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1.
Erscheinungsdatum:
17.12.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Stadt
verliert
einen
Prozess
gegen
einen
Voxtruper,
der
seinen
Anliegerbeitrag
zum
neuen
Regenwasserkanal
nicht
bezahlen
wollte,
da
er
seit
25
Jahren
das
Niederschlagswasser,
mit
Genehmigung,
auf
dem
Grundstück
versickert.
Es
gibt
noch
13
weitere
Klagen
gegen
die
Gebühren,
mit
ähnlicher
Sachlage.
Überschrift:
Voxtruper muss nicht für neuen Kanal zahlen
Zwischenüberschrift:
Regenwasser: Stadt verliert Prozess
Artikel:
Originaltext:
Voxtruper
muss
nicht
für
neuen
Kanal
zahlen
Regenwasser:
Stadt
verliert
Prozess
Von
Holger
Jansing
Osnabrück
Seit
25
Jahren
lässt
Eckhard
Maune
alle
Niederschläge
auf
seinem
Grundstück
versickern.
Nie
gab
es
Probleme
-
bis
am
17.
März
2005
ein
Bescheid
der
Stadt
in
den
Briefkasten
an
der
Wasserwerkstraße
flatterte.
Der
Voxtruper
sollte
für
den
neuen
Regenkanal
einen
Anliegerbeitrag
bezahlen
-
immerhin
954
Euro
und
83
Cent.
Der
Mann
klagte
und
hatte
Erfolg.
Rechtsanwalt
Markus
Brüggemann
ist
zufrieden
mit
dem
Urteil
des
Verwaltungsgerichtes
Osnabrück
vom
20.
November,
das
jetzt
den
Beteiligten
zugestellt
wurde
(Aktenzeichen:
1
A
221/
05)
.
Seines
Erachtens
hat
die
für
seinen
Mandanten
positive
Entscheidung
Signalwirkung
für
andere.
13
weitere
Klagen
aus
Voxtrup
hat
er
bereits
eingereicht.
Die
Verfahren
werden
vermutlich
im
Schnelldurchgang
verhandelt.
Auch
für
andere
Stadtteile
könnte
der
Richterspruch
bedeutend
sein,
immer
dann
wenn
die
Voraussetzungen
so
sind
wie
an
der
Wasserwerkstraße.
Eckhard
Maune
freut
sich
jedenfalls,
möglicherweise
schon
bald
die
954,
83
Euro
von
der
Stadt
zurückerstattet
zu
bekommen.
Überweisen
musste
er
den
Betrag
erst
einmal,
daran
führte
kein
Weg
vorbei.
Als
er
die
Rechnung
in
den
Händen
hielt,
fiel
er
aus
allen
Wolken.
"
Wieso
soll
ich
für
einen
Regenkanal
bezahlen,
den
ich
gar
nicht
in
Anspruch
nehme?
"
Auch
seine
Nachbarn,
die
ebenfalls
mit
amtlicher
Genehmigung
das
ganze
Niederschlagswasser
in
ihre
Gärten
leiten,
damit
es
dort
versickert,
dachten
so.
Die
Anwohner
schlossen
sich
zusammen
und
überlegten
gemeinsam
mit
Markus
Brüggemann
das
weitere
Vorgehen.
Da
es
die
Möglichkeit
des
Widerspruches
nicht
mehr
gibt,
schlug
der
Rechtsanwalt
vor,
einen
Musterprozess
zu
führen.
Eckhard
Maune
reichte
am
12.
April
schließlich
Klage
ein.
Wer
vom
Anschluss-
und
Benutzungszwang
befreit
ist
und
die
Niederschläge
ordnungsgemäß
nur
auf
dem
eigenen
Grundstück
versickern
lässt,
von
dem
könne
auch
kein
Beitrag
verlangt
werden,
urteilte
das
Verwaltungsgericht.
Juristen
der
Stadt
werten
derweil
die
Regenwasser-
Entscheidung
aus.
Es
spreche
viel
dafür,
es
vor
dem
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
überprüfen
zu
lassen,
sagt
Dr.
Gerd
Kuhl,
Leiter
des
städtischen
Fachbereichs
Recht.
Der
neue
Kanal
eröffne
den
Grundstücksbesitzern
die
Möglichkeit,
Regenwasser
einzuleiten.
Das
stelle
einen
Vorteil
dar,
und
deshalb
sei
der
Anliegerbeitrag
gerechtfertigt.
Eckhard
Maune
und
seine
Nachbarn
können
über
das
Argument,
dass
es
eines
Tages
möglicherweise
Probleme
mit
der
Niederschlagsversickerung
auf
ihren
Grundstücken
gebe,
nur
den
Kopf
schütteln.
Die
Siedlung
in
Voxtrup
sei
ein
Wassergewinnungsgebiet,
die
Böden
seien
sandig.
"
Wir
leiden
eher
unter
Trockenheit"
,
sagt
Eckhard
Maune.
Über
all
diese
Punkte
hätten
die
Anwohner
mit
den
Verantwortlichen
der
Stadt
gesprochen
-
auch
darüber,
dass
sich
niemand
an
den
Kanal
anschließen
lassen
werde.
Hören
wollte
das
offenbar
keiner.
Rechtsanwalt
Markus
Brüggemann
gibt
einer
möglichen
Berufung
der
Stadt
wenig
Chancen.
Immerhin
basiere
die
Osnabrücker
Entscheidung
auf
einem
Grundsatzurteil
des
Oberverwaltungsgerichtes
in
einer
vergleichbaren
Sache.
Autor:
Holger Jansing