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1.
Erscheinungsdatum:
12.01.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Unstimmigkeiten
zwischen
dem
Immobilienbesitzer
Dr.
Theodor
Bergman
und
der
Stadt
um
den
Neumarkttunnel
müssen
nun
vor
dem
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
geklärt
werden.
Der
Kläger
Bergmann
sieht
sein
Sondernutzungsrechte
durch
den
Umbau
beschnitten.
Es
geht
dabei
aber
auch
um
die
weitere
Entwicklung
des
Neumarktes.
Ein
Kommentar
beschäftigt
sich
mit
dieser
Seite
des
Streites.
Mit
einer
Aufnahme
des
Eingangs
zur
Neumarkt
-
Passage.
Überschrift:
Gescheitert: Keine Einigung im Tunnel-Streit
Zwischenüberschrift:
Bergmann bricht Gespräche mit der Stadt ab - Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden
Artikel:
Originaltext:
Gescheitert:
Keine
Einigung
im
Tunnel-
Streit
Bergmann
bricht
Gespräche
mit
der
Stadt
ab
-
Jetzt
muss
das
Oberverwaltungsgericht
entscheiden
Osnabrück
hin
Die
Neumarkt-
Krise
wird
In
Lüneburg
entschieden:
Hausbesitzer
Dr.
Theodor
Bergmann
hat
die
Verhandlungen
mit
der
Stadt
für
gescheitert
erklärt,
jetzt
werden
sich
die
Richter
vom
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
den
Tunnel
ansehen
müssen
und
ein
Stück
Osnabrücker
Stadtentwicklung
mitgestalten.
Die
Stadt
habe
auf
die
Forderungen
von
Theodor
Bergmann
nicht
eingehen
können,
sagte
Stadtbaurat
Wolfgang
Griesert,
weil
sie
mit
dem
eigentlichen
Streitgegenstand
wenig
zu
tun
gehabt
hätten.
Einzelheiten
wollte
er
nicht
nennen.
Bergmann
war
gestern
für
eine
Stellungnahme
nicht
erreichbar.
Das
letzte
Wort
hat
jetzt
das
Oberwaltungsgericht
in
Lüneburg.
Es
muss
in
zweiter
Instanz
urteilen,
ob
durch
den
Umbau
des
Neumarkttunnels
die
Nutzungsrechte
der
Bergmannschen
Grundstücksgesellschaft
an
dem
unterirdischen
Durchgang
verletzt
worden
sind.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hatte
in
erster
Instanz
im
Oktober
dem
Kläger
Bergmann
Recht
gegeben,
er
besitzt
zwei
Geschäftshäuser
mit
unmittelbarem
Anschluss
an
den
Tunnel,
nämlich
das
Haus
Sportarena
und
das
Neumarkt-
Carree.
Die
unterirdischen
Eingänge
baute
die
Theodor-
Bergmann-
Grundstücksgesellschaft
auf
eigene
Kosten.
Die
Stadt
gewährte
dem
Unternehmen
in
einem
Vertrag
von
1970
deshalb
Sondernutzungsrechte
im
Tunnel
für
40
Jahre,
also
bis
2010.
Damit
glaubte
Bergmann
die
unterirdischen
Zugänge
und
die
Verbindung
zwischen
den
Häusern
langfristig
gesichert
zu
haben.
Als
Entgelt
für
das
Sondernutzungsrecht
zahlte
das
Immobilienunternehmen
4082
Mark
monatlich.
1991
wurde
die
Laufzeit
um
zehn
Jahre
bis
2020
verlängert
und
eine
Vorauszahlung
vereinbart.
Die
Summe:
125000
Mark.
Theodor
Bergmann
spricht
von
rund
einer
Million
Mark,
die
sein
Unternehmen
in
den
Neumarkttunnel
investiert
habe.
Mit
dem
Umbau
des
Tunnels
ist
die
Verbindung
zwischen
den
beiden
Häusern
gekappt.
Der
Ratsbeschluss,
der
diesem
Umbau
zugrunde
liegt,
war
nach
Einschätzung
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
fehlerhaft.
Um
die
Rechte
Bergmanns
zu
sichern,
muss
die
Stadt
auf
Beschluss
des
Gerichts
einen
mindestens
zwei
Meter
breiten
und
etwa
50
Meter
langen
Tunnel
im
Tunnel
bauen.
Gegen
diese
Entscheidung
legte
die
Stadt
Beschwerde
beim
Oberverwaltungsgericht
ein
und
nahm
gleichzeitig
Verhandlungen
mit
Bergmann
auf.
Solange
die
Parteien
verhandelten,
ließ
das
Oberverwaltungsgericht
die
Sache
ruhen.
Nach
dem
Abbruch
der
Gespräche
werde
sich
das
Gericht
zunächst
durch
"
einen
Berg
von
Ratsunterlagen
arbeiten
müssen"
,
wie
Gerichtssprecher
Jürgen
Rettberg
gestern
sagte.
Die
Stadt
wolle
damit
nachweisen,
dass
die
Ratsentscheidung
juristisch
korrekt
gewesen
sei.
Der
zuständige
Senat
werde
sich
den
Tunnel
vor
Ort
ansehen,
um
sich
einen
Eindruck
zu
verschaffen.
Mit
einem
Urteil
ist
frühestens
im
Sommer
zu
rechnen,
wie
der
Gerichtssprecher
meint.
Beim
OVG
gelte
die
Faustregel:
"
Beschwerdesachen
dürfen
nicht
länger
als
sechs
Monate
dauern."
.
Große
Ziele
Von
Wilfried
Hinrichs
Der
Abbruch
der
Gespräche
kommt
nicht
überraschend.
Über
die
Verhandlungspositionen
drang
zwar
nichts
nach
außen,
doch
so
viel
scheint
klar:
Bergmann
will
seine
starke
Position,
die
ihm
das
Urteil
in
erster
Instanz
verschafft
hat,
nutzen,
um
größere
Ziele
zu
erreichen.
Um
die
Verbindung
zwischen
den
beiden
Häusern
geht
es
längst
nicht
mehr.
Es
geht
um
die
Chance,
an
der
künftigen
Entwicklung
des
Neumarktes
teilzuhaben
-
wenn
es
denn
zur
Umsetzung
des
Masterplans
oder
anderer
Konzepte
kommen
sollte.
Bergmann
kann
der
Entscheidung
aus
Lüneburg
gelassen
entgegensehen.
Eine
Niederlage
würde
ihm
nicht
wirklich
wehtun.
Ein
Sieg
allerdings
würde
ihm
ein
Druckmittel
in
die
Hand
geben,
dessen
Wirkung
gar
nicht
überschätzt
werden
kann.
Man
stelle
sich
vor,
er
beharrt
tatsächlich
auf
den
Bau
des
Tunnels
im
Tunnel:
Das
könnte
die
Stadt
auf
keinen
Fall
zulassen,
und
es
bliebe
ihr
nichts
anderes
übrig,
als
auf
Bergmann
zuzugehen.
TUNNELBLICK
auf
die
Neumarkt-
Passage:
Die
Stadt
und
Theodor
Bergmann
konnten
sich
nicht
einigen.
Jetzt
muss
das
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
entscheiden,
ob
Bergmanns
Nutzungsrechte
durch
den
Umbau
verletzt
worden
sind.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
Wilfried Hinrichs