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1.
Erscheinungsdatum:
10.06.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Frauenarbeit
im
19.
Jahrhundert
am
Beispiel
der
mechanischen
Großweberei
C.H.
Hammersen.
Überschrift:
Frauenarbeit missfiel dem Magistrat
Zwischenüberschrift:
Osnabrücks Bürgermeister Stüve warnte vor dem "weiblichen Proletariat"
Artikel:
Originaltext:
Innenstadt
Kein
Zuckerschlecken
waren
im
19.
Jahrhundert
die
Arbeitsbedingungen
für
Fabrikarbeiterinnen
in
Osnabrück.
Die
mechanische
Großweberei
C.H.
Hammersen
zählte
zu
den
ersten
großen
Betrieben
in
der
Stadt,
die
nach
einem
zuvor
verhängten
Verbot
durch
den
Magistrat
gegen
harte
Auflagen
Frauen
einstellen
durften.
In
der
ersten
Hälfte
des
vorletzten
Jahrhunderts
war
es
zuerst
die
boomende
Zigarrenfabrikation
in
der
Hasestadt,
die
über
die
männlichen
Beschäftigten
hinaus
Frauen
in
Arbeit
und
Brot
brachte.
Dies
missfiel
dem
Osnabrücker
Magistrat
aus
sittlichen
Gründen,
was
im
Herbst
1842
zum
generellen
Verbot
der
Beschäftigung
von
Frauen
in
den
zahlreichen
neuen
Manufakturen
führte.
Die
damals
geltend
gemachten
Einwände
tauchen
erneut
in
einem
späteren
Verordnungsentwurf
aus
dem
Jahre
1861
auf.
Darin
schreibt
der
Osnabrücker
Bürgermeister
Carl-
Bertram
Stüve
"
über
die
Beaufsichtigung
der
Arbeiterinnen
in
den
hiesigen
Fabriken"
: "
Das
selbständige
Leben
unter
fremden
Leuten,
der
ungehinderte
Verkehr
mit
Mannspersonen
und
der
leichtfertige
Ton
unter
den
Fabrikarbeitern
enthalten
Elemente,
denen
Frauen
nicht
ausgesetzt
sein
sollten."
Weiter
macht
Stüves
Einlassung
deutlich,
welches
Bild
man
von
jungen
Frauen
aus
einfachen
Verhältnissen
hatte,
denen
nur
Hausmädchenarbeit
zugedacht
war:
"
Meistenteils
wenden
sich
diejenigen
dahin,
denen
es
lästig
ist,
als
Dienstboten
bei
guten
Herrschaften
unter
häuslicher
Zucht
und
Ordnung
gehalten
zu
werden."
Daraus
könne
sich
"
ein
weibliches
Proletariat
der
schlimmsten
Art"
bilden,
warnt
Stüve
weiter.
Da
die
Webereien,
Papier-
und
Zigarrenmanufakturen
bei
vollen
Auftragsbüchern
die
kostengünstige
Arbeit
geschickter
Frauenhände
auf
Dauer
nicht
missen
wollten,
verlagerten
manche
ihre
Produktion
sogar
nach
Belm
oder
Powe
jenseits
der
Stadtgrenze.
Das
zwang
den
Magistrat
wegen
der
Steuerausfälle
bald
zum
Umdenken.
Arbeit
nur
nach
penibler
Prüfung
Zuvor
hatte
sich
das
alte
Leinen-
und
Tuchmacherhandwerk
in
der
Hasestadt
den
neuen
Erfordernissen
des
Marktes
angepasst.
Der
Osnabrücker
Stadtchronist
Dr.
h.c.
Ludwig
Hoffmeyer
berichtet,
dass
Christoph
Hammersen
im
Jahre
1858
eine
moderne
mechanische
Weberei
an
der
Holtstraße
erbaute,
die
dann
an
das
Haseufer
bis
hin
zur
Möserstraße
verlegt
wurde.
Ehe
sich
zu
dieser
Zeit
der
Magistrat
endlich
aufraffte,
Frauenarbeit
offiziell
zu
erlauben,
wurden
gemeinsam
mit
dem
städtischen
Gewerberat
Verordnungsvorschriften
erlassen.
Im
Ergebnis
wurde
zum
Beispiel
Hammersen-
Arbeiterinnen
nur
auf
Antrag
und
nach
penibler
Prüfung
die
täglich
12-
stündige
Arbeit
genehmigt.
Zur
Kontrolle
mussten
sie
Arbeitsbücher
führen.
Verheirateten
Frauen
wurde
obendrein
die
schriftliche
Einwilligung
ihrer
Ehemänner
zur
Pflicht
gemacht.
Auch
durften
aus
sittlichen
Gründen
Frauen
und
Männer
nicht
in
gemeinsamen
Räumen
arbeiten.
Nach
Protesten
der
Fabrikanten
entfiel
bald
zumindest
die
diskriminierende
Bestimmung,
dass
sich
Frauen
vor
Arbeitsantritt
erst
gründlich
vom
Arzt
untersuchen
lassen
mussten.
An
ihrem
verbrieften
Recht,
fristlose
Entlassungen
auszusprechen,
hielten
die
Arbeitgeber
aber
noch
lange
fest.
IN
DIREKTER
NACHBARSCHAFT
zum
damals
neuen
Hauptbahnhof
ist
auf
diesem
Foto
von
1899
ein
Teil
der
mechanischen
Großweberei
C.H.
Hammersen
zu
sehen
(rechts
im
Bild)
.
Später
wurde
die
Fabrik
an
die
Iburger
Straße
verlegt
(Bild
entnommen
aus
"
Alt-
Osnabrück"
,
Bd.
l,
erschienen
im
Verlag
H.
Th.
Wenner)
.
Foto:
Lichtenberg
Autor:
Ullrich Schärf