User Online: 1 | Timeout: 07:40Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Die Stadt unterliegt im Streit um Helbrecht-Bau
Zwischenüberschrift:
Werderstraße: Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung auf
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Die Stadt unterliegt im Streit um Helbrecht-Bau

Werderstraße: Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung auf

Seit drei Jahren prozessieren Nachbarn gegen einen Helbrecht-Bau an der Werderstraße. Sie empfinden das (nach offizieller Lesart) zweigeschossige Wohnhaus mit seinen (je nach Sichtweise) drei, vier oder fünf Etagen als Ärgernis: " Dieser Klotz erschlägt doch alles!" Aber nicht die Proportionen, sondern die unzureichenden Grenzabstände waren jetzt für das Verwaltungsgericht Oldenburg der Grund, die Baugenehmigung für rechtswidrig zu erklären. Damit hat die Stadt den " schwarzen Peter". Muß der Neubau an der Werderstraße auf Kosten der Stadt abgerissen werden?

Das glaubt ernsthaft wohl niemand, denn bevor der Bagger anrückt, sind verschiedene Kompromisse denkbar. Und vorher muß das Urteil auch der Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg standhalten - die Stadt hat Berufung eingelegt. Rechtsanwalt Horst Pöttker, der die Kläger in dem Streit vertritt, sieht der nächsten Instanz optimistisch entgegen: Das OVG hatte in einem früheren Beschluß in derselben Angelegenheit, aber in einem anderen Zusammenhang, die Auffassung vertreten, daß der Erker des Helbrecht-Hauses nicht als " untergeordnetes Gebäudeteil" zu bewerten sei.

Dieser Erker ist der " Stein des Anstoßes": Er nähert sich dem Nachbargrundstück in unzulässiger Weise; unbestritten ist, daß die erforderlichen Grenzabstände unterschritten werden. Ein " untergeordnetes Gebäudeteil" darf zwar in die verbotene Zone hineinragen ein wesentliches jedoch nicht. Bei einem Balkon wäre die Sachlage klar, aber in dem umstrittenen Vorbau an der Werderstraße sind so elementare Dinge wie Küche und Badezimmer untergebracht.

Alles hängt nun von der gerichtlichen Bewertung des Erkers ab. Bleibt es dabei, daß die Baugenehmigung rechtswidrig ist, kommt für die klagenden Nachbarn der nächste Schritt: Sie machen einen Folgenbeseitigungsanspruch geltend. Vom Juristen ins Hochdeutsch übersetzt heißt das: Sie beantragen, daß der " Stein des Anstoßes" entfernt wird.

Das ist für Franz-Josef Große Beilage, den Leiter des städtischen Rechtsamts, zwar noch ein " ungelegtes Ei", aber in den Amtsstuben wird auch mit dem schlimmsten gerechnet. Auf jeden Fall wäre eine Entschädigung fällig; und wenn die Kläger hart bleiben, käme auch ein Teilabriß in Frage. " Entscheidend ist dabei sicher die Verhältnismäßigkeit der Mittel", gibt Franz-Josef Wethmar, der Leiter des Bauordnungsamts zu bedenken.

Wie immer die Entscheidung ausfällt sie wird noch eine Weile auf sich warten lassen. Denkbar ist ein Zeitraum von zwei Jahren. Die Kläger haben sich schon an solche Fristen gewöhnt: Seit 1982 gehen sie gegen den Neubau vor.

Ihr Widerspruch gegen die Baugenehmigung wurde vom Verwaltungsgericht erst behandelt, als die Grundmauern schon standen. Den Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entschieden die Richter erst nach vier Monaten, als alles zu spät war. Und als die Stadt nach einer ersten Niederlage vor Gericht eine neue, geänderte Baugenehmigung erteilte, gingen zwei Jahre ins Land, bis über den erneuten Widerspruch entschieden war. rll
Autor:
rll


Anfang der Liste Ende der Liste