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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Ab Juli für Strom tiefer in die Tasche greifen
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke geben die steigenden Beschaffungskosten an ihre Endverbraucher weiter
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück (Eb.) Die Stadtwerke Osnabrück geben die steigenden Beschaffungskosten für Strom an ihre Kunden weiter. Die Preisanhebung für einen Privathaushalt wird sich ab 1. Juli auf durchschnittlich 0, 75 Cent pro Kilowattstunde belaufen.

Die dazu nötige schriftliche Genehmigung der niedersächsischen Preisaufsicht steht zwar noch aus. Allerdings rechne man, so die Stadtwerke, aufgrund der generell niedrigen Preise mit einer Zustimmung.

Hintergrund seien neben den steigenden Einkaufspreisen an den Strombörsen auch die seit dem 1. Januar höheren Netznutzungsentgelte, die die Stadtwerke für den Transport des Stroms von den Kraftwerken bis zur Stadtgrenze zahlen müssen.

" Auf die seit Monaten steigenden Preise auf dem Großhandelsmarkt haben wir leider keinen Einfluss und können diese auch nur bedingt auffangen", sagt Dr. Klaus Siedhoff, Vertriebsleiter bei den Stadtwerken und verantwortlich für den Energieeinkauf.

Für Privatkunden sollen die Preise jetzt um durchschnittlich 4, 5 Prozent steigen. Für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1600 kWh bedeutet das um etwa 1, 11 Euro höhere Stromkosten im Monat. Für einen Vier-Personen-Haushalt (Jahresverbrauch 4000 kWh) erhöhen sich die Kosten im Schnitt um 2, 50 Euro. Bei einem Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von 11 500 kWh nehmen sie um rund 22 Euro zu. Die Stadtwerke müssen sich jede Strompreiserhöhung in den allgemeinen Tarifen von der von der Preisaufsicht des Landes Niedersachsen genehmigen lassen. Noch liegt diese Genehmigung nicht schriftlich vor. Da das Energieunternehmen nach eigenen Aussagen aber Mi regionalen und auch im bundesweiten Vergleich einer der günstigsten Stromanbieter ist, rechnen sie nicht mit einem Veto der Behörde.
Autor:
Eb.


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