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1.
Erscheinungsdatum:
13.08.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Klagen
gegen
eine
Verlängerung
der
Start-
und
Landebahn
des
Flughafens
Münster/
Osnabrück
(FMO)
.
Überschrift:
Landwirte, Anwohner und Naturschützer wehren sich
Zwischenüberschrift:
FMO: 17 Klagen gegen Verlängerung der Startbahn - Ministerium und Flughafen müssen Eilbedürftigkeit begründen
Artikel:
Originaltext:
Landwirte,
Anwohner
und
Naturschützer
wehren
sich
FMO:
17
Klagen
gegen
Verlängerung
der
Startbahn
-
Ministerium
und
Flughafen
müssen
Eilbedürftigkeit
begründen
Münster/
Osnabrück
Die
Befürworter
einer
Verlängerung
der
Start-
und
Landebahn
des
Flughafens
Münster/
Osnabrück
(FMO)
müssen
sich
möglicherweise
zunächst
auf
ein
zähes
juristisches
Tauziehen
einstellen.
Dem
Oberverwaltungsgericht
(OVC)
Münster
liegen
bis
dato
17
Klagen
gegen
die
geplante
Verlängerung
sowie
15
Anträge
auf
Anordnung
der
aufschiebenden
Wirkung
der
Klage
vor.
"
Ein
Klage-
und
ein
Antragsverfahren
hat
der
Naturschutzbund
Deutschland,
Landesverband
Nordrhein-
Westfalen,
angestrengt
im
Wesentlichen
mit
dem
Ziel,
den
Schutz
des
Flora-
Fauna-
Habitat-
Gebiets
Eltingmühlenbach
durchzusetzen"
,
teilt
das
Oberverwaltungsgericht
mit.
Vier
Klage-
und
drei
Antragsverfahren
würden
von
Landwirten
aus
Greven
betrieben,
"
die
Eigentümer
von
Flächen
sind,
auf
die
sich
die
Erweiterung
der
Flughafenanlage
erstrecken
soll"
.
Und
weitere
zehn
Klage-
und
zehn
Antragsverfahren
hätten
Landwirte
aus
Greven
und
Saerbeck
angestrengt,
die
Eigentümer
von
Flächen
seien,
die
für
Ausgleichsmaßnahmen
in
Anspruch
genommen
werden
sollten.
So
sei
zum
Beispiel
beabsichtigt,
Gewässer-
und
Landschaftsbeeinträchtigungen
durch
die
Schaffung
von
Auenwäldern
und
durch
Baumpflanzungen,
Feldgehölze
und
Ufergehölze
auszureichen.
"
Einige
Einwohner
von
Greven
und
Ladbergen
wenden
sich
in
zwei
Klage-
und
in
einem
Antragsverfahren
vor
allem
gegen
Lärmbeeinträchtigungen
für
ihre
Wohnbereiche
und
zum
Teil
auch
für
ihre
lärmempfindlichen
Betriebe
(Campingplatz,
Pferdezucht)
",
teilt
das
OVG
weiter
mit.
In
allen
Verfahren
sei
Einsicht
in
die
Verwaltungsakten
zum
Planfeststellungsverfahren
beantragt
worden,
"
so
dass
sich
der
abschließende
Vortrag
der
Kläger
noch
hinziehen
wird"
.
Wegen
der
Anträge
auf
Anordnung
der
aufschiebenden
Wirkung
seien
das
Ministerium
für
Bauen
und
Verkehr
des
Landes
Nordrhein-
Westfalen
sowie
der
FMO
aufgefordert
worden,
"
die
Eilbedürftigkeit
der
Baumaßnahme
darzutun"
.
An
diesen
Stellungnahmen
werde
derzeit
gearbeitet,
berichtete
dazu
FMO-
Sprecher
Andres
Heinemann
kurz
und
knapp.
Mit
Planfeststellungsbeschluss
vom
28.
Dezember
2004
hatte
das
Ministerium
für
Bauen
und
Verkehr
Nordrhein-
Westfalen
die
Verlängerung
der
Start-
und
Landebahn
des
FMO
von
derzeit
2170
auf
3600
Meter
zugelassen.
Der
FMO
beabsichtigt,
die
Startbahn
in
einer
ersten
Phase
zunächst
nur
auf
3000
Meter
auszubauen.
Autor:
al