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1.
Erscheinungsdatum:
18.05.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
die
Zukunft
und
die
Teuerung
der
Müllentsorgung.
Probleme
treten
durch
die
Herhof-
Insolvenz
auf.
Der
Betreib
sollte
nach
der
Schließung
der
Mülldeponie
die
Mülltrennung
und
Verwertung
übernehmen,
ist
durch
Insolvenz
dazu
aber
nicht
mehr
in
der
Lage.
Die
Stadt
und
der
Landkreis
bieten
Hermesbürgschaften
an,
um
das
Entsorgungsproblöem
möglichst
klein
zu
halten.
Überschrift:
Müll kommt bis jahresende 2,37 Millionen Euro teurer
Zwischenüberschrift:
Landkreis und Stadt stimmen Vergabevorschlag der gemeinsamen Entsorgungsgesellschaft zu - Kurzfristig drei Entsorger
Artikel:
Originaltext:
Müll
kommt
bis
Jahresende
2,
37
Millionen
Büro
teurer
Landkreis
und
Stadt
stimmen
Vergabevorschlag
der
gemeinsamen
Entsorgungsgesellschaft
zu
-
Kurzfristig
drei
Entsorger
Osnabrück
5,
644
Millionen
Euro
kostet
Landkreis
und
Stadt
Osnabrück
die
notwendige
Müll-
Zwischenlösung,
um
nach
der
Herhof-
lnsolvenz
für
den
Zeitraum
von
Juni
bis
Dezember
2005
die
Entsorgungssicherheit
zu
gewahrleisten.
Mehrkosten
im
Vergleich
zu
den
vereinbarten
Herhof-
Konditionen,
die
aber
wegen
der
nicht
fertig
gestellten
Anlage
im
Osnabrücker
Hafen
vorerst
nicht
zu
realisieren
sind:
2,
368
Millionen
Euro.
Die
Zwischenlösung:
Die
monatlich
rund
6000
bis
7000
Tonnen
Restmüll,
die
in
der
Region
anfallen,
werden
bis
Ende
des
Jahres
durch
drei
Unternehmen
in
Bassum,
Bremen
und
Hamburg
entsorgt.
Der
Verwaltungsausschuss
(VA)
der
Stadt
stimmte
gestern
dem
Vergabevorschlag
der
Entsorgungsgesellschaft
Stadt
und
Landkreis
GbR
zu.
Der
Vorwaltungsvorstand
des
Kreises
hatte
seine
beiden
GbR-
Vertreter
bereits
vorher
ermächtigt,
die
Zwischenlösung
auf
den
Weg
zu
bringen.
Die
Unterrichtung
von
Kreisausschuss
und
Kreistag
über
die
Entsorgungssituation
erfolgt
am
Montag,
23.
Mai
-
dem
Tag,
an
dem
die
Vergabe-
Bindungsfrist
endet,
so
dass
jetzt
entschieden
werden
musste.
Bis
Ende
Mai
besteht
durch
eine
Sondergenehmigung
noch
die
Möglichkeit,
die
Abfälle
auf
der
Deponie
Piesberg
abzulagern.
Doch
ab
1.
Juni
ist
gesetzlich
vorgeschrieben,
dass
kein
Müll
mehr
ohne
thermische
oder
biologisch-
mechanische
Vorbehandlung
endgelagert
werden
darf.
Die
Kosten:
Die
pro
Tonne
fällig
werdenden
Beträge
für
die
Zwischenlösung
liegen
zwischen
103
und
107
Euro
-
plus
Transportkosten
und
interne
Aufwendungen
für
den
Müllumschlag
auf
dem
Piesberg,
die
mit
rund
400.000
Euro
zu
Buche
schlagen.
Die
mit
Herhof
für
den
Zeitraum
von
2005
bis
Ende
2022
vereinbarten
Konditionen
sahen
inklusive
Preissteigerungsanpassung
einen
Betrag
von
78
Euro
pro
Tonne
vor.
Mehrkosten
für
die
nächsten
sieben
Monate:
2,
368
Millionen
Euro.
Die
Folgen:
Für
die
Bürger
bleibt
in
Sachen
Müllgebühren
erst
einmal
alles
beim
Alten.
Die
bis
Jahresende
entstehenden
Mehrkosten
sind
durch
eine
so
genannte
"
Hermesbürgschaft"
in
einer
Gesamthöhe
von
rund
6,
7
Millionen
Euro
abgedeckt.
Sie
greift
bei
Schäden,
die
entstehen,
wenn
die
Firma
Herhof
ihren
Vertragspflichten
mit
der
GbR
nicht
nachkommt.
Theoretisch
wären
insgesamt
die
Mehrkosten
für
einen
Zwischenlösungzeitraum
von
rund
20
Monaten
gedeckt.
Der
Fahrplan:
Die
Politiker
hoffen,
dass
es
bis
zu
den
Sommerferien
gelingt,
die
mit
zwei
Einstiegsinteressenten
laufenden
Verhandlungen
für
eine
Übernahme
der
Osnabrücker
Anlage
zum
Abschluss
zu
bringen.
Dann
könnte
ab
2006
der
Müll
dort
entsorgt
werden.
Zur
Sache:
Hermesbürgschaft
Die
Hermesbürgschaft,
benannt
nach
der
Hermes-
Kreditversicherungs-
AG
(die
für
die
Bearbeitung
zuständig
ist)
,
ist
eine
staatliche
Ausfuhrgarantie
beziehungsweise
Ausfuhrbürgschaft
im
Exportgeschäft
der
privaten
Wirtschaft.
Für
deutsche
Unternehmen
besteht
mit
den
Hermesbürgschaften
die
Möglichkeit,
ihre
Exporte
gegen
wirtschaftliche
und
politische
Risiken
abzusichern.
Mit
der
Bürgschaft
wird
unter
anderem
das
Ausfuhrrisiko,
zum
Beispiel
bei
Zahlungsunfähigkeit
des
ausländischen
Nachfragers,
versichert.
Im
Schadensfall
kommt
der
Bund
für
die
Ausfälle
abzüglich
einer
vom
Exporteur
zu
tragenden
Selbstbeteiligung
auf.
Über
die
Anträge
zur
Übernahme
einer
Hermesbürgschaft
entscheidet
ein
so
genannter
interministerieller
Ausschuss,
bestehend
aus
Bundesfinanz-
und
Bundeswirtschaftsminister
sowie
einem
Vertreter
des
Auswärtigen
Amtes
und
neben
anderen
des
Ministeriums
für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit.
Autor:
we