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Überschrift:
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Vogeljagd
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Artikel:
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Originaltext:
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Vogeljagd Die Stadt erleichtert die Jagd auf junge Ringeltauben und Rabenkrähen. Der Rat stimmte mehrheitlich für eine Aufhebung der Schonzeit vom 16. Juli bis 30. Oktober und 21. Februar bis 31. März. Die Regelung gilt für die kommenden drei Jahre. Die Grünen lehnten die Aufhebung der Schonzeit ab. Ringeltauben und Rabenkrähen verursachen nach Angaben von Kreisjägermeister Antonius Albers erhebliche Schäden in der Landwirtschaft. Vor allem auf Mais und Erdbeeren haben es die Vögel abgesehen. STÖRENFRIEDE: Rabenkrähen (Foto) und Ringeltauben dürfen gejagt werden, weil sie der Landwirtschaft schaden.
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