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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Landwirte, Anwohner und Naturschützer wehren sich
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FMO: 17 Klagen gegen Verlängerung der Startbahn - Ministerium und Flughafen müssen Eilbedürftigkeit begründen
Artikel:
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Originaltext:
Landwirte, Anwohner und Naturschützer wehren sich

FMO: 17 Klagen gegen Verlängerung der Startbahn - Ministerium und Flughafen müssen Eilbedürftigkeit begründen

Münster/ Osnabrück Die Befürworter einer Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/ Osnabrück (FMO) müssen sich möglicherweise zunächst auf ein zähes juristisches Tauziehen einstellen. Dem Oberverwaltungsgericht (OVC) Münster liegen bis dato 17 Klagen gegen die geplante Verlängerung sowie 15 Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vor.

" Ein Klage- und ein Antragsverfahren hat der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen, angestrengt im Wesentlichen mit dem Ziel, den Schutz des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets Eltingmühlenbach durchzusetzen", teilt das Oberverwaltungsgericht mit.

Vier Klage- und drei Antragsverfahren würden von Landwirten aus Greven betrieben, " die Eigentümer von Flächen sind, auf die sich die Erweiterung der Flughafenanlage erstrecken soll". Und weitere zehn Klage- und zehn Antragsverfahren hätten Landwirte aus Greven und Saerbeck angestrengt, die Eigentümer von Flächen seien, die für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollten. So sei zum Beispiel beabsichtigt, Gewässer- und Landschaftsbeeinträchtigungen durch die Schaffung von Auenwäldern und durch Baumpflanzungen, Feldgehölze und Ufergehölze auszureichen.

" Einige Einwohner von Greven und Ladbergen wenden sich in zwei Klage- und in einem Antragsverfahren vor allem gegen Lärmbeeinträchtigungen für ihre Wohnbereiche und zum Teil auch für ihre lärmempfindlichen Betriebe (Campingplatz, Pferdezucht)", teilt das OVG weiter mit. In allen Verfahren sei Einsicht in die Verwaltungsakten zum Planfeststellungsverfahren beantragt worden, " so dass sich der abschließende Vortrag der Kläger noch hinziehen wird".

Wegen der Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seien das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der FMO aufgefordert worden, " die Eilbedürftigkeit der Baumaßnahme darzutun". An diesen Stellungnahmen werde derzeit gearbeitet, berichtete dazu FMO-Sprecher Andres Heinemann kurz und knapp. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember 2004 hatte das Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen die Verlängerung der Start- und Landebahn des FMO von derzeit 2170 auf 3600 Meter zugelassen. Der FMO beabsichtigt, die Startbahn in einer ersten Phase zunächst nur auf 3000 Meter auszubauen.
Autor:
al


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