexitätsprinzip
in
die
Landesverfassung
aufzunehmen.
Es
besagt,
dass
das
Land
in
Zukunft
nur
noch
ein
Gesetz
erlassen
kann,
wenn
es
die
damit
verbundenen
Kosten
übernimmt.
"
Das
war
eine
uralte
Forderung
der
Kommunen"
,
so
Leyendecker.
Was
bedeutet
die
Verfassungsänderung
für
Osnabrück?
Leyendecker
nennt
ein
konkretes
Beispiel:
Wenn
nach
dem
Dacheinsturz
von
Bad
Reichenhall
die
Landesregierung
ein
Gesetz
erlassen
sollte,
das
den
Kommunen
vorschreibe,
in
Zukunft
in
regelmäßigen
Abständen
durch
externe
Fachleute
die
Hallendächer
kontrollieren
zu
lassen,
dann
müsste
das
Land
auch
das
dafür
nötige
Geld
zur
Verfügung
stellen.
Dazu
wäre
das
Land
bislang
nicht
verpflichtet.
Und
so
hat
es
sich
-
genauso
wie
der
Bund
-
in
der
Vergangenheit
häufig
den
Spaß
erlaubt,
Vorschriften
zu
erlassen
und
den
ausführenden
Kommunen
die
Kosten
zu
übertragen.
Ein
Beispiel:
Nachdem
die
Landesregierung
die
Bezirksregierungen
abgeschafft
hatte,
wurden
einige
Aufgaben
auf
die
Kommunen
übertragen,
aber
nicht
alle
Mehrkosten
durch
den
Finanzausgleich
ausgeglichen.
Für
Osnabrück
bedeutet
das
jährliche
Kosten
von
189.000
Euro.
Die
Stadt
erhält
aber
nur
einen
Ausgleich
von
79.400
Euro.
Leyendecker
fordert,
dass
das
Konnexitätsprinzip
auch
auf
Bundesebene
greift,
etwa
beim
Tagesbetreuungsausbaugesetz.
Damit
soll
die
Betreuung
von
unter
Dreijährigen
verbessert
werden:
verordnet
vom
Bund,
bezahlt
von
den
Kommunen.
Bei
der
Einrichtung
von
Ganztagsschulen
übernimmt
der
Bund
90
Prozent
der
Kosten.
Leyendecker
ist
das
nicht
genug:
"
Es
reicht
nicht,
dass
der
Bund
mit
generöser
Geste
einen
Zuschuss
gibt"
.
Autor:
hin