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1.
Erscheinungsdatum:
24.01.1987
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Planungsausschuß
hält
es
für
klüger
keinen
Bebauungsplan
für
das
Gebiet
Atterheide
/
Rubbenbruchsee
aufzustellen,
wie
es
die
Grünen
gefordert
hatten.
Ein
B-
Plan
könne
die
Entwicklungen
des
Flughafens
kaum
verhindern
und
könnte
Begehrlichkeiten
bei
den
Betreibern
der
Reit-
oder
Tennishall
wecken.
Eine
Erweiterung
der
Freizeitaktivitäten
in
diesem
Bereich
wird
aber
nicht
gewünscht.
Überschrift:
"Auf B-Plan verzichten"
Zwischenüberschrift:
Planungsausschuß empfahl Gespräche über Flugplatz Atter
Artikel:
Originaltext:
Eine
Abwehr
"
unliebsamer
Entwicklungen"
im
Bereich
des
Flugplatzes
Atterheide
erscheint
dem
Planungsausschuß
eher
möglich,
wenn
kein
Bebauungsplan
aufgestellt
wird,
wie
es
die
Grünen
in
der
Ratssitzung
im
letzten
Juni
beantragt
hatten.
Unter
den
jetzigen
Umständen
bleibt,
so
empfahl
der
Ausschuß,
bei
Bauvorhaben
eine
Genehmigung
nach
§
35
des
Bundesbaugesetzes
erforderlich.
Auf
Vorschlag
des
Ausschußvorsitzenden
Ernst
Weber
sollen
Gespräche
mit
der
für
den
Flugplatz
zuständigen
Bezirksregierung
Weser-
Ems
mit
dem
Ziel
geführt
werden,
sie
auf
die
Linie
des
Ausschusses
zu
bringen.
Weber
erinnerte
an
den
Widerstand
gegen
Bauten
und
Asphaltierung
der
Landebahn
in
Atterheide.
Beim
Versuch,
in
der
Sache
hart
zu
bleiben,
habe
die
Stadt
jedoch
immer
,,
eins
auf
die
Nase
gekriegt"
.
Trotz
Zusagen
des
Aero-
Clubs
gehe
das
,,
Spielchen"
(des
weiteren
Ausbaues)
weiter.
Wie
berichtet,
hatten
kürzlich
rund
400
Bürger
von
Atter
und
Hellern
in
einer
Unterschriftenaktion
des
Umweltschutz-
Vereins
gegen
einen
weiteren
Ausbau
des
Flugplatzes
protestiert.
Dagegen
meinte
Ausschußmitglied
Diedrich
Buermeyer,
die
Lärmbelastung
habe
in
den
letzten
Jahren
abgenommen.
Durch
einen
Bebauungsplan,
so
stellte
Planungsamtsleiter
Schmidt-
Casdorff
fest,
könne
kein
Einfluß
auf
Flugverkehr,
Flugdichte,
Flugschneisen
und
Lärmbelästigungen
durch
den
Flugplatz
genommen
werden.
Sollte
ein
solcher
Plan
ins
Verfahren
gebracht
werden,
könnten
die
Bürger
bei
der
öffentlichen
Auslegung
Wünsche
einbringen
und
die
Betreiber
von
Flugplatz,
Tennis-
und
Reithalle
ihre
Wünsche
für
bauliche
Erweiterungen
anmelden.
Die
Errichtung
eines
größeren
Freizeitzentrums
in
diesem
Bereich
widerspreche
jedoch
den
Zielen
der
Schutzverordnung
für
den
Naturpark
Teutoburger
Wald
/
Wiehengebirge.
H.
Autor:
H.