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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Die "Zwangstonne" für Firmen ist rechtmäßig
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht wies Klagen gegen die Stadt zurück
Artikel:
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Originaltext:
Die " Zwangstonne" für Firmen ist rechtmäßig

Verwaltungsgericht wies Klagen gegen die Stadt zurück

Osnabrück Die " Zwangstonne" für gewerblichen Restmüll ist verpflichtend. Das Verwaltungsgericht wies gestern Klagen zweier Osnabrücker Firmen ab, die Aufstellung und Abfuhr der Müllbehälter durch die Stadt verhindern wollten.

Damit ist die Bestückung mit den schwarzen Restmülltonnen auf stadtweit bislang rund 200 Gewerbegrundstücken rechtens. Das Gericht bestätigte eine Maßgabe des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, das die Stadt in seiner Gewerbeabfallordnung umgesetzt hat.

Danach sind Erzeuger und Besitzer von Siedlungsabfällen verpflichtet, diese einer getrennten Verwertung zuzuführen und den Restmüll einem öffentlich-rechtlichen Entsorger, in diesem Fall also der Stadt, zu überlassen. Bisher hatten die klagenden Unternehmen ihren Restmüll von einem privaten Entsorger abholen und in einer Bielefelder Verbrennungsanlage vernichten lassen.

Die Argumentation des Kfz-Händlers Härtel und des Sanitärgroßhandels Cordes & Graefe vor Gericht lief gestern komplett ins Leere: Der Verteidiger hatte behauptet, dass bei den Finnen überhaupt kein Restmüll mehr anfalle. Ein Sachverständiger, der ausgerechnet auch noch für den privaten Entsorger arbeitet, erklärte in der gestrigen Verhandlung dann genau das Gegenteil. Er war auf Wunsch des Verteidigers als Zeuge geladen worden.

" Folien, Kunststoffe, Pappe, Papier - alles wird im Dualen System und mit anderen Rücknahmekonzepten getrennt", so der Sachverständige. Aber bei der Firma Cordes & Graefe, wo er sich ein Bild von der Mülltrennung gemacht hatte, werde vom Holzscheit bis zum beschmutzten Papier alles in einem Viereinhalb-Kubikmeter-Container verstaut. Die " gesammelten Werke", legte er dar, werden zur Verbrennung abgefahren.

Die Intention des Verteidigers, der auf das Gegenteil gepocht hatte, war dem Sachverständigen anscheinend nicht klar. Obwohl er versuchte, die Müllmenge zu " relativieren", so dass es zu einigen für die Richter erheiternden Momenten kam - auf die Frage einer Schöffin, was mit Kaffeefiltern geschehe, antwortete er: " Kaffee wurde mir dort gar nicht angeboten." Und auf den Hinweis, dass Obst auch Abfall sein kann: " Äpfel und Apfelsinen habe ich in der Tonne nicht gesehen."

Die Vertreter der Stadt unterstrichen, dass laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe der Hauptzweck der Anlage Bielefeld nicht die Energiegewinnung durch thermische Verbrennung sei, sondern lediglich die Müllbeseitigung. Dieser Auffassung folgte dann auch das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung. Die Firma Geilfuß als dritter Kläger hatte ihre Klage vorzeitig zurückgezogen.
Autor:
kmoe


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