User Online: 1 |
Timeout: 18:39Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
29.01.1987
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Für
die
Wohnsiedlung
Im
Kampe
änderte
die
Stadt
den
Bebauungsplan
Nr.
355
per
Gestaltungssatzung.
Damit
werden
Dachform
und
Höhe
bestimmt
um
eine
einheitliche
Bebauung
zu
gewährleisten.
Eine
Bebauung
des
Kalkhügels
in
Richtung
Bahnlinie
ist
nicht
vorgesehen,
da
die
Lärmbelastung
zu
hoch
ist,
ebenso
wie
die
Erschließungskosten.
Zusätzlich
befinden
sich
schützenswerte
Kalktrockenrasenflächen
in
diesen
Bereich.
Ein
Foto
zeigt
das
Baustellenschild
mit
Plan
und
einen
Strommast.
Überschrift:
Im Kampe: Keine Flachdächer
Zwischenüberschrift:
Bebauungsplan liegt aus - Auch Kalkhügel berührt
Artikel:
Originaltext:
Mit
einer
Gestaltungssatzung
will
die
Stadt
im
Baugebiet
,,
Im
Kampe"
ein,
wie
es
heißt,
,,
Mindestmaß
an
Ausgewogenheit"
schaffen:
Flach-
und
Pultdächer
sollen
in
der
Neubausiedlung
nichts
zu
suchen
haben.
Gar
keine
Bebauung
ist
für
den
Bereich
zwischen
Kalkhügel
und
Bahnlinie
an
der
Feldstraße
vorgesehen.
Diese
beiden
Planänderungen
stellte
die
Bauverwaltung
jetzt
der
Presse
vor.
Bis
zum
6.
Februar
liegen
die
Unterlagen
im
Stadtplanungsamt
zur
Einsichtnahme
bereit.
In
dieser
Frist
können
auch
Bedenken
und
Anregungen
geltend
gemacht
werden.
Die
Wohnsiedlung
im
Kampe,
die
bereits
zur
Hälfte
bebaut
ist,
war
ursprünglich
Eigentum
der
Osnabrücker
Wohnungsbaugesellschaft
(OWG)
.
Weil
die
Grundstücke
inzwischen
an
Privatleute
veräußert
worden
sind,
fürchtete
die
Stadt,
den
direkten
Zugriff
auf
die
Gestaltung
zu
verlieren.
Um
einen
,,
architektonischen
Wildwuchs"
zu
verhindern,
änderte
man
den
Bebauungsplan
Nr.
355
per
Gestaltungssatzung.
Lediglich
Satteldächer
sind
danach
vorgeschrieben,
der
Gebäudefirst
muß
im
mittleren
Drittel
der
Dachfläche
angeordnet
sein.
Neben
einer
Maximalhöhe
(8,
5
Meter
für
eingeschossige,
10,
5
Meter
für
zweigeschossige
Wohngebäude)
wurde
eine
Mindestdachneigung
von
25
Prozent
festgelegt.
Kein
Bebauungsplan,
sondern
nur
ein
Flächennutzungsplan
liegt
für
den
Bereich
am
Kalkhügel
vor.
Nach
den
Aussagen
eines
Schallgutachtens
ist
von
einer
Bebauung
abzusehen,
weil
der
Lärmpegel
der
vorbeifahrenden
Züge
das
Wohnen
erheblich
beeinträchtigen
würde.
Weil
auch
ein
aktiver
Schallschutz
(etwa
eine
Lärmschutzwand)
kaum
Aussicht
auf
Verwirklichung
hat,
will
die
Stadt
die
Bau-
Option
im
Flächennutzungsplan
streichen.
Weitere
Gründe
sprechen
nach
Ansicht
der
Planer
für
die
Änderung:
Im
Geltungsbereich
gibt
es
erhaltenswerte
Kalktrockenrasenflächen,
auf
denen
auch
vom
Aussterben
bedrohte
Pflanzen
wachsen.
Sie
sollen
als
Rasen-
oder
Wiesenfläche
im
Bestand
geschützt
werden.
Ein
weiteres
Argument
gegen
die
Bebauung
wird
in
der
aufwendigen
Erschließung
gesehen.
Für
den
Bereich
müßte
eigens
ein
neues
Kanalsystem
gelegt
werden.
rll
ARCHITEKTONISCHEN
WILDWUCHS
will
die
Stadt
Im
Baugebiet
"
Im
Kampe"
per
Gestaltungssatzung
verhindern.
Der
Hochspannungsmast
bleibt
davon
unberührt.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
rll