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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Nutzungsrecht für Gräber künftig bis zu 99 Jahre
Zwischenüberschrift:
Umweltausschuss stimmt Antrag von CDU und FDP zu
Artikel:
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Originaltext:
Nutzungsrecht für Gräber künftig bis zu 99 Jahre

Umweltausschuss stimmt Antrag von CDU und FDP zu

Osnabrück Sollen Grabstellen auf den Osnabrücker Friedhöfen zukünftig 99 Jahre lang genutzt werden können? Die Fraktionen von CDU und FDP wünschen sich, dass die zukünftige Friedhofssatzung dies ermöglicht. Diese und weitere Forderungen haben sie in einem Antrag im Umweltausschuss der Stadt gestellt.

Einstimmig hat der Ausschuss für Umwelt und Feuerwehr den Punkt angenommen. So fordern die beiden Fraktionen, dass die historischen Familiengrabstellen als " Geschichtsbücher" der Stadt Osnabrück erhalten bleiben sollen. Außerdem soll es dem Antrag nach gestaltete Urnenanlagen geben. Das ist bisher nicht der Fall. Auch für Tod- und Fehlgeburten sollen Reihengräber und Urnenanlagen gestaltet werden können. Möglich machen soll die Friedhofssatzung außerdem Bestattungen, die dem Friedwaldprinzipähneln, sowie Gemeinschaftsgrabstellen für 40 Beisetzungen mit einheitlichen Namenstafeln.

In dem Papier werden außerdem Ideenwettbewerbe für die Grabgestaltung angeregt. Damit soll der zunehmenden Gleichförmigkeit von Friedhöfen entgegengewirkt werden. Außerdem sollen Bürger anders als bisher Grabstellen schon zu Lebzeiten kaufen oder pachten können. Die Nutzungsrechte sollen von derzeit 40 Jahren auf 99 Jahre erweitert werden.

Gefordert hatten CDU und FDP in ihrem Antrag, die Umstrukturierung der Friedhöfe in Atter, Hellern und Lüstringen zu stoppen. Dort werden einige Grabreihen derzeit nach abgelaufener Ruhefrist nicht wieder belegt. So sollen Wege breiter gemacht werden können und etwa für Rollstuhlfahrer besser zugänglich werden. Der Umweltausschuss hat diese Forderung vorerst zurückgestellt.

Das Papier enthält außerdem die Forderung nach einer Zusammenführung von Friedhofsverwaltung und Grünflächenunterhaltung zum Eigenbetrieb " Grünservice". Auch über diesen Punkt hat der Ausschuss für Umwelt und Feuerwehr vorerst nicht abgestimmt. Das sei ein eigenes Thema, lautete die Begründung.

Die Forderungen des Antrages sollen nach Wunsch des Ausschusses in einer zukünftigen Friedhofssatzung berücksichtigt werden. Die wird es voraussichtlich im nächsten Jahr geben.
Autor:
rei


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