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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Im Kampe: Keine Flachdächer
Zwischenüberschrift:
Bebauungsplan liegt aus - Auch Kalkhügel berührt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Mit einer Gestaltungssatzung will die Stadt im Baugebiet ,, Im Kampe" ein, wie es heißt, ,, Mindestmaß an Ausgewogenheit" schaffen:

Flach- und Pultdächer sollen in der Neubausiedlung nichts zu suchen haben. Gar keine Bebauung ist für den Bereich zwischen Kalkhügel und Bahnlinie an der Feldstraße vorgesehen. Diese beiden Planänderungen stellte die Bauverwaltung jetzt der Presse vor. Bis zum 6. Februar liegen die Unterlagen im Stadtplanungsamt zur Einsichtnahme bereit. In dieser Frist können auch Bedenken und Anregungen geltend gemacht werden.

Die Wohnsiedlung im Kampe, die bereits zur Hälfte bebaut ist, war ursprünglich Eigentum der Osnabrücker Wohnungsbaugesellschaft (OWG). Weil die Grundstücke inzwischen an Privatleute veräußert worden sind, fürchtete die Stadt, den direkten Zugriff auf die Gestaltung zu verlieren. Um einen ,, architektonischen Wildwuchs" zu verhindern, änderte man den Bebauungsplan Nr. 355 per Gestaltungssatzung.

Lediglich Satteldächer sind danach vorgeschrieben, der Gebäudefirst muß im mittleren Drittel der Dachfläche angeordnet sein. Neben einer Maximalhöhe (8, 5 Meter für eingeschossige, 10, 5 Meter für zweigeschossige Wohngebäude) wurde eine Mindestdachneigung von 25 Prozent festgelegt.

Kein Bebauungsplan, sondern nur ein Flächennutzungsplan liegt für den Bereich am Kalkhügel vor. Nach den Aussagen eines Schallgutachtens ist von einer Bebauung abzusehen, weil der Lärmpegel der vorbeifahrenden Züge das Wohnen erheblich beeinträchtigen würde. Weil auch ein aktiver Schallschutz (etwa eine Lärmschutzwand) kaum Aussicht auf Verwirklichung hat, will die Stadt die Bau-Option im Flächennutzungsplan streichen.

Weitere Gründe sprechen nach Ansicht der Planer für die Änderung: Im Geltungsbereich gibt es erhaltenswerte Kalktrockenrasenflächen, auf denen auch vom Aussterben bedrohte Pflanzen wachsen. Sie sollen als Rasen- oder Wiesenfläche im Bestand geschützt werden. Ein weiteres Argument gegen die Bebauung wird in der aufwendigen Erschließung gesehen. Für den Bereich müßte eigens ein neues Kanalsystem gelegt werden. rll

ARCHITEKTONISCHEN WILDWUCHS will die Stadt Im Baugebiet " Im Kampe" per Gestaltungssatzung verhindern. Der Hochspannungsmast bleibt davon unberührt.

Foto:
Gert Westdörp
Autor:
rll


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